Der Info-Brief des IVA
Leider hat das auch starke Auswirkungen auf die Auslandsjagd und damit auf den IVA. So musste das geplante Frühjahrsseminar entfallen und konnte erst in einer „Corona-Delle“ im September 2020 nachgeholt werden. Um in diesen schweren Zeiten eine Kommunikation mit den Mitgliedern aufrecht zu erhalten hat sich der Vorstand der früheren „Info-Briefe“ des IVA erinnert und will einen solchen virtuell, das heißt per E-Mail, zukünftig alle zwei Monate an alle Mitglieder versenden. Die bisher erschienene Infobriefe sind auch her herunterladbar:
https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-I_2020.pdf
https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-I_2021.pdf
https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-II_2021.pdf
https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-III_2021.pdf
Beste Grüße, Waidmannsheil, bleiben Sie gesund!
Harald Schweim, IVA-Präsident
Brief des Präsidenten April 2022
Liebe IVA-Freundin, lieber IVA-Freund,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
am 1. April 2017 wurde der Kern des amtierenden Vorstands erstmals gewählt. Corona-bedingt verzögert erfolgte die Wiederwahl erst am 12.09.2020. Der Vorstand amtierte bis dahin weiter, die gesetzliche Vorschrift, nach der das möglich war, endet am 31.08.2022. Danach muss, siehe unten, nach den satzungsgegebenen Bedingungen gewählt werden. Eine satzungsändernde Mehrheit für eine Briefwahl und / oder online-Abstimmung kam bisher nicht zu Stande. Auszug aus der Satzung:
- 10 (3) Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 10 % stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Kommt bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung keine Beschlussfähigkeit zustande, so hat der Präsident erneut mit vierwöchiger Frist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die durch dieses Verfahren einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Absicht einer Satzungsänderung ist mit dem dementsprechenden formulierten Antrag in der Ladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Regelhaft haben wir – bei einem Verein mit über ganz Deutschland und z.T. weltweit verstreuten Mitgliedern das Quorum (derzeit 31) eigentlich verständlich -verfehlt und waren auf den Weg der a. o. Mitgliederversammlung angewiesen. Ich fürchte, das wird auch weiterhin so sein.
Neuwahlen stehen zum April 2023 an. Damit hat das letzte Amtsjahr für mich als sogen. „Präsident“ (ich bin seit langem dafür, wieder zu dem Begriff „Vorsitzender“ zurückzukehren) begonnen. In einem wesentlichen Punkt bin ich mit unserem Mitglied Ralph Wichmann völlig einig, der Vorsitzende sollte nicht „unendlich“ amtieren, sondern wechseln. Somit werde ich nicht wieder kandidieren, auch weil ich 2023 (so der Herr es will) 73 Jahre alt werde und einem (einer) Jüngeren Platz machen möchte.
Der restliche derzeitige Vorstand wird (hoffentlich) weiter (in welcher Funktion auch immer) amtieren und sich aus der Mitgliedschaft ergänzen. Aus meiner Sicht hat er SEHR GUT und ENGAGIERT gearbeitet.
Und hierin liegt ein WESENTLICHER GRUND für dieses Schreiben.
Nach wie vor sind die Aktivitäten aus der Mitgliedschaft zu gering. Nur rund zwei Hände voll – den Vorstand eingerechnet – der Mitglieder beteiligen sich aktiv. Und alle NEUEN Anstrengungen, die Mitglieder zu aktivieren, sind von geringem Erfolg gekrönt. Beispiel: Die aus der Mitgliedschaft angeregte und von Andy aus Südafrika eingerichtete und federführend betreute facebook -Gruppe (4) Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V. | Facebook hat zwar 229 Mitglieder, aber nur wenige sind auch in den IVA eingetreten. Und der Aufwand ist erheblich, Andreas und ich bemühen uns, JEDEN TAG einen Artikel oder eine Meldung einzustellen. Auch durch den Ausfall der Messe haben die großen Anstrengungen der Fam. Möbus mit dem NEUEN Messestand nur wenige neue Mitglieder erbracht. Der – gleichfalls wesentlich auf Fam. Möbus zurückgehende – NEUE Durchblick bringt uns zwar viel Lob ein, (die Attraktivierung ist aber auch mit erhöhten Kosten verbunden), aber kaum neue Mitglieder. Unser Schatzmeister Markus Aigner versucht weiter, alle Aktivitäten finanziell möglich zu machen, aber den Einnahmen sind ohne Mitgliederzuwachs eben Grenzen gesetzt. So lässt nach wie vor sowohl die Teilnahme an den Seminaren – trotz attraktiver Orte und Schießevent – und auch die Nutzung der Web- Präsenz Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V. – Die Website der Auslandsjäger (iva-auslandsjagd.eu) ist „jämmerlich“, gerade mal 40 (!) Mitglieder sind dort angemeldet und die Nutzung nahe „Null“. Im Rahmen der vorgeschriebenen sparsamen Verwendung der Mittel ist eine Überprüfung dringend angesagt.
Gleichzeitig „überaltert“ der IVA, es kommen zu wenige „Junge“ (d.h. im IVA-Sinne unter 50) dazu und wir verlieren etliche „Alte“ durch Aufgabe der Jagd oder gar Tod.
Es ist mir – und mit mir dem Vorstand – nicht gelungen, ein „Heilmittel“ gegen diese Situation zu finden, was ich als persönliche Niederlage empfinde. Ich frage mich manchmal: „Hat sich die Grundidee des IVA durch die Informationsflut im Internet überholt?“ Meine persönliche Antwort ist nach wie vor NEIN, gerade die Diskussionen über Auslands- und Trophäenjagd und erklärte Jagdgegner (GRÜNE) in vielen Landes- und der Bundesregierung bei STEIGENDEN Jagdscheininhaberzahlen ERZWINGT geradezu einen starken IVA als Interessenvertretung.
Nur WIE erreichen wir die Jäger besser?
Bitte denken Sie/ denkt ihr schon JETZT an die Neuwahlen 2023, kommt schon mit AKTIVEN Vorschlägen zur MV am 16.07.2022 in Attendorn. DORT ist die Gelegenheit, die WEICHEN für die ZUKUNFT des IVA zu stellen!
Beste Grüße, WMH,
Prof. Dr. Harald G. Schweim
Präsident
Anhang:
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 27 die persönliche Abstimmung auf der Mitgliederversammlung vor. Jedoch kann die Vereinssatzung von dieser Bestimmung abweichen. So wird in § 32 BGB festgelegt, dass die Satzung eines Vereins auch die Briefwahl vorsehen kann. Dazu muss die Briefwahl in der Vereinssatzung verankert sein. Um in Ihrem Verein per Brief abstimmen zu können, müssen Sie die Briefwahl in Ihre Satzung aufnehmen. Dazu muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, die über die Einführung des Briefwahlverfahrens abstimmt. Laut Gesetz ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit notwendig, jedoch kann die Vereinssatzung auch andere Mehrheitsverhältnisse für die Satzungsänderung festlegen.
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Aktuelles zur ASP 20.05.2022
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LJV: Seit Ausbruch der AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP) im September 2020 sind in Deutschland mehr als 3.800 Wildschweine verendet. Bisher wurde die ASP auch viermal in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das nötige Basis-Wissen, das es für die Früherkennung der Seuche benötigt, vermittelt unser einstündiger Online-Vortrag am 31. Mai von 16.30 bis 18 Uhr mit Dr. Sandra Blome. Sie ist Fachtierärztin für Virologie und stellvertretende Instituts- und Laborleiterin im Institut für Virusdiagnostik am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Kostenlos können Sie sich ab sofort hier anmelden. |
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Amtsgericht Potsdam: Jäger wird nach Wolfsabschuss freigesprochen 21.06.2021
Immer mehr Wölfe siedeln sich in Deutschland an – auch in Brandenburg. Das schafft Konflikte. Nun entschied das AG Potsdam als erstes Gericht in Deutschland über einen Wolfsabschuss durch einen Jäger.
Am Amtsgericht Potsdam (AG) fand der Prozess gegen einen Jäger aus den Niederlanden statt, der im Frühjahr 2019 in Brandenburg einen Wolf erschossen haben soll (Az. 82 Ds 82/20). Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat den 61-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes war es der erste Fall in Deutschland dieser Art, der vor Gericht landet.
Der 61-Jährige soll im Januar 2019 im Fläming südwestlich von Berlin einen Wolf während einer Jagd erschossen haben. Zeugen sagten aus, das Tier habe die Jagdhunde zuvor angegriffen. Die entscheidende Frage war deshalb, ob der niederländische Jäger in Notstand gehandelt habe oder nicht, erklärte Gerichtssprecher Oliver Kramm. Acht Zeugen wurden an dem ersten und einzigen Verhandlungstag in der Potsdamer Hegelallee gehört. Darunter waren laut Gericht Jäger, Vertreter der Jagdbehörde sowie eine sachverständige Veterinärin, die die Tiere auf Bissspuren untersuchte.
Das Gericht sah den Vorwurf der Staatsanwaltschaft schließlich nicht bestätigt und sprach den Jäger frei. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, sagte der Richter. Der Jäger hatte angegeben, dass weder Klatschen, Rufen noch ein Warnschuss den Wolf dazu gebracht hatten, von den Hunden abzulassen.
Deutscher Jagdverband fordert Rechtssicherheit
Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt sind seit 2017 insgesamt 19 Wölfe in Brandenburg illegal geschossen worden. In zwei Fällen seien bislang Täter ermittelt worden. Beide Verfahren seien gegen eine Bußgeldzahlung wegen geringfügigem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung eingestellt worden. Demnach musste ein Gastjäger aus Nordrhein-Westfalen, der 1994 bei Gandenitz (Uckermark) einen Wolf tötete, 800 D-Mark zahlen. Ein Jäger aus Dänemark bekam eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro.
„Das Urteil wird Signalwirkung für alle Jäger haben“, sagte der Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald, der dpa im Vorfeld des Urteils. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würden sich sicherlich viele Jäger überlegen, ob sie künftig noch in einem Wolfsgebiet – und das sei durch die Ausbreitung des Tieres nahezu überall – jagen werden. „Die Frage ist doch, was ist mehr wert: ein Hund, als
Familienmitglied, der jahrelang ausgebildet worden ist? Oder ein Wolf?“ Der Verband fordert Rechtssicherheit per Gesetz.
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Jägerin posiert mit getöteten Fuchs – wütende Kommentare beschäftigen Gericht 27.09.2020
Ein Foto, dass eine junge Jägerin auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte, hat eine Welle von Gerichtsverfahren ausgelöst.
Jetzt sind die Urteile gesprochen worden.
Eine Flut von Hasskommentaren nach dem Post einer jungen Jägerin hat in mehr als 50 Fällen zu juristischen Konsequenzen geführt. Dazu gehörten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) vom Samstag Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen.
Unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ hatte die Frau aus Norddeutschland im Frühjahr 2018 ein Foto von sich mit einem zuvor von ihr erlegten Fuchs auf Facebook gepostet. Der Beitrag wurde bis heute mehr als 5000 Mal kommentiert, den Angaben zufolge gab es allein innerhalb von 48 Stunden mehr als 2000 Hasskommentare.
Mehrere 10.000 Euro Strafe und Verfahrenskosten für Hasskommentatoren
In Kooperation mit dem Jagdverband habe ein Experte für Internetkriminalität mehr als 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen, hieß es. Weitere Verfahren laufen demnach noch.
„Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen“, schreibt der Verband. Hasskommentatoren müssten insgesamt mehrere 10.000 Euro Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.
Für die Beleidigung der Frau mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan waren demnach 3800 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld fällig. „Miststück“ und „Abschaum“ kosteten 3300 Euro.
Attacken wie „Schlampe“, „besuchen, fesseln, knebeln“ und „Ladung Schrot ins Hinterteil“ führten zu Folgekosten von 2000 Euro. Auf „Ich sag nur Karma, Du Dreckstück“ folgten 1600 Euro und auf „Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich“ 1400 Euro an Kosten.
„Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten“, sagte DJV-Präsident Volker Böhning zu den Fällen. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Hasskommentare, Beleidigungen und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Jetzt sollen sich Nutzer besser wehren können – mit neuen Regeln für Facebook, Instagram und Co.
Quelle: https://web.de/magazine/panorama/jaegerin-posiert-getoeteten-fuchs-wuetende-kommentare-beschaeftigen-gericht-35122106
ASP in Deutschland: Seuche könnte lange bleiben 20.09.2020
Die Bandbreite in anderen Ländern reicht von einem Jahr bis zu 30 Jahren: Wie lange die ASP demnach bei uns Wild- und Hausschweine gefährden wird, ist völlig unklar. Dass dadurch die Wildschweinpopulation ausgerottet wird, ist jedoch unwahrscheinlich.
Nach dem ersten Ausbruch in Deutschland ist nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) offen, wie lange die Tierseuche Wild- und Hausschweine im Land gefährden wird. „Es gibt die ganze Bandbreite“, sagte der Präsident des Bundesforschungsinstituts bei Greifswald, Thomas Mettenleiter, der Deutschen Presse-Agentur. Als Beispiele nannte er Sardinien, wo die Seuche 1978 eingeschleppt worden sei und sie bis heute existiere. Spanien und Portugal hätten 30 Jahre lang bis Mitte der 1990er Jahre mit der Krankheit zu tun gehabt, Tschechien hingegen nur etwa ein Jahr. In Belgien seien nach den ersten Fällen 2018 im Frühjahr 2020 Virusgenome nur noch in alten Kadavern nachgewiesen worden. Während mehr als 90 Prozent der infizierten Schweine sterben, ist der Erreger für Menschen ungefährlich.
Afrikanische Schweinepest: Virus kann sehr lange überleben
Wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg kam, ist noch ungeklärt. „Es sieht nach einer Westwärts-Ausdehnung des westpolnischen Geschehens aus“, sagte Mettenleiter. Der erste Fund sei etwa sieben Kilometer von der polnischen Grenze entfernt gemacht worden. Der Eintrag könne jedoch auch auf andere Weise erfolgt sein. „Ich will im Moment nichts ausschließen“, sagte der Virologe. Es gebe zwischen den Ausbrüchen in Westpolen und der betroffenen Region in Brandenburg Gebiete, in denen bisher keine ASP nachgewiesen worden sei. Es könne jedoch auch sein, dass Kadaver dort nicht gefunden wurden. Das Virus kann Mettenleiter zufolge sehr lange überleben, über Wochen und Monate. Bei kälteren Temperaturen bleibe der Erreger länger infektiös als bei wärmeren. „Deshalb ist die Kadaversuche so wichtig“, sagte er. Das Virus befindet sich in großen Mengen im Blut infizierter Tiere, so dass Kontakt mit Blut ein hohes Risiko birgt, wie Mettenleiter erklärte. Auch in rohem Schweinefleisch, Rohwürsten und Rohschinken kann der Erreger überdauern. Dies gelte auch für die Oberflächen kontaminierter Futtermittel, Werkzeuge und Kleidung, mit denen das Virus in Schweineställe eingeschleppt werden könne. Die beste Prävention sei es, die Ställe sicher zu machen.
Übertragung in Europa über Sekrete von Tier zu Tier
Mit einem Impfstoff rechnet Mettenleiter in überschaubarer Zeit nicht. Es werde an Impfstoffen gearbeitet, die Wildschweinen über Köder verabreicht werden könnten. Der Stoff müsste schnell zu einer so guten Immunität führen, dass die Tiere nicht infiziert werden können. Während der Erreger in Afrika auch von Lederzecken übertragen wird, erfolgt die Übertragung in Europa über Sekrete direkt von Tier zu Tier. Die Reduzierung der Wildschweindichte sei daher eine Maßnahme des Seuchenschutzes, sagte Mettenleiter. So seien die Fallzahlen im Baltikum zwar durch verstärkte Jagd gesunken, die Restpopulationen hätten sich aber schnell wieder vermehrt.
Dass die Seuche in einer Region eine größere Wildschweinpopulation ausgerottet habe, sei noch nicht passiert. „Ich gehe nicht davon aus, dass wir da auch nur in die Nähe kommen“, sagte Mettenleiter. „Die Population ist schneller als das Virus.“
Quelle: pak/dpa
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Ich bringe hier KEINE Einzelmeldungen zur Geflügelpest mehr, es gibt genügend web-Seiten mit aktuellen Informationen, z.B.
20. Februar 2021: Vogelgrippe-Virus in Russland: H5N8 erstmals bei Menschen nachgewiesen
Mitten in der Corona-Pandemie wird erstmals beim Menschen das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. In der Zukunft könnte der Erreger mutieren.
- In Russland ist erstmals eine Übertragung des H5N8-Vogelgrippe-Virus auf den Menschen festgestellt worden.
- Für Vögel ist der Erreger in aller Regel tödlich.
- Die Behörden schließen mögliche Mutationen in der Zukunft nicht aus.
Moskau – Nach Angaben der Behörden sind in Russland die weltweit ersten Übertragungen des H5N8-Vogelgrippe-Virus auf den Menschen nachgewiesen worden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei über diese „wichtige Entdeckung“ bereits informiert worden, äußerte sich die Leiterin der russischen Gesundheitsbehörde, Anna Popowa, am Samstag (17.2.2021).
Vogelgrippe in Russland: H5N8-Virus bei Arbeiter:innen in Geflügelfabrik nachgewiesen
Wissenschaftler:innen des Labors Vektor hätten das Virus bei sieben Menschen in einer Geflügelfabrik in Südrussland nachgewiesen, in der im Dezember bei Tieren die Vogelgrippe aufgetreten war. Popowa sagte im russischen Staatsfernsehen, die infizierten Personen fühlten sich „gut“. Schwerwiegende gesundheitlichen Folgen hätten sie nicht erlitten, insgesamt betrachtet sei die Krankheit mild verlaufen.
Popowa lobte „die wichtige wissenschaftliche Entdeckung“. Die Zeit werde zeigen, ob das Virus weiter mutiere. Da sich der Erreger derzeit offenbar noch nicht von Mensch zu Mensch übertrage, gebe das „der ganzen Welt Zeit, uns auf mögliche Mutationen vorzubereiten und angemessen und rechtzeitig zu reagieren“.
H5N8-Virus für Vögel in aller Regel tödlich
Das Labor Vektor sei bereit, mit der Entwicklung von Testkits zu beginnen, um Ansteckungen beim Menschen zu erkennen, sagte Laborchef Rinat Maxjutow in einer im Fernsehen übertragenen Rede. Zudem werde das Labor mit der Arbeit an einem Impfstoff beginnen. Zu Sowjetzeiten wurden im Vektor-Labor in der Region Nowosibirsk biologische Waffen entwickelt. Heute steht das Labor hinter einem der drei in Russland zugelassenen Corona-Impfstoffe.
11. Januar 2021: Ausbruch in Putenmastbetrieb in Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg teilte am Sonntag mit, dass die H5N8–Vogelgrippe (Geflügelpest) in einem Betrieb mit 14.500 Puten aufgetreten ist. Der Betrieb befindet sich in der Gemeinde Garrel. Der Bestand wurde komplett gekeult.
8. Januar 2021: Weitere Fälle in Niedersachsen
In der Gemeinde Garrel wurden zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem H5N8-Virus in Putenbetrieben nachgewiesen. Die Bestände mit 14.000 und 9.000 Puten wurden geräumt. Somit sind nach amtlichen Angaben im Landkreis Cloppenburg bisher 14 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt rund 171.000 Tieren (davon 154.000 Puten und 17.000 Enten) betroffen, wie die Deutsche Presseagentur berichtet.
1.800 Gänse müssen in Schleswig-Holstein gekeult werden
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Nachweis des Geflügelpesterregers H5N8 in einer Gänsehaltung mit 1.800 Tieren im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein bestätigt. Nach vermehrten Tierverluste in der Haltung hatte das Veterinäramt Proben genommen, die nun positiv auf die Vogelgrippe getestet wurden. Gemäß Geflügelpest-Verordnung erfolgen die tierschutzgerechte Keulung und Entsorgung aller Gänse der Geflügelhaltung. Darüber hinaus wurde bei insgesamt 46 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg und Ostholstein der Geflügelpesterreger nachgewiesen. Die Zahl der landesweiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln im aktuellen Geschehen ist damit auf insgesamt 372 gestiegen. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen.
Erster Vogelgrippe-Ausbruch in Geflügelbestand in Sachsen
In Sachsen ist der erste Fall von Geflügelpest in einem Unternehmen am 25.12.2020 bestätigt worden. Betroffen ist ein Geflügelzuchtbetrieb mit 9.000 Gänsen in Grimma im Landkreis Leipzig. Laut Gesundheitsministerium haben die Veterinärbehörden den Tierbestand sofort gesperrt. Die Tötung und Beseitigung der Tiere seien eingeleitet worden, hieß es. „Alle Tierhalter müssen sich jetzt an die erlassenen Vorschriften halten, um eine Ausbreitung der Vogelpest zu verhindern“, erklärte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag. „Es ist schon sehr herausfordernd, dass nach der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest mit der Geflügelpest uns jetzt der dritte Krisenfall ereilt.“ In Sachsen war in der aktuellen Vogelgrippe-Saison bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet worden.
Ministerin Otte-Kinast stellt Krisenfall fest
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 22. Dezember, den Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastputenbetrieb in Niedersachsen. Im Betrieb im Landkreis Oldenburg sind 13.000 Tiere vom H5N8-Virus betroffen, einem hoch ansteckenden Subtyp der Vogelgrippe. Die Tötung der 13.000 Tiere wurde bereits angeordnet, Grundlage hierfür ist die Geflügelpest-Verordnung des Landkreises. In einem Radius von drei Kilometern um den Mastputenbetrieb wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, in einem Radius von zehn Kilometern gibt es ein Beobachtungsgebiet. Da bereits gestern in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Cloppenburg 17.000 Puten notgeschlachtet werden mussten, rief Ministerin Otte-Kinast den Tierseuchenkrisenfall für das Bundesland Niedersachsen aus und ordnete die Errichtung eines Krisenkoordinierungsstabes an.
Anstieg der Geflügelpest-Befunde in SH
In Schleswig-Holstein steigt die Anzahl der Fälle der Geflügelpest weiter an, wie aus der Datenbank des Tierseucheninformationssystems (TSIS) hervor geht. Für den 21. Dezember wurde die Aviäre Influenza bei Wildgänsen und Wildvögeln aus mehreren schleswig-holsteinischen Landkreisen gemeldet.
Die Vogelgrippe trat nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in den vergangenen Wochen vermehrt in neun Landkreisen auf: Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförder, Steinburg, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und Plön. Ungefähr die Hälfte der Nachweise der Geflügelpest erfolgte bei Gänsen. Erstmalig wurde der Subtyp H5N3 bei einer Probe eines Knutts nachgewiesen.
Die Gesamtzahl der Nachweise bei Wildvögeln liegt in Schleswig-Holstein bei ungefähr 325 Fällen, seit Beginn des Geschehens liegt die Zahl bei 15.700. Zuletzt gab es im November einen landesweiten Anstieg der Geflügelpest.
15. Dezember 2020: Zuchtunternehmen in den Niederlanden betroffen
In einem Zuchtunternehmen mit ungefähr 28.000 Hühnern in Buitenpost in der niederländischen Provinz Friesland trat die Vogelgrippe auf. In einem Umkreis von zehn Kilometern, in dem 22 weitere Geflügelfarmen liegen, wurde ein Transportverbot verhängt. Es gilt sowohl für Tiere, tierische Produkte als auch Produkte von Betrieben mit Geflügel. Die Keulung der Tiere wird Angaben zufolge von der niederländischen Behörde für Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherprodukten (NVWA) durchgeführt.
11. Dezember 2020: Vogelgrippe bei Schwänen nachgewiesen
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei fünf Höckerschwänen in Hessen den Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler Institut in Greifswald hat diesen Nachweis heute bestätigt. Die Tiere wurden zuvor im Schutzgebiet Vogelsbergteiche in Freiensteinau tot aufgefunden.
29. November 2020: 10.000 Truthähne in England betroffen
Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe auf einer Farm im Norden von England sollen mehr als 10.000 Truthähne gekeult werden, schreibt die dpa. Außerdem sei eine Sicherheitszone von mehreren Kilometern Umkreis um die Farm in North Yorkshire errichtet worden. „Wir schauen im Umkreis mit großer Dringlichkeit nach Hinweisen auf die Krankheiten, um die Seuche zu kontrollieren und zu eliminieren“, sagte die britische Chef-Veterinärin Christine Middlemiss.
28. November 2020: Hobby-Bestand in den Niederlanden
Im niederländischen Mijdrechtwurde in einem Hobby-Bestand mit etwas 300 verschiedenen Vögeln die H5-Vogelgrippe diagnostiziert. Es ist wahrscheinlich eine hoch pathogene Variante der Vogelgrippe. Die Keulung wird von der niederländischen Behörde für Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherprodukten (NVWA) durchgeführt.
27. November 2020: Ausbruch auf Broilerfarm in Belgien
Auf einer belgischen Broilerfarm mit 151.000 Tieren wurde das H5N8-Virus nachgewiesen. In kurzer Zeit waren 600 Tiere verendet. Wie das Internationale Tierseuchenamt in Paris meldet, liegt der Betrieb in Menen unmittelbar an der französischen Grenze.
24. November 2020: 930.000 Legehennen werden in Polen gekeult
Am 24. November wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe auf einer Farm in Westpolen entdeckt. „Es ist ein Betrieb mit 930.000 Legehennen. Es gibt auch Felder in der Nähe mit Gänsen und anderen Wildvögeln“, zitierte die staatliche polnische Nachrichtenagentur PAP die örtlichen Veterinärbehörden. Es wurde hinzugefügt, dass die Keulung 26. November beginnt und bis zu sechs Tage dauern kann.
24. November 2020: weitere Geflügelpest-Fälle in Schleswig-Holstein
Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat für das Bundesland Schleswig-Holstein 41 weitere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln bestätigt. Die Nachweise der Befunde bei den Wildvögeln stammen aus folgenden Landkreisen: Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckförde und Herzogtum Lauenburg. Zudem wurde ein fünfter Fall der Vogelgrippe einer Hausgeflügelhaltung in SH amtlich festgestellt. Die 630 Tiere gehören zu einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen. Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurde die Tötung und fachgerechte Entsorgung der Tiere in der Haltung angeordnet. Um den Ausbruchsbetrieb herum wird ein Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern entstehen. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht berichtet von einem bundesweiten „Anstieg der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln“.
21. November 2020: Erste Vogelgrippe-Fall in Berlin
Nach mehreren Bundesländern hat die Geflügelpest auch Berlin erreicht. Der Erreger wurde bei einer Wildgans nachgewiesen, wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Samstag mitteilte. Das tote Tier war im Ortsteil Lichterfelde gefunden worden. Wer Geflügel hält, soll die Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln schützen. Wer Tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel finde, solle das Veterinäramt das Bezirks informieren. Kranke oder tote Tiere sollten nicht angefasst, Federn nicht gesammelt werden. In Berlin war die Geflügelpest zuletzt vor vier Jahren aufgetreten. 60 Wildvögel waren betroffen.
20. November 2020: Erste Fälle in Bayern bei Wildenten
Ein erster aktueller Fall von Geflügelpest in Bayern ist amtlich bestätigt: Im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings wurde im Landkreis Passau am 19. November bei mehreren gesund erlegten Wildenten das Geflügelpest-Virus vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb im gesamten Landkreis Rottal-Inn und in großen Teilen des Landkreises Passau eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das teilte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München mit. Glauber weiter: „Unser Wildvogelmonitoring war als Frühwarnsystem erfolgreich. Wir haben die Geflügelpest erkannt, bevor sie unsere Nutzgeflügelbestände erreichen konnte. Wir werden das bestehende Wildvogelmonitoring weiter intensivieren.“
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Geflügelpest in Deutschland und Bayern werden aktuell in allen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden in Bayern mögliche Präventionsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen geprüft. Bürger, die tote Vögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt geworden.