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Willkommen beim Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V.

Seit dem 01.04.2023 bin ich nicht mehr Präsident des IVA. Alle meine Tel- und Fax-Nr., Mailadressen usw.. für den IVA sind somit HINFÄLLIG! BITTE NICHT MEHR NUTZEN!! Harald G. Schweim

Ich wünsche meinen Nachfolger im Amt Oli Holler viel Erfolg für den IVA und unser gemeinsames Anliegen, die Auslandsjagd !!
Ich stelle mit sofortiger Wirkung auch meine Arbeit an dieser Web-Seite ein.

Sehr geehrte Unterzeichner unserer Petition,

am Mittwoch, den 25. Januar 2023, konnten unser Vizepräsident Michael Blendinger und unser Interessenvertreter Peter Braß bereits über 65.000 Unterschriften der noch laufenden Petition gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts an die FDP-Spitze im Bundestag übergeben.
Hier weiterlesen: www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26012023_vdb_informiert_die_fdp_ueber_den_aktuellen_zwischenstand_der_petition_gegen_die_verschaerfu.html

Zudem möchten wir Sie über eine Online-Veranstaltung der FDP informieren.
Termin: 01. Februar 2023, 17:00 bis 18:30 Uhr
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag sieht die aktuell diskutierten Änderungswünsche sehr kritisch und möchte Ihnen die Haltung in diesen Fragen gerne persönlich näherbringen. Deshalb lädt die FDP Sie herzlich zu einem digitalen Fachgespräch ein. Die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin Kuhle werden mit Expertinnen und Experten über die geplanten Änderungen sprechen und gerne auch Ihre Fragen beantworten.
Hier anmelden: crm.fdpbt.de/termin/digitale-veranstaltung-waffenrecht-mit-augenmass

Mit freundlichen Grüßen zum Wochenende

Ihr VDB – Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.
Gisselberger Straße 10 – D-35037 Marburg

P.S.: Noch kein Fördermitglied im VDB? Hier gibt es mehr Informationen fight4right.de/. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Nach Stopp durch Lindner:

Ist Faesers Vorstoß final vom Tisch?

  1. JANUAR 2023 JOHANNES SCHLERETH / PIRSCH

Seit Wochen ist die Gesetzesnovelle Gegenstand von Debatten. Jetzt könnte ein wichtiger Schritt gegangen worden sein.

Die von Nancy Faeser (SPD) geforderte Verschärfung des Waffenrechts polarisiert. Mittlerweile hat sich Widerstand aus vielen Lagern dagegen erhoben. Selbst in der Ampelkoalition gibt es Uneinigkeit über den Vorstoß. Wie es scheint, hat eine Regierungspartei nun dafür gesorgt, dass Faesers Novelle vom Tisch ist**.

Von der FDP in Berlin gibt es hierzu ein deutliches Statement: Bundesfinanzminister Christian Lindner habe als an der Frühkoordinierung beteiligter Minister einen Widerspruch gegen die Einleitung der Ressortabstimmung eingelegt. „Anschließend fand ein Gespräch zwischen ihm und Frau Faeser statt, das ergebnislos blieb. Damit ist der Entwurf natürlich nicht endgültig vom Tisch, aber es ist bisher nicht absehbar, dass er in die Ressortabstimmung gehen könnte“, heißt es von der FDP. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hält jedoch dagegen. Laut einer Sprecherin befinde sich der Gesetzesentwurf „in der regierungsinternen Abstimmung“.

** ICH MAHNE ZUR VORSICHT UND AUFMERKSAMKEIT! MAXIMAL VORLÄUFIG!! DENEN IST NICHT ZU TRAUEN!!

Nach Stopp durch Lindner: Ist Faesers Vorstoß final vom Tisch? | PIRSCH

Waffenrecht 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des IVA e.V. nachstehend ein Auszug aus dem Brief des VDB an die Verbände. Ich halte es für dringend geboten, dass möglichst ALLE Jägerinnen und Jäger das Anliegen unterstützen. Ich  habe für den IVA und als Person mit Einschreibbriefen an die Ministerin schon reagiert.

Harald Schweim, Präsident

Auf meiner Facebook-Seite dazu: https://www.facebook.com/groups/1258434318262037

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der VDB wünscht Ihnen, Ihren Mitgliedern und Familien, ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.
Noch hält der furchtbare Krieg in der Ukraine an. Die Energiepreise halten sich auf Rekordniveau und die Inflation lässt die Kaufkraft der
Marktteilnehmer sinken. Zu den bereits sehr schwierigen und belastenden Umständen soll es nun auch noch für die legalen Waffenbesitzer, sowohl
von freien, als auch von erlaubnispflichtigen Waffen, zu gravierenden Verschärfungen des Waffenrechts kommen. Diese Einschnitte wären so
tiefgreifend, dass wir um die Existenzen von zahlreichen Mitgliedsunternehmen und Teile der Branche bangen müssen. Darüber hinaus
werden die geplanten Regelungen und Gängelungen auch dazu führen, dass viele aus den betroffenen Personengruppen (z.B. Jäger, Sportschützen,
Sammler usw.) Ihre Passion aufgeben werden. Aus diesem Grund hat sich der VDB entschlossen, aktiv zu werden und mit aller Kraft gegen diese
Gesetzesinitiative vorzugehen.

Wie Sie alle den Medien entnehmen können, plant Innenministerin Nancy Faeser (SPD) massive Änderungen des Waffenrechts.

Auch wenn Neuregelungen für SRS-Waffen bereits im Koalitionsvertrag  (S.108) vereinbart wurden und Frau Faeser eine konsequente Entwaffnung von Extremisten in Ihrem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus im Februar ankündigte, werden nun Vorfälle wie die Reichsbürger-Razzia und die Angriffe auf Feuerwehren und andere Einsatzkräfte in der Silvesternacht, für die bevorstehende Novelle instrumentalisiert, um dafür Akzeptanz und Unterstützung aus der Bevölkerung zu erfahren. Bereits in einer Pressekonferenz im Dezember fordert Innenministerin Nancy Faeser ein völlig sachfremdes Verbot von halbautomatischen Schusswaffen in Privatbesitz.
Mittlerweile sickern immer mehr Informationen durch, welche die Novelle sonst noch mit sich bringen könnte. Dazu gehören z. B. neben einer
besseren Mitteilungspflicht bereits einbezogener, aber auch neuer Behörden, wie z. B. den Gesundheitsämtern, der Besitz eines Kleinen
Waffenscheins nebst einer Sachkundeprüfung für den Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), aber auch für
Armbrüste. Massiv würde sich das geforderte Verbot halbautomatischer Waffen (evtl. nur kriegswaffenähnlich) auswirken. Das bisherige amts-
oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung (§ 6 Abs.3 WaffG ), könnte künftig auch ohne Altersbegrenzung möglich sein, d.h. für alle diejenigen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, auch wenn Sie älter als 25 Jahre sind.
Wir laden Sie als betroffener Verband und Ihre Mitglieder gerne ein, sich an den Aktionen des VDB zu beteiligen, diese zu unterstützen, oder
auch unter Ihrem eigenen Namen zu nutzen.

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Liebe Unterstützende,

damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition eine Umfrage zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht – gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

Facebook: www.facebook.com/photo.php?fbid=548788647275008&set=pb.100064316336784.-2207520000.&type=3

Twitter: twitter.com/openPetition/status/1615339216535277568

Instagram: www.instagram.com/openpetition.de/ – in unserer Story.

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/waffenrecht

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Alle Informationen und Fortschritte zur Petition gibt’s hier.

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Mein  Schreiben als IVA e.V. Präsident an die Ministerin:

An die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Frau Nancy Faeser

Alt Moabit 140

10557 Berlin                                                                                                          Köln, den 14.01.2023

Keine Waffenrechtsreform, die mich als rechtskonformen Bürger trifft

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich wende mich als Präsident des IVA e.V., der Interessenvertretung der Auslandsjäger aus Deutschland an Sie, weil die uns bekannt gewordenen Pläne Ihres Innenministeriums zur Verschärfung des Waffenrechts große Sorgen bereiten.

Niemand in diesem Land – der bei klarem Verstand ist – möchte, dass Extremisten oder Staatsfeinde Zugang zu Waffen haben. Aber aus keiner Polizeilichen Kriminalstatistik können wir entnehmen, dass halbautomatische Waffen, vor allem mit kriegswaffenähnlichem Aussehen, deliktrelevanter sind als andere.

Uns sind in Deutschland in den letzten 20 Jahren auch keine Straftaten mit solchen Waffen bekannt. Auf welcher Datengrundlage beruht diese geplante Gesetzesverschärfung? In wieweit erwarten Sie einen Rückgang an Straftaten durch das Verbot dieses Waffentyps?

Wieso wird das sowieso strenge deutsche Waffenrecht für legalen Waffenbesitz immer weiter verschärft, wenn doch lt. Kriminalstatistik diese faktisch keine Rolle im Vergleich zu illegalen Waffen spielen?

Warum wird nicht die vorhandene Energie in die Erfassung und Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes, Selbstbauwaffen usw. und dessen Auswirkungen gesteckt?

Siehe: Attentat von Hanau: Ein strikteres Waffenrecht löst nicht alle Probleme | ZEIT ONLINE : „Die zehn Morde des NSU-Trios, die neun Menschen, die 2016 am Olympia-Einkaufszentrum in München von einem rechtsextremen Deutsch-Iraner erschossen wurden, der Mord an Walter Lübcke – all diese Taten wurden mit illegalen, unregistrierten Waffen begangen. Auch bei Wohnungsdurchsuchungen in der rechten Szene stoßen Ermittler immer wieder auf illegale scharfe Waffen. In Hannover wurden im April 2019 bei einem 29-Jährigen insgesamt 51 Waffen samt Munition gefunden, darunter Maschinenpistolen. Keine dieser Waffen besaß der Mann legal“…… „Wirkungslos bleiben die Waffengesetze jedoch bei Tätern wie dem, der 2019 in Halle in einer voll besetzten Synagoge ein Massaker anrichten wollte. Stephan B. hatte seine Waffen selbst gebaut und sich die Materialien und Teile dafür im Internet besorgt. Sich Waffen selbst zu bauen, ist verboten, aber es gibt keinen Weg, das wirksam zu kontrollieren. Attentate mit Selbstbau-Waffen waren bisher die Ausnahme, das muss aber nicht so bleiben: Die vor wenigen Tagen aufgeflogene rechtsterroristische Gruppe S hatte Teile ihres Arsenals ebenfalls selbst gebaut.“

Siehe auch: BKA – Bundeslagebilder Waffenkriminalität : „Nach wie vor bestehen illegale Angebote von Waffen und Munition im Clear- oder Darknet, die es ermöglichen, sich auf „einfachem“ Weg illegal und anonym eine Schusswaffe zu verschaffen.“.. „Infolge des technologischen Fortschritts hat in den letzten Jahren die Gefahr, dass im 3D-Druck hergestellte Schusswaffen bzw. Schusswaffenteile zu kriminellen Zwecken genutzt werden, zugenommen. Vermehrte Sicherstellungen von 3D-gedruckten Waffenteilen in der jüngeren Vergangenheit deuten auf einen langsamen, aber stetigen Anstieg von Fällen hin.“… „Beispielsweise führte der Täter des Anschlags auf die Synagoge in Halle (Saale) im Jahr 2019 auch Waffen mit, bei denen wesentliche Teile durch 3D-Druck-Verfahren hergestellt worden waren“.

Wie stellen Sie sicher, dass diese Personen auch keinen Zugriff auf andere Tatmittel wie Messer, Äxte, Kraftfahrzeuge und andere gefährliche Gegenstände haben, die ebenfalls als Tatmittel (Waffe) eingesetzt werden können?

Bereits jetzt funktioniert deren Entwaffnung – so entnehme ich es immer wieder aus den Medien. Also bietet das geltende Waffengesetz genug Möglichkeiten, Extremisten und Staatsfeinde zu entwaffnen – wenn diese denn auch genutzt werden (in Bayern z.B. wurden über 900 Waffen von Reichsbürgern eingezogen)!

Keine Waffenrechtsverschärfung wird Taten, wie z.B. in Berlin am 31.12.2022, verhindern, da die Täter ohnehin gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bei Ihren Änderungsvorschlägen vermisse ich deshalb die Sachgrundlage oder auch Deliktrelevanz. Die Fraktion der GRÜNEN fordert seit Jahren eine bessere Zahlengrundlage der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten – dies wäre der erste Schritt, den Sie gehen müssten, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Bitte schränken Sie unsere Mitglieder nicht in ihren Grund- und Eigentumsrechten weiter ein. Wir achten die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aber fühlen uns in einem Klima des Misstrauens von Ihnen und den Medien vorverurteilt.

Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der IVA. e.V. bereit ist, sich mit allen legalen und zulässigen, friedlichen, demokratischen Mitteln gegen jede Verschärfung zu wehren, die uns trifft und nachweislich keinen Sicherheitsgewinn bringt.

Enttäuschen Sie bitte nicht unser vorhandenes Vertrauen in unseren

Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie.

gez.

Prof. Dr. Harald G. Schweim

Präsident des IVA e.V.

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Mein persönliches Schreiben an die Ministerin:

 

An die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Frau Nancy Faeser

Alt Moabit 140

10557 Berlin

Keine Waffenrechtsreform, die mich als rechtskonformen Bürger trifft

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich bin Beamter (Hochschullehrer)  im Ruhestand, langjähriger Hauptschöffe am Amtsgericht Köln (bis zum Erreichen der Altersgrenze) und gesetzestreuer Bürger. Jedoch bereiten mir die bekannt gewordenen Pläne Ihres Innenministeriums zur Verschärfung des Waffenrechts große Sorgen. Als Jäger und Hundeführer bin ich von Ihren Plänen, das Waffenrecht zu verschärfen, betroffen, insbesondere von einem Verbot halbautomatischer Schusswaffen, besonders, soweit damit Pistolen gemeint sind.  Mit über 400.000 anderen Jägern gehöre ich zu dem Personenkreis, der sich verantwortungsvoll und pflichtbewusst für eine ausgewogene Flora und Fauna einsetzt und z.B. die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindert. Als Hundeführer bei Nachsuchen auf dieses gefährliche Wild ist die Pistole an meiner Hüfte die „Lebensversicherung“, insbesondere durch die schnelle Schussfolge und -Anzahl, für mich und meine Hunde. Die Gefahr für Leib und Leben ist REAL, siehe (FOCUS online):  Immer mehr Wildschwein-Attacken  Keiler tötet 2017 Jäger in Mecklenburg-Vorpommern. Ein ähnlicher Fall hatte sich im März 2016 in Lübeck ereignet. Immer mehr Wildschwein-Attacken: Keiler tötet Jäger in Mecklenburg-Vorpommern – FOCUS online

Auch kann ich keiner Polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen, dass halbautomatische Waffen, vor allem mit kriegswaffenähnlichem Aussehen, deliktrelevanter sind als andere. Mir sind in Deutschland in den letzten 20 Jahren auch keine Straftaten mit solchen Waffen bekannt. Auf welcher Datengrundlage beruht diese geplante Gesetzesverschärfung? In wieweit erwarten Sie einen Rückgang an Straftaten durch das Verbot dieses Waffentyps?  Niemand (bei Verstand) in diesem Land möchte, dass Extremisten oder Staatsfeinde Zugang zu Waffen haben. Bereits jetzt funktioniert deren Entwaffnung – so entnehme ich es immer wieder aus den Medien. In Bayern z.B. wurden über 900 Waffen von Reichsbürgern eingezogen! Also bietet das geltende Waffengesetz genug Möglichkeiten, Extremisten und Staatsfeinde zu entwaffnen – wenn diese denn auch genutzt werden.

Wie stellen Sie jedoch sicher, dass  Personen der vorstehend angeführten Bevölkerungskreise auch keinen Zugriff auf andere Tatmittel wie Messer, Äxte, Kraftfahrzeuge und andere gefährliche Gegenstände haben, die ebenfalls als Tatmittel (Waffe) eingesetzt werden können? Wieso wird das sowieso strenge deutsche Waffenrecht für legalen Waffenbesitz immer weiter verschärft wenn doch lt. Kriminalstatistik diese faktisch keine Rolle im Vergleich zu illegalen Waffen spielen? Warum wird nicht die vorhandene Energie in die Erfassung und Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes, Selbstbauwaffe usw. und dessen Auswirkungen gesteckt?

Siehe: Attentat von Hanau: Ein strikteres Waffenrecht löst nicht alle Probleme | ZEIT ONLINE  Die zehn Morde des NSU-Trios, die neun Menschen, die 2016 am Olympia-Einkaufszentrum in München von einem rechtsextremen Deutsch-Iraner erschossen wurden, der Mord an Walter Lübcke – all diese Taten wurden mit illegalen, unregistrierten Waffen begangen. Auch bei Wohnungsdurchsuchungen in der rechten Szene stoßen Ermittler immer wieder auf illegale scharfe Waffen. In Hannover wurden im April 2019 bei einem 29-Jährigen insgesamt 51 Waffen samt Munition gefunden, darunter Maschinenpistolen. Keine dieser Waffen besaß der Mann legal“……Wirkungslos bleiben die Waffengesetze jedoch bei Tätern wie dem, der 2019 in Halle in einer voll besetzten Synagoge ein Massaker anrichten wollte. Stephan B. hatte seine Waffen selbst gebaut und sich die Materialien und Teile dafür im Internet besorgt. Sich Waffen selbst zu bauen, ist verboten, aber es gibt keinen Weg, das wirksam zu kontrollieren. Attentate mit Selbstbau-Waffen waren bisher die Ausnahme, das muss aber nicht so bleiben: Die vor wenigen Tagen aufgeflogene rechtsterroristische Gruppe S hatte Teile ihres Arsenals ebenfalls selbst gebaut.“

Siehe auch: BKA – Bundeslagebilder WaffenkriminalitätNach wie vor bestehen illegale Angebote von Waffen und Munition im Clear- oder Darknet, die es ermöglichen, sich auf „einfachem“ Weg illegal und anonym eine Schusswaffe zu verschaffen.“.. „Infolge des technologischen Fortschritts hat in den letzten Jahren die Gefahr, dass im 3D-Druck hergestellte Schusswaffen bzw. Schusswaffenteile zu kriminellen Zwecken genutzt werden, zugenommen. Vermehrte Sicherstellungen von 3D-gedruckten Waffenteilen in der jüngeren Vergangenheit deuten auf einen langsamen, aber stetigen Anstieg von Fällen hin.“… „Beispielsweise führte der Täter des Anschlags auf die Synagoge in Halle (Saale) im Jahr 2019 auch Waffen mit, bei denen wesentliche Teile durch 3D-Druck-Verfahren hergestellt worden waren“.

Keine Waffenrechtsverschärfung wird auch Taten, wie z.B. in Berlin am 31.12.2022, verhindern, da die Täter ohnehin gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bei Ihren Änderungsvorschlägen vermisse ich deshalb die Sachgrundlage oder auch Deliktrelevanz. Die Fraktion der GRÜNEN fordert seit Jahren eine bessere Zahlengrundlage der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten – dies wäre der erste Schritt, den Sie gehen müssten, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Bitte schränken Sie mich in meinen Grund- und Eigentumsrechten nicht weiter ein. Ich achte die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und fühle mich in einem Klima des Misstrauens von Ihnen und den Medien vorverurteilt. Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich bereit bin, mich mit allen legalen und zulässigen, friedlichen, demokratischen Mitteln gegen jede Verschärfung zu wehren, die mich trifft und nachweislich keinen Sicherheitsgewinn bringt.

Enttäuschen Sie bitte nicht mein vorhandenes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie.

gez.

Prof. Dr. Harald G. Schweim

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Weil das menschliche Gehirn zum Vergessen neigt, hier mein Facebook-Artikel zum Thema:

Waffenrechtliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 

In der aktuellen Situation der wieder einmal aufkommenden Diskussion um eine Waffenrechtsverschärfung ist es nützlich nicht geschichts- und erinnerungslos zu sein, wie es offensichtlich viele SPD- und GRÜNE Politiker sind. Man erinnere sich, das war der Stand nach der 68er-Bewegung. So werden soziale Bewegungen der Neuen Linken und Gegenkulturen zusammengefasst.  In Deutschlande strebte sie eine umfassende Demokratisierung der bundesdeutschen Gesellschaft als Beitrag zur Emanzipation aller Menschen von kapitalistischer Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung mit antiautoritären Mitteln an und bezog sich dabei auf den Neomarxismus der Frankfurter Schule und Neuen Linken, die sich von den herkömmlichen Politikkonzepten der Sozialdemokratie und des Realsozialismus abgrenzten. Wesentliche Teilziele waren eine effektive außerparlamentarische Opposition gegen die Große Koalition von 1966, der Kampf gegen deutsche Notstandsgesetze, den Vietnamkrieg, den Einfluss des Axel-Springer-Verlags, die „Entfaschisierung“ der Polizei nach der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg bei der Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin, eine tiefgreifende Hochschul- und Bildungsreform. Viele (einst) führende Mitglieder der SPD und der GRÜNEN haben ihre  politische „Sozialisation“ in jenen Jahren erfahren. Sie verfehlte fast alle ihrer Nah- und Fernziele, erreichte aber vielfach eine persönliche politische Karriere. Sie trug zum Wahlsieg der sozialliberalen Koalitionsregierung von 1969 bei und beeinflusste viele Neue Soziale Bewegungen. Mit dem Attentat auf den Wortführer der Bewegung Rudi Dutschke am 11. April 1968 begann ihr Zerfall, aus dem die unterschiedlichen autoritär-zentralistischen K-Gruppen und leider auch linksterroristische Gruppen (Bewegung 2. Juni, Rote Armee Fraktion RAF) hervorgingen. Die RAF war eine linksextremistische terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war verantwortlich für 33 oder 34 Morde. Die für die meisten Taten nach 1972 verantwortlichen Terroristen der zweiten Generation befanden sich Mitte der 1980er überwiegend in Haft, waren im Ausland untergetaucht oder hatten den Tod gefunden. Wie hat damals die Politik im Waffenrecht reagiert? Antwort: GAR NICHT, ein verändertes Waffengesetz wurde erst am 08.März 1976 erlassen. Die DAMLIGEN BESTIMMUNGEN wurden also von der Politik als AUSREICHENDE REAKTION auf z.B. die schrecklichen Morde der RAF angesehen.

UND HEUTE? Nach immer noch schrecklichen, aber vergleichsweise geringeren Taten in der Silvesternacht einzelner offensichtlich unzurechnungsfähigen Gewalttäter will Nancy Faeser gegen Schreckschusswaffen vorgehen,  obwohl die Bilder im Fernsehen zeigen, das im Wesentlichen Feuerwerkskörper missbraucht wurden.  Wir müssen ALLES tun, um derartigen ausschließlich populistischen Unfug  aus einer Partei im 18% – Umfragetief zu verhindern.

Ich habe ein Katalog von vor 1972. Ich finde ihn spannend, besonders im Blick auf die heutige Zeit. Außerdem als Erinnerung, wenn dass, was die ROT-GRÜNEN waffenrechtlich wollen, umgesetzt werden sollte. Schon DAMALS (1970), als noch viel mehr Waffen „im Volk“ und frei erwerbbar waren spielten sie Sport- und Jagdwaffen für Straftaten (fast) keine Rolle, ihr „Gefahrenpotential“ lag auf dem Niveau von Küchenmessern und anderen Werkzeugen.

Dazu einen Kurzabriss der Geschichte des Waffenrechts in DE:

Am 7. Januar 1946 erließen die Alliierten den Kontrollratsbefehl Nr. 2, mit dem zur Durchsetzung der Entwaffnung der Bevölkerung jeder Person und jeder Behörde verboten wurde, Waffen zu besitzen.

1950 ergab sich durch die Durchführungsverordnung Nr. 10 zum Gesetz Nr. 24 vom 10. Juni 1950 die erste Lockerung. Sportliche Langwaffen (Flinten bis Kaliber 12 und Büchsen bis Kaliber 8 mm) waren nicht mehr verboten, sofern ihre Magazine nicht mehr als 5 Schuss aufnehmen konnten. Polizei und Grenzschutz durften Pistolen und Revolver (Faustfeuerwaffen) erhalten. Alle Waffen mussten jedoch über einen Einzelabzug verfügen, d. h. vollautomatische Waffen blieben weiterhin auch für Staatsbedienstete verboten. Am 26. Mai 1952 erhielt die Bundesrepublik Deutschland mittels des Deutschlandvertrags wieder volle Souveränität und das Reichswaffengesetz erlangte wieder volle Gesetzeskraft.

Seit 1956 war es Privatpersonen wieder gestattet, Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu besitzen. 1968 entstand das erste einheitliche Bundeswaffengesetz. Dieses bezog sich hauptsächlich auf den Waffenhandel und den staatlichen Beschuss, da dem Bund noch die Gesetzgebungskompetenz fehlte, auch den Erwerb bundeseinheitlich zu regeln. Der Privatwaffenbesitz war föderalistisch geregelt, was zu einigen Stilblüten führte. Z.B konnten Jäger in Bayern und Hessen so viele Kurzwaffen kaufen wie sie wollten. 1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektors Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „dass schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“

Obwohl Delikte mit Einzellade- und halbautomatischen Langwaffen, die hauptsächlich von Jägern und Sportschützen benutzt werden, nicht bekannt waren, das Bundeskriminalamt keine Statistik über deliktrelevante Schusswaffen führte und das Wirtschaftsministerium bezweifelte, ob durch eine rigorose Reglementierung die Gewaltkriminalität zu verhindern wäre, sollte eine Erwerbsscheinpflicht für alle Schusswaffen eingeführt werden. (DAS IST ÜBRIGENS FAST UNVERÄNDERT BIS AUF WENIGE EINZELFÄLLE BIS HEUTE SO).

Im Innenausschuss des Bundestags war „man denn auch bereit, die rund 250 000 Jäger und die eine Million Sportschützen als potentielle Waffenkäufer zu privilegieren.“ Durch eine Grundgesetzänderung erlangte der Bund 1972 die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht. Erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg wurde so bundeseinheitlich die gesamte Materie des Waffenrechts in einem Gesetz geregelt (Ausnahme Land Berlin wg. des Status Berlins). Für vormals frei zu erwerbende Waffen wurden eine Meldepflicht, Erwerbsscheine und Regelkontingente für Bedürfnisse eingeführt. Deutschland beruft sich darauf, eines der strengsten Waffengesetze zu haben, da bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der zivile Waffenbesitz generell für sämtliche Feuerwaffen kontrolliert wurde. Es stellte sich heraus, dass sowohl die Verwaltungsbehörden wie auch die Bürger durch das Gesetz mehr belastet wurden, als dies erforderlich wäre.

Erst am 1. Juli 1976 trat ein neues Waffengesetz in Kraft, (BESONDERS BEMERKENSWERT NACH DEN RAF-MORDEN) welches die ausschließlich die folgenden wesentlichen Änderungen aufwies:

Wegfall der fünfjährigen Befristung der Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1) [Erleichterung]

Einführung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Sammler (§ 28 Abs. 2) [Erleichterung]

Freistellung der altertümlichen Waffen von der Besitzkartenpflicht (§ 29 Abs. 2, Nr. 1) [Erleichterung]

Kein Munitionserwerbsschein bei Waffenbesitzkarteninhaber (§ 29 Abs. 2, Nr. 1) [Erleichterung]

Erleichterung des Bedürfnisnachweises für den Erwerb von Sportwaffen durch Sportschützen (§ 32)

Wegfall einer besonderen Einfuhrerlaubnis neben der Waffenbesitzkarte (§ 27) [Erleichterung]

Eröffnung einer neuen Anmeldefrist für Waffenaltbesitz (§§ 58,59) [Erleichterung]

 Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Es wird daher auch als „neues Waffenrecht“ bezeichnet. Umfängliche Regelungen sind ausgelagert in 2 Anlagen, wobei die erste Anlage die in § 1 WaffG benannten Begrifflichkeiten der „Waffe“ und der verschiedenen Formen des „Umgangs“ näher umreißt. Die zweite Anlage enthält die „Waffenliste“. Diese enthält die verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen, welche grundsätzlich in § 2 WaffG benannt sind. Zudem bestimmt Anlage 2 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bezüglich einzelner Umgangsformen und schreibt schließlich solche Gegenstände fest, die vom WaffG ausgenommen sein sollen. Eine weitere wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum einen ist die in § 20 WaffG festgehaltene „Erbenregelung“ verschärft worden durch eine Pflicht zur Funktionsblockade bedürfnisfrei ererbter Waffen. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert. Am 25. Juli 2009 trat das verschärfte Waffenrecht in Kraft. Anlass war der Amoklauf von Winnenden. Besitzer von Waffen müssen seitdem u. a. mit verdachtsunabhängigen Kontrollen unter Ausklammerung des Rechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) rechnen.

In der Europäischen Union (EU) sind die Mindeststandards des Waffenrechts der Mitgliedsländer in den folgenden EU-Richtlinien bzw. -Verordnungen geregelt:

Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008, zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Verordnung 258/2012 vom 14. März 2012, über die Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen

Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017, zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Eine Verschärfung des Waffenrechts wurde seit den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris in der EU verstärkt diskutiert. Nachdem sich die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten im Dezember 2016 auf die Grundsätze einer Novellierung verständigt hatten, verabschiedete das EU-Parlament am 14. März 2017 eine neue Waffenrichtlinie. Der Kausalzusammenhang zwischen Terroranschlägen und Schwächen im bestehenden Waffenrecht wurde von Sport- und Interessensverbänden hinterfragt, da noch nie ein Terroranschlag mit islamistischem Hintergrund mit registrierten Sportwaffen verübt wurde, sondern ausschließlich mit illegalen Kriegswaffen. Oftmals wird der sogenannte Weapons Effect zitiert, nach dem die Verfügbarkeit von Waffen zu einer Steigerung der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft führen solle. Sowohl die Studie als auch die abgeleiteten Schlussfolgerungen sind allerdings in der Forschung umstritten, da die Resultate nicht immer zuverlässig reproduzierbar sind und zum Beispiel in der Schweiz fast in jedem Haushalt ein Sturmgewehr steht und diese so gut wie gar nicht für Straftaten missbraucht werden.

Für Privatleute verboten sind unter anderem:

vollautomatische und militärische Waffen,

vollautomatische Waffen, die zu halbautomatischen umgebaut wurden,

Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als zwanzig, Langwaffen mit mehr als zehn Schuss.

Es gelten weitreichende Ausnahmen für Jäger und Sportschützen. Diese werden vom Magazin Spiegel auf Lobbyismus zurückgeführt. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten 15 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

Der IVA war 2022 auf der Jagd und Hund

auf dem Stand  von „Roelofsz Safaris“

https://de.roelofszsafaris.com/safaris

Liebe IVA-Freundinnen und Freunde,

die Messe ist  nunmehr bereits eine Woche Geschichte, und da es mir gelungen ist, in dieser Woche meine übliche messeinduzierte Infektion wieder halbwegs loszuwerden, wird es Zeit für ein kleines Resümee.

Ich denke, aus Sicht des IVA kann man die Veranstaltung mit Recht als Erfolg werten, wenn auch die Ausstellerzahlen (gerade in unserer Halle 7)

doch deutlich geringer waren als üblich. Auch die Zahl der Messebesucher hätte durchaus etwas höher ausfallen können.

Dafür waren die Möglichkeiten der Kontaktanbahnung und -pflege als deutlich besser einzustufen, und wir haben diese auch nach Kräften genutzt.

Mindestens zwei neue Mitglieder dürfen wir verbuchen.

Auch die Zahl der IVA-Mitglieder, die einfach nur mal vorbeigeschaut haben, war sehr beachtlich.

So hatten wir teilweise zehn Mitglieder gleichzeitig an unserem Stand. Unsere neue „Adresse“ hat somit wohl niemanden vor ein ernsthaftes Problem gestellt.

Die sechs Tage waren durchaus anstrengend (wie immer), allerdings konnte die Last dieses Mal auf verschiedenen Schultern mehr verteilt werden. Wir möchten und ausdrücklich bei den Herren

Martin Baum, Bernd Krabbe und Reiner Michael

bedanken. Ihr seid immer eine zuverlässige Bank! Des Weiteren gilt unser besonderer Dank Herrn

Ol Holler und seiner Mitarbeiterin Kristina Brummet.

Beide sorgten durch Einsatz von Ols virtual-Reality-Schießstand gerade auch bei den jüngeren Semestern (so ab 40 abwärts) für großes Interesse und Gesprächsbedarf, und das, obwohl Kristina mit uns eigentlich gar nichts zu tun hat.

Unser Vertreter aus Südafrika   Andy  Jay war jeden Tag vor Ort und hat uns nach Kräften unterstützt.

Auch das wissen wir sehr zu schätzen, wenn er auf dem Foto nur maskiert auftritt.

Last but not least gilt unser sehr herzlicher Dank den Herren

Theo Roelofsz und Dr. Dr. Richard Gath

für unseren ebenso kostengünstigen wie angenehmen neuen Unterschlupf!

Zwei sehr nette Menschen, die Zusammenarbeit mit Ihnen war wirklich nicht zu übertreffen, und wir würden sie sehr gerne wiederholen.

In diesem Sinne: So macht Messe Spaß, und wir hoffen auf noch einige ähnliche Veranstaltungen in der Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Michael Möbus 

Schriftführer

Bundesjagdgesetz: Grüne könnten Jagdgesetz doch ändern

Freitag, 24.06.2022

Nachdem unter der alten Regierung die Novellierung des Bundesjagdgesetz scheiterte, könnte es nun doch zu einer Änderung kommen.

Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes scheiterte, will das von Cem Özdemir (Grüne) geführte Landwirtschaftsministerium (BMEL) unter Umständen das Jagdgesetz nun doch novellieren. Dies gab Staatssekretärin Silvia Bender im Zuge des Bundesjägertags in Wernigerode vor gut 350 Teilnehmern bekannt.

Jagdgesetz-Änderung nicht im Koalitionsvertrag

Der notwendige Waldumbau würde eine „Regulation nicht Lebensraum angepasster Wildbestände“ notwendig machen, erläutert die Staatsministerin. Bender bedauert, dass die damals geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes im Bundestag nicht mehr verhandelt worden seien. Daher müsse man sich auch in dieser Legislatur mit der Novellierung des Jagdgesetzes beschäftigen.

Ziel sei es, beim „Konflikt Wald und Wild weiter voranzukommen.“ Dazu habe man, in Absprache mit den Deutschen Jagdverband, einen runden Tisch ins Leben gerufen, welcher in den kommenden Wochen seine Arbeit aufnehmen soll. Man wolle die notwendigen Eckpunkte zum Thema „Wald und Wild“ mit den verschiedenen Interessensgruppen ausloten und dann in einem zweiten Schritt schauen, ob es eine Möglichkeit zur Änderung des Bundesjagdgesetzes gibt, so die Staatssekretärin. Nur wenn es einen gemeinsamen Kompromiss gibt, der von einem breiten Bündnis getragen wird, wolle man die Änderung angehen, da die Novellierung des Bundesjagdgesetzes nicht im Koalitionsvertrag verankert sei.

Quelle: Pirsch Newsletter

Vergleichsweise wenige Borreliose-Infektionen in Bayern

26.06.2022

Bis zum Ende der Pfingstferien haben sich in Bayern im Vergleich zu den Vorjahren eher wenige Menschen mit der von Zecken übertragenen Krankheit Borreliose infiziert.

Borreliose ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Infektionskrankheiten, die durch Bakterien der Gattung Borrelia (Borrelien) aus der Gruppe der Spirochäten ausgelöst werden. Die Erkrankungen kommen beim Menschen und bei allen anderen Säugetieren vor und können durch den Befall aller Körpergewebe vielfältige klinische Symptome auslösen. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Zecken. Die bekannteste Erkrankung die Lyme-Borreliose wird durch das Bakterium Borrelia burgdorferi ausgelöst. Es können alle Organe und Gewebe befallen werden. Die Übertragung erfolgt vor allem durch den Holzbock, eine Zecken-art, sowie deren als Nymphe bezeichnete Larve.

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts sind etwa 6–35 % der Zecken in Deutschland von Borrelien befallen. Nach einem Zeckenstich kommt es in 1,5–6 % der Fälle zu einer Infektion. In 0,3–1,4 % der Fälle kommt es zu einer Erkrankung.

934 Betroffene registrierte das bayrische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) bis zum Ende der Kalenderwoche 24, wie die Erlanger Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Das ist der zweitniedrigste Wert seit 2016. Der Spitzenwert wurde im Jahr 2020 erzielt, als sich in dem Zeitraum rund 1300 Menschen mit Lyme-Borreliose infiziert hatten.

Damit zeigt sich auch in Bayern ein deutlicher Anstieg im ersten Corona-Jahr, als die Lockdown-Maßnahmen viele Menschen ins Freie trieben. Außerdem war das Wetter damals in vielen Regionen warm und trocken, was Zecken zu Gute kommt, wie Experte Hendrik Wilking vom Robert Koch-Institut erläuterte.

Die kleinen Blutsauger können die sogenannte Lyme-Borreliose übertragen. Die Bakterien kommen in ganz Deutschland in den Tieren vor und können verschiedene Erkrankungen der Haut, der Nerven und der Gelenke verursachen. In Bayern ist die Infektion meldepflichtig.

Die kleinen Blutsauger können die sogenannte Lyme-Borreliose übertragen. Die Bakterien kommen in ganz Deutschland in den Tieren vor und können verschiedene Erkrankungen der Haut, der Nerven und der Gelenke verursachen. Im Gegensatz zur ebenfalls von Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) gibt es gegen Borreliose keine Impfung. In Bayern ist die Infektion meldepflichtig.

In den vergangenen beiden Jahren gab es den Zahlen des LGL zufolge im Freistaat zwei klare Borreliose-Hochburgen: Niederbayern und Mittelfranken. Mit zusammen 2887 beziehungsweise 1662 Patienten machten sie in absoluten Zahlen weit mehr als ein Drittel der bayernweit 6257 Fälle im Jahr 2020 und der 3980 Fälle im Jahr 2021 aus. Im laufenden Jahr registierten die Ärztinnen und Ärzte aber auch in der Oberpfalz bereits hohe Infektionszahlen.

Warnzeichen für eine Borreliose ist eine nach mehreren Tagen auftretende, ringförmige Rötung um die Einstichstelle, mit der man unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen sollte. Andere Erscheinungsformen der Erkrankung können teils erst nach mehreren Jahren auftreten. Allen gemeinsam ist es Experten zufolge, dass sie sich erfolgreich mit Antibiotika behandeln lassen – je früher, desto besser.

Quelle: web-de;  dpa; RKI

Parasiten 24.06.2022

Diffuse, unspezifische Symptome – zu wenige Ärzte denken da an einen möglichen Parasitenbefall. Warum es gefährlich werden kann, damit Laien das Feld zu überlassen, erklärt Prof. Herbert Auer.

Wenn ein Patient mit Durchfall, Bauch- oder Kopfschmerzen oder anderen unspezifischen Symptomen in die Sprechstunde kommt, wie oft denken Ärzte dann an einen Parasitenbefall? Schnell steht bei diesen Patienten dann ein psychosomatisches Geschehen im Raum, wenn man mit der üblichen Diagnostik nicht weiterkommt. Wie häufig wird manchmal sogar ein Antidepressivum verschrieben, weil bei Antriebslosigkeit und diffusen Schmerzen auch eine psychische Genese infrage kommt? „Gar nicht mal so selten“, so Prof. Herber Auer. Der Biologe arbeitet seit über vierzig Jahren an der Medizinischen Universität in Wien, leitet mit Kollegen zusammen die Abteilung für Medizinische Parasitologie und kennt sich aus, wenn es um Würmer geht.

„Es wird so gut wie nie an Parasiten gedacht“

„Das parasitologische Wissen der Ärzteschaft ist leider sehr begrenzt“, sagt Auer im Gespräch. Es werde die Meinung vertreten, dass es in Europa so gut wie keine Parasiten mehr gebe. Diese würden eher in Ländern verortet, in denen die hygienischen Bedingungen schlechter sind als in Deutschland oder Österreich. Das Problem: „Differentialdiagnostisch wird so gut wie nie an Parasiten gedacht.“ Auch nach aktuellen Zahlen zu parasitären Infektionen in Deutschland kann man in den meisten Fällen leider lange suchen. Cryptosporidien und Giardien unterliegen zwar der Meldepflicht, Spul- und Madenwurminfektionen aber nicht. Hier ist der Status Quo nicht bekannt.

In seinem Institut diagnostiziert Auer jedoch regelmäßig Infektionen mit zoonotischen Parasiten: Allein Toxocara (T.) cati (Katzenspulwurm) und T. canis (Hundespulwurm) werden von Auers Team pro Jahr in einigen hundert Fällen gefunden „und das sind allein die Krankheitsfälle – nicht nur zufällige positive Antikörperfunde“.

Auch der Schweinespulwurm Ascaris (A.) suum kann beim Menschen in Form der Larva migrans visceralis Schaden anrichten.

Dass dieser auch den Menschen befällt, ist erst seit den frühen 2000er Jahren bekannt. Aber auch hier macht die Diagnostik Probleme: „Es gibt zwar Tests, diese zielen aber nur auf die humane Variante A. lumbricoides ab und erkennen dadurch den Schweinespulwurm nicht zuverlässig“, erklärt Auer. In seinem Institut hat er mit seiner Arbeitsgruppe einen speziellen Antikörpertest entwickelt, der auch den nahen Verwandten A. suum nachweist.

Schweinespulwurm ist ein Problem

Als häufigster Schweineparasit tritt A. suum unter allen Haltungsbedingungen auf. Auer schätzt, dass A. suum in Mitteleuropa in etwa 60 Prozent der Schweinebetriebe vorkommt. Aber wie infizieren sich Menschen mit dem Schweinespulwurm? Auer hält eine Übertragung durch das Ausbringen von Gülle für wahrscheinlich. So komme der Erreger auf Felder und Wiesen und kann über den Wind auch in Gemüsegärten, andere Felder und die Umwelt getragen werden. Die Eier seien sehr widerstandsfähig, in der Außenwelt lange infektiös und sie verteilten sich leicht auch über die Luft. Der Weg über Nahrungsmittel oder ungewaschene Hände nach Kontakt mit Erde und Pflanzen sei dann nicht mehr lang.

Auch über Wildschweine kann A. suum in die Umwelt gelangen. Nachdem die Larven im Darm schlüpfen, migrieren sie über die Leber zu Herz und Lunge und verteilen sich über den Blutkreislauf in andere Organe. Die Larven von A. suum erreichen im Menschen kein adultes Stadium und bleiben als Larva migrans im Körper. Die meisten Infektionen des Menschen bleiben klinisch unauffällig, können aber unter anderem zu Bronchitis, Pneumonien, Urtikaria, abdominalen Schmerzen, Hepatitis, Myalgien, Enzephalopathien, Herzproblemen führen.

Auer hält den Schweinespulwurm für ein größeres Problem als sein menschliches Pendant A. lumbricoides. Dieser sei in Mitteleuropa kaum noch vorhanden – „da haben wir keine 10 Fälle pro Jahr“. Behandelt wird eine Spulwurm-Infektion mit Albendazol (2 x 400 mg/Tag für mindestens 18 Tage).

Madenwurm oft falsch therapiert

Lange hat Auer neben seiner Forschung und diagnostischen Arbeit im Institut auch eine parasitologische Sprechstunde angeboten. Er berichtet, dass etwa ein Drittel bis die Hälfte seiner Patienten da waren, weil sie bei ihren Ärzten nicht weiterkamen. Bei einem Teil konnte Auer regelmäßig einen Wurmbefall nachweisen. Häufig handelte es sich um den Madenwurm, Enterobius vermicularis, einen der häufigsten Parasiten des Menschen. Schätzungen der WHO von 2014 zählten weltweit 200–500 Millionen Infektionen mit diesem Parasiten. Die meisten Infektionen kommen bei Kindern vor, aber auch Erwachsene können erhebliche Beschwerden durch den Madenwurm entwickeln.

„Hier würde ich gerne auch nochmal auf eine korrekt durchzuführende Therapie hinweisen“, merkt Auer an. Das Problem: Die meisten Ärzte verschreiben den Wirkstoff Pyrantel bei diesen Infektionen. Das wirke aber nur auf adulte Würmer. Wichtig sei auch die ovizide Wirkung, wie sie mit Mebendazol zu erzielen sei. Das sei leider nicht, wie Pyrantel, als Suspension verfügbar, was die Verabreichung an Kinder erschwere. Aber eine Mebendazol-Tablette könne man gut zermörsern, erklärt Auer.

Auch bereite die Diagnostik oft Schwierigkeiten. „Die Eier vom Madenwurm sind nicht im Stuhl zu finden. Sie kleben eher am Analrand. Damit sind die Stuhlbefunde fast immer negativ. Leider ist auch die Klebestreifen-Methode nicht zuverlässig.“ Die beste Diagnose seien die etwa 5–10 mm langen adulten Würmer im Stuhl. Eine direkte Therapie sei dann angeraten. Diese sei sehr schonend, weil der Wirkstoff so gut wie nicht im Darm resorbiert werde und somit auch unabhängig vom Körpergewicht gegeben werden könne.

Wieder mehr Fälle von Echinokokkose

„In der Lehre von Humanmedizinern sollte man einen größeren Schwerpunkt auf die Parasitologie legen“, regt Auer an. „Die Basics zum Madenwurm, Bandwürmern, Spulwürmern und ein paar Insekten sollte jeder Arzt kennen. Und Ärzte sollten sich auch nicht scheuen, mal in Laboren oder den entsprechenden Instituten nachzufragen, wenn sie sich nicht sicher sind.“

Generell solle sich jeder Mensch im Klaren darüber sein, dass nach dem Kontakt mit der Natur und Tieren das Händewaschen der beste Schutz bleibt. „So kann man auf jeden Fall die Erregeranzahl drastisch verringern und damit die Ansteckungsgefahr vermindern“, so Auer.

Denn auch ein alter Bekannter ist in Europa wieder auf dem Vormarsch: der Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Wurden in Österreich früher regelmäßig nur 1–3 Fälle pro Jahr gemeldet, sei seit 2011 ein Anstieg auf zwischen 10 und 20 Fälle pro Jahr zu verzeichnen. „Dieses Jahr hatten wir schon den siebten Fall in Österreich“, sagt Auer. Die Fuchspopulationen seien in ganz Europa größer geworden. „Früher haben nur 10 Prozent der Patienten überlebt, heute haben wir zum Glück eine Heilungsrate von fast 100 Prozent.“ Auch, weil Pathologen und Ärzte den Erreger auf dem Schirm haben. In mehreren Städten Deutschlands gibt es außerdem Spezialambulanzen für Echinokokkose, so z. B. in Hamburg, Heidelberg oder Ulm.

Quelle: Bericht von Dr. Lea WaskDocCheck Team; 24.06.2022

Parasiten: So verwurmt ist Deutschland – DocCheck

Internationale Wildtiermanagement-Konferenz in Dortmund stößt auf große Resonanz
02.06.2022 Afrikanische Verbände, Politik und Wissenschaft diskutieren zu den Themen Artenschutz, Jagdreisen und -trophäen, Menschenrechte und nachhaltige Wildtiernutzung Statements in Auszügen (live, zitiert oder als Videobotschaft)

Nachhaltiger Artenschutz: Konsens im Ziel, konträr in der Umsetzung
„Aus Sicht von Resource Africa sind Jagdhandelsverbote selten wirksam für den Schutz oder die Erhaltung von Wildtieren, sondern werden sich direkt und katastrophal auf die Lebensgrundlage vieler afrikanischer Gemeinden auswirken“, so die Geschäftsführerin von Resource Africa, Dr. Leslé Jansen.

„Die Jagd ist Teil des Lebensunterhalts von Millionen ländlicher Gemeinden und Bauern im südlichen Afrika, die Wildtiere erhalten. Das Community Leaders Network (CLN) wird sich für die Gemeinschaften einsetzen, die keinen Zugang zu internationalen und nationalen Plattformen haben, indem es ihre Ansichten teilt“, erklärte Maxi Pia Louis, CLN-Sekretärin und Direktorin von NACSO, Namibia. „Internationale Politik und Entscheidungsfindung können eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Naturschutzes der Gemeinschaft im südlichen Afrika spielen, aber es kann auch schlimme Folgen haben, wenn Gemeinschaften ausgelassen und nicht ordnungsgemäß konsultiert werden, bevor solche Entscheidungen getroffen werden.“

Letzteres habe laut Dr. Rodgers Lubilo, Vorsitzender des Community Leaders Network (CLN) und des ZNCRBA, Sambia, auch mit Respekt zu tun. Denn es sind die afrikanischen Gemeinden, die in schwierigsten und gefährlichen Bedingungen mit den Wildtieren vor Ort zusammenleben. So wünscht er sich eine gleichberechtigte Auseinandersetzung mit den europäischen Regierungen. Anti-Jagdgesetze sieht er als Verstoß gegen die Rechte der Afrikaner und auch gegen die Verpflichtung, die Tierwelt weiterhin zu schützen.

Den Ansatz von Respekt greift auch Dr. Markus Pieper, Abgeordneter im Europäischen Parlament, Brüssel/Straßburg, auf: „Danke für Ihren Beitrag heute gegen die europäische und die deutsche Überheblichkeit. Bei Ihnen haben Wildschäden durch ausufernde Elefanten-Populationen eine ganz andere Qualität als bei uns, wenn wir von Wildschweinen oder Rehen sprechen. Wenn sie etwa in Botswana oder in Simbabwe die Vermeidung von Wildschäden mit nachhaltiger Jagd verbinden, dann ist das Sache der afrikanischen Länder und nicht der europäischen Besserwisser.“

Doch nicht nur die Unabhängigkeit Afrikas und die Bedingungen der Menschen vor Ort waren Thema, sondern auch, inwiefern nachhaltige Jagd zum Wildtierschutz und der Artenvielfalt beiträgt.

Stefan Michel, Co-Sprecher der Eurasien-Gruppe, Naturschutzbund Deutschland, NABU, hält Jagdtourismus auch für ökologisch sinnvoll, da die Bestimmungen dafür sorgen können, dass Wildtiere z.B. erst ab einem späterem Alter gejagt werden dürfen. Dann nämlich, wenn sie sich schon vermehrt hätten, was der Biodiversität zugutekäme.

In einer Petition gegen das Angebot von Jagdreisen der Organisation Animals Rights Watch heißt es hingegen: „Eine ethisch völlig widersinnige Art und Weise, Wildtiere zu schützen: Die einen Artgenossen müssen sterben, damit andere geschützt werden!“ Dr. Chris Brown, Direktor der namibischen Umweltkammer, erklärt zur Bedeutung der Trophäenjagd: „Ich bin kein Jäger. Es wird Sie vielleicht überraschen, dass ich seit meinem elften Lebensjahr Vegetarier bin. Aber ich sehe aus intellektueller Sicht, aus Sicht der Artenvielfalt und aus biologischer Sicht den Wert der Trophäenjagd für den Naturschutz. Ich setze mich dafür ein und verteidige sie, wenn sie ‚richtig‘ gemacht wird. Fragen des Tierschutzes sollten berücksichtigt werden, aber denken Sie daran, Tierschutz und Tierrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Indem man die Trophäenjagd abschafft, gefährdet man das Committent der Menschen in Afrika in Richtung ihrer Wildtiere. Man nimmt uns den Anreiz, um erfolgreichen Naturschutz zu fördern. Wir enden so wie Europa mit seinen charismatischen Tieren, weil man uns die Instrumente nimmt, um die Landbevölkerung davon zu überzeugen, dass man mit den Tieren leben kann.“ Das bekräftigte auch noch einmal Dr. Rodgers Lubilo: „Die Trophäenjagd ist ein Artenschutzinstrument, das die lokalen Lebensgrundlagen verbessert und den Naturschutz finanziert. Es verbindet Gemeinschaften direkt mit der globalen Jagdpolitik und macht sie zu wichtigen Interessengruppen, um sich an diesen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.“

Die größten Bedrohungen seien Lebensraumverlust, Konflikte mit Wildtieren und Nutzvieh, der Verlust natürlicher Beutetiere und die Wilderei, nicht aber die Jagd. Im Gegenteil: Ein Fehlen tragfähiger, alternativer Einnahmequellen verschärfe die weitaus größeren Bedrohungen noch, anstatt den Schutzstatus jagdbarer Arten zu verbessern. Letztlich trage die Trophäenjagd bei vielen Spezies sogar zu deren Schutz bei, indem sie Lebensräume sichere und Grundbesitzern Anreize böte, jagdbare Arten zu schützen, so formuliert es im Kern Dilys Roe von der Sustainable Use and Livelihoods-Specialist Group, SULi.

Der WWF-Artenschutzchef, Arnulf Köhncke, äußerte sich in einem aktuellen Interview wie folgt zur Trophäenjagd: „Es gibt gut dokumentierte Belege dafür, dass streng kontrollierte Trophäenjagd eine effektive Artenschutzmaßnahme sein kann, bei der sowohl Naturschutz als auch die Gemeinden vor Ort profitieren. Allerdings hat sich gezeigt, dass Trophäenjagd zum Naturschutz häufig nicht funktioniert. Zu viele Tiere werden geschossen, Regulationen werden nicht hinreichend umgesetzt und das Geld fließt in die falschen Kanäle.“

Daher war auch eine weitere Fragestellung in der Runde, welche alternativen Formen zur Jagd genutzt werden könnten. So vertritt die Organisation Animals Rights Watch die Meinung, dass es statt Trophäenjagd mehr internationale Unterstützung und Engagement erfordere, um die Wilderei in Nationalparks einzudämmen und effektiven Artenschutz zu betreiben. Im Gegensatz dazu könne echter Tier- und Artenschutz auch im Kontext eines nachhaltigen Safari-Tourismus zukunftsweisende Arbeitsplätze schaffen.

Fazit:
Artenschutz und Wildtiermanagement gewinnen im Zeichen von Klimawandel und Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung, wie an den zahlreichen Fragen der Studiogäste und aus dem Stream, dem über 500 Interessierte folgten, sowie der regen Beteiligung der Ratsmitglieder abzulesen war. In der Fachkonferenz wurden Statements von Organisationen, die Jagdreise-Angebote infrage stellen, aus wissenschaftlicher- sowie aus afrikanischer Sicht diskutiert und auf den Prüfstand gestellt. Vor allem aber hatten die afrikanischen Teilnehmer die Möglichkeit, für die Situation vor Ort zu sensibilisieren, und konnten verdeutlichen, welche Bedeutung nachhaltige Jagd sowohl für den Artenschutz als auch für die Bevölkerung in Afrika hat. Der offene Austausch sorgte insgesamt für mehr Verständnis mit Blick auf die unterschiedlichen Sichtweisen zur nachhaltigen Nutzung von Wildtieren in Afrika – und bietet nunmehr eine Chance für eine Annäherung und einen wichtigen Meilenstein für eine gemeinsame Gesprächsgrundlage und die zukünftige Zusammenarbeit auf sachlicher Ebene. Resource Africa hat bereits Parteien und Organisationen, die nicht an der Konferenz teilnehmen konnten, ein Angebot für ein gemeinsames Gespräch im Nachgang unterbreitet.

Auch die anwesenden Lokalpolitiker, die sich regelmäßig mit Forderungen verschiedener Tier- und Naturschutzorganisationen rund um die Leitmesse JAGD & HUND konfrontiert sehen, gewannen in der Panel-Diskussion wertvolle An- und Einsichten: Grundsätzlich würde man sich zwar andere Methoden zur Artenschutzerhaltung wünschen. Man wolle aber das Thema Respekt gegenüber der afrikanischen Bevölkerung im Blick behalten und auch das Wildtiermanagement nicht mehr alleine auf den Aspekt Trophäenjagd beschränken. Es ergebe zudem Sinn, die zu hören, die mit den Wildtieren zusammenleben.

Was will der IVA:

Das gemeinsame Streben, die Freude an der Natur und ihrer nachhaltigen Nutzung, das gemeinsame Erleben jagdlicher Höhepunkte verbindet fürs Leben. Im IVA finden Auslandsjäger zusammen – derzeit mit rd. 300 Mitgliedern weltweit. Auf unserer Internetseite finden Sie Wissenswertes über die Auslandsjagd und über die Arbeit unseres Verbandes. Derzeit ist  vieles nur Mitgliedern vorbehalten, aber das soll sich schrittweise ändern.

FREI  ZUGÄNGLICHE Rubriken finden Sie auf der Seite „MITGLIED WERDEN“.

Der IVA ist seit dem 08.11.2020 auf facebook vertreten !  

Facebook-Gruppe IVA

https://www.facebook.com/groups/383974912727113

 Das aktuelle Präsidium

Oli Holler

Präsident

Kirsten Möbus

Vizepräsidentin

Michael Möbus

Schriftführer

Markus Aigner

Schatzmeister

                              (kommissarisch)

Zum  50. IVA-Seminar :

Die 50. Seminartagung des IVA findet nicht, wie ursprünglich geplant, statt. Angedacht war eine Seminartagung im Herbst 2022 in München im Deutschen Jagdmuseum. Diese wurde von mir (Harald Schweim, Präsident) wg. des unkalkulierbaren finanziellen Risikos (schlechte Beteiligung an den letzten Seminaren und Absagen von Seminaren mangels Teilnehmern) bereits im Planungsstadium storniert. Dies ist besonders ÄRGERLICH, weil der IVA  2022 seit 25 Jahren existiert und ein Feier (analog  oder größer als die 10-Jahres-Feier, siehe weiter unten) mehr als angemessen gewesen wäre. Was uns jetzt entgeht, siehe: 

Das Museum als Location | Deutsches Jagd- und Fischerei-Museum (jagd-fischerei-museum.de)     Location_DJFM

Statt dessen Treffen wir uns zum 50. IVA-Seminar 

vom Freitag,  den 31.03.2023 (Schießen) Schießkino – Schieß-Zentrum Bayern GmbH (schiesszentrum-bayern.de)

bis Sonntag, den 02.04.2023 (Abreise) in  92694 ETZENRICHT Gasthof RIBEL

Gasthof Pension Riebel – Herzlich Willkommen beim Gasthof Riebel (gasthof-pension-riebel.de)

(Dies ist eine Vorab-Information, eine Einladung mit Programm erfolgt satzungsgemäß per mail oder Brief nach Fertigstellung, da vor dem Seminar kein DURCHBLICK mehr erscheint)

Der eigentliche Seminartag ist wie traditionell der Samstag, vormittags Vorträge, nachmittags die Mitgliederversammlung mit NEUWAHLEN.

Ich stelle diese Info schon JETZT ein, um ggf. die Zahl  an Teilnehmern zu erhöhen. Näheres, wie gesagt, folgt.

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Zur Erinnerung an die 10-Jahr-Feier:

Programm Festakt 8. September 2007, 10:00 Uhr, Bad Nenndorf

10 Jahre Interessen-Verband der Auslandjäger IVA e.V. – 10 Jahre Förderung der Jagd und der Wilderhaltung

Pannonia Ensemble unter Leitung von György Kovacs „Fürstengruß“

Begrüßung                 

Hans-Joachim Schick  Vorsitzender des Interessen-Verbandes der Auslandjäger IVA e.V.

Festvorträge                    

Prof. Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer,  Direktor des Institutes für Wildtierforschung an der Stiftung  Tierärztliche Hochschule Hannover e.V.

„Auslandsjagd aus Sicht der Wildbiologie“

Dr. Ute Grimm, Bundesamt für Naturschutz – BfN

„Jagd auf gefährdete Arten im Ausland aus Sicht des Naturschutzes“

Pannonia Ensemble   C.-M. v. Weber, aus: Der Freischütz : „Durch die Wälder……..“

Dipl. Forstw. Kai Wollscheid, Generaldirektor des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC)

„Gedanken zur Zukunft des Jagdtourismus“

Dr. Rolf Roosen, Chefredakteur „JÄGER“

„Reisen, um zu töten – Auslandsjagd im Spiegel der Jagdpresse“

Pannonia Ensemble   Jägerlied: „Ich bin ein freier Wildbretschütz…….“

Schlusswort               

Bernd Puvogel , Vorstand des Interessen-Verbandes der Auslandjäger IVA e.V.

Pannonia Ensemble v. Beethoven:  „Ode an die Freude „ (Europa-Hymne)

13:00 Uhr  Empfang   Hotel Tallymann, Raum Neptun und Wintergarten

Bilder

Auditorium

Hans-Joachim Schick

Prof. Dr. Dr. Kaus Polmeyer

Dr. Ute Grimm

Kai Wollscheid

Dr. Ralf Roosen

Bernd Puvogel

Der Info-Brief des IVA

Leider hat das auch starke Auswirkungen auf die Auslandsjagd und damit auf den IVA.  So mussten fest geplante Seminare entfallen und konnte eines erst in einer „Corona-Delle“ im September 2020 nachgeholt werden. Um in diesen schweren Zeiten eine Kommunikation mit den Mitgliedern aufrecht zu erhalten hatte sich der Vorstand der früheren „Info-Briefe“ des IVA erinnert und einen solchen virtuell, das heißt per E-Mail, alle zwei Monate an alle Mitglieder versandt. Die bisher erschienene Infobriefe sind auch  hier herunterladbar:

https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-I_2020.pdf

https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-I_2021.pdf

https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-II_2021.pdf

https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Infobrief-III_2021.pdf

Beste Grüße, Waidmannsheil, bleiben Sie gesund!

Harald Schweim, IVA-Präsident

Da die Corona-Beschränkungen (fast) völlig aufgehoben sind wird es b.a.w. keine Info-Briefe mehr geben.

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Nutzung der Web-page

Im MAI 2022 wurde die homepage des IVA von 54 verschiedenen Personen aufgerufen. Auch alle anderen Monate sind ähnlich schlecht.

Diese Zahl der Aufrufe ist lächerlich gering.

Der IVA sollte überlegen, ob die homepage noch wirtschaftlich vertretbar ist. Ich stelle zur nächsten MV den Antrag, sie aufzugeben!


Brief des Präsidenten April 2022

Liebe IVA-Freundin, lieber IVA-Freund,

meine sehr geehrten Damen und Herren, 

am 1. April 2017  wurde der Kern des amtierenden Vorstands erstmals gewählt. Corona-bedingt verzögert erfolgte die Wiederwahl erst am 12.09.2020. Der Vorstand amtierte bis dahin weiter, die gesetzliche Vorschrift, nach der das möglich war, endet am 31.08.2022. Danach muss, siehe unten, nach den satzungsgegebenen Bedingungen gewählt werden. Eine satzungsändernde  Mehrheit für eine Briefwahl und / oder online-Abstimmung kam bisher nicht zu Stande. Auszug aus der Satzung:

§10 (3) Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 10 % stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Kommt bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung keine Beschlussfähigkeit zustande, so hat der Präsident erneut mit vierwöchiger Frist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die durch dieses Verfahren einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen.  

§10 (5)

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Absicht einer Satzungsänderung ist mit dem dementsprechenden formulierten Antrag in der Ladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

 Regelhaft haben wir – bei einem Verein mit über ganz Deutschland und z.T. weltweit verstreuten Mitgliedern das Quorum (derzeit 31) eigentlich verständlich – verfehlt und waren auf den Weg der a. o. Mitgliederversammlung angewiesen. Ich fürchte, das wird auch weiterhin so sein.

Neuwahlen stehen zum April 2023 an. Damit hat das letzte Amtsjahr für mich als sogen. „Präsident“ (ich bin seit langem dafür, wieder zu dem Begriff „Vorsitzender“ zurückzukehren) begonnen. In einem wesentlichen Punkt bin ich mit unserem Mitglied Ralph Wichmann völlig einig, der Vorsitzende sollte nicht „unendlich“ amtieren, sondern wechseln. Somit werde ich nicht wieder kandidieren, auch weil ich 2023 (so der Herr es will) 73 Jahre alt werde und einem (einer) Jüngeren Platz machen möchte.     

Der restliche derzeitige Vorstand wird (hoffentlich) weiter (in welcher Funktion auch immer) amtieren und sich aus der Mitgliedschaft ergänzen. Aus meiner Sicht hat er SEHR GUT und ENGAGIERT gearbeitet.

Und hierin liegt ein WESENTLICHER GRUND für dieses Schreiben.

Nach wie vor sind die Aktivitäten aus der Mitgliedschaft zu gering. Nur rund zwei Hände voll – den Vorstand eingerechnet – der Mitglieder beteiligen sich aktiv. Und alle NEUEN Anstrengungen, die Mitglieder zu aktivieren, sind von geringem Erfolg gekrönt. Beispiel: Die aus der Mitgliedschaft angeregte und von Andy aus Südafrika eingerichtete und federführend betreute facebook -Gruppe Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V. | Facebook  hat zwar 229 Mitglieder, aber nur wenige sind auch in den IVA eingetreten. Und der Aufwand ist erheblich, Andreas und ich bemühen uns, JEDEN TAG einen Artikel oder eine Meldung einzustellen. Auch durch den Ausfall der Messe haben die großen Anstrengungen der Fam. Möbus mit dem NEUEN Messestand nur wenige neue Mitglieder erbracht. Der – gleichfalls wesentlich auf Fam. Möbus zurückgehende – NEUE Durchblick bringt uns zwar viel Lob ein, (die Attraktivierung ist aber auch mit erhöhten Kosten verbunden), aber kaum neue Mitglieder. Unser Schatzmeister Markus Aigner versucht weiter, alle Aktivitäten finanziell möglich zu machen, aber den Einnahmen sind ohne Mitgliederzuwachs eben Grenzen gesetzt. So lässt nach wie vor sowohl die Teilnahme an den Seminaren – trotz attraktiver Orte und Schießevents – zu wünschen übrig. Auch die Nutzung der Web- Präsenz  (s.o.)  Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V. – Die Website der Auslandsjäger (iva-auslandsjagd.eu) – auch durch die Mitglieder –  ist „jämmerlich“, gerade mal 40 (!) Mitglieder sind dort angemeldet und die Nutzung ist nahezu „Null“. Gleichzeitig „überaltert“ der IVA, es kommen zu wenige „Junge“ (d.h. im IVA-Sinne unter 50) dazu und wir verlieren etliche „Alte“ durch Aufgabe der Jagd oder gar Tod.

Es ist mir – und mit mir dem Vorstand – nicht gelungen, ein „Heilmittel“ gegen diese Situation zu finden, was ich als persönliche Niederlage empfinde. Ich frage mich manchmal: „Hat sich die Grundidee des IVA durch die Informationsflut im Internet überholt?“ Meine persönliche Antwort ist nach wie vor NEIN, gerade die Diskussionen über Auslands- und Trophäenjagd und erklärte Jagdgegner (GRÜNE) in vielen Landesregierungen und der Bundesregierung bei STEIGENDEN Jagdscheininhaberzahlen ERZWINGT geradezu einen starken IVA als Interessenvertretung der Auslandsjäger. 

Nur WIE erreichen wir die Auslandsjäger besser? IDEEN UND MENSCHEN DIE SUE UMSETZEN sind dringend gesucht!!!

Bitte denken Sie/ denkt Ihr schon JETZT an die Neuwahlen. Sie sind die Gelegenheit, die WEICHEN für die ZUKUNFT des IVA zu stellen!

Beste Grüße, WMH,

Prof. Dr.  Harald G. Schweim       

Präsident    

Anhang:

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 27  die persönliche Abstimmung auf der Mitgliederversammlung vor. Jedoch kann die Vereinssatzung von dieser Bestimmung abweichen. So wird in § 32 BGB festgelegt, dass die Satzung eines Vereins auch die Briefwahl vorsehen kann. Dazu muss die Briefwahl  in der Vereinssatzung verankert sein. Um in Ihrem Verein per Brief abstimmen zu können, müssen Sie die Briefwahl in Ihre Satzung aufnehmen. Dazu muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, die über die Einführung des Briefwahlverfahrens abstimmt. Laut Gesetz ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit notwendig, jedoch kann die Vereinssatzung auch andere Mehrheitsverhältnisse für die Satzungsänderung festlegen.

Urteil: Jäger hat kein Bedürfnis für mehr als 30 Waffen 17.01.2022
In einer kürzlich getroffenen Entscheidung der für Jagd- und  Waffenrecht  zuständigen 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen wurde einem  Jäger aus

 Hessen  die Eintragung zweier Langwaffen  in seine  Waffenbesitzkarte verwehrt.  Der Mann hatte Einspruch erhoben, nachdem er den Erwerb der zuständigen Waffenbehörde anzeigen wollte  und diese  die Eintragung ablehnte. Die Behörde  begründete ihre Entscheidung damit, dass das Bedürfnis zum Besitz von Langwaffen  zur Ausübung der Jagd durch die 30 bereits in der Waffenbesitzkarte des Mannes eingetragenen Langwaffen  gedeckt sei. Das

Gericht bestätigte daraufhin die Einschätzung der Waffenbehörde.

Bedürfnisprüfung  ab der elften Langwaffe

Das Gießener  Gericht konstatierte in seinem  Urteil, dass eine mengenmäßige Beschränkung an Langwaffen  für Jäger durch das Waffengesetz und seine Verwaltungsvorschriften nicht explizit  vorgeschrieben sei. Das bedeute jedoch  nicht, dass „Langwaffen ohne  Bedürfnisprüfung in unerschöp  ichem Ausmaß erwerbbar sein“ sollten.  Der Erwerb von Langwaffen  sei immer noch an das Bedürfnisprinzip gekoppelt, so das Gericht. Dementsprechend sei lediglich  die Anzahl an Langwaffen  zu besitzen erlaubt, die vernünftigerweise für die Ausübung der Jagd notwendig sei. Um einem  „Waffenhorten“ zuvorzukommen, sei das Gericht der Auffassung,  dass die jüngst  für Sportschützen eingeführte Obergrenze von zehn Waffen auch auf Jäger übertragbar sei. Beantrage ein Jäger eine elfte  Langwaffe, so sei von der Waffenbehörde bei berechtigten Zweifeln diesbezüglich eine Bedürfnisprüfung einzuleiten.

Kritik von Richter und Fachprüfer

Der Richter am Verwaltungsgericht, Patrice  Leon Göbel, übt im Magazin „Waffenmarkt intern“ Kritik an dem Urteil seiner  Kollegen. Er sehe  nicht, wo bei einem  Besitz von mehr als zehn Langwaffen  ein „Hinweis auf ein mögliches Waffenhorten und im Einzelfall Anlass für eine Bedürfnisprüfung“ gegeben sein könne. Er gibt zu bedenken, dass sich, sollte  sich diese  Art der Rechtsprechung durchsetzen, der Verwaltungsaufwand bei den Waffenbehörden erheblich erhöhen würde. Vor allem der gezogene undifferenzierte Vergleich zu den Sportschützen hinke. Schließlich würden  „Waidleute im Rahmen  des Jagdschutzes auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen“. Außerdem mache  „die Wildhege und Wildschadensverhütung einen  wesentlichen Teil der Jagdausübung“ aus. Insgesamt würden  „Waidleute damit einen  nicht unerheblichen öffentlichen Beitrag leisten“.

Göbel ist neben seiner  Funktion  als Richter im Nebenamt Lehrbeauftragter u.a. für das Fach Waffenrecht  an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) sowie Fachprüfer  bei Jägerprüfungen im Fach Jagdrecht. Er ist selber  Jäger und prüft als nebenamtlicher Prüfer in juristischen Staatsprüfungen auch waffenrechtliche Sachverhalte.

Quelle: Pirsch 17.01.2022

Aktuelles zur ASP 20.05.2022

LJV: Seit Ausbruch der AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP) im September 2020 sind in Deutschland mehr als 3.800 Wildschweine verendet. Bisher wurde die ASP auch viermal in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das nötige Basis-Wissen, das es für die Früherkennung der Seuche benötigt, vermittelt unser einstündiger Online-Vortrag am 31. Mai von 16.30 bis 18 Uhr mit Dr. Sandra Blome. Sie ist Fachtierärztin für Virologie und stellvertretende Instituts- und Laborleiterin im Institut für Virusdiagnostik am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Kostenlos können Sie sich ab sofort hier anmelden.

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Amtsgericht Potsdam: Jäger wird nach Wolfsabschuss freigesprochen 21.06.2021

Immer mehr Wölfe siedeln sich in Deutschland an – auch in Brandenburg. Das schafft Konflikte. Nun entschied das AG Potsdam als erstes Gericht in Deutschland über einen Wolfsabschuss durch einen Jäger.

Am  Amtsgericht Potsdam (AG) fand der Prozess gegen einen Jäger aus den Niederlanden statt, der im Frühjahr 2019 in Brandenburg einen Wolf erschossen haben soll (Az. 82 Ds 82/20). Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat den 61-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes war es der erste Fall in Deutschland dieser Art, der vor Gericht landet.

Der 61-Jährige soll im Januar 2019 im Fläming südwestlich von Berlin einen Wolf während einer Jagd erschossen haben. Zeugen sagten aus, das Tier habe die Jagdhunde zuvor angegriffen. Die entscheidende Frage war deshalb, ob der niederländische Jäger in Notstand gehandelt habe oder nicht, erklärte Gerichtssprecher Oliver Kramm. Acht Zeugen wurden an dem ersten und einzigen Verhandlungstag in der Potsdamer Hegelallee gehört. Darunter waren laut Gericht Jäger, Vertreter der Jagdbehörde sowie eine sachverständige Veterinärin, die die Tiere auf Bissspuren untersuchte.

Das Gericht sah den Vorwurf der Staatsanwaltschaft schließlich nicht bestätigt und sprach den Jäger frei. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, sagte der Richter. Der Jäger hatte angegeben, dass weder Klatschen, Rufen noch ein Warnschuss den Wolf dazu gebracht hatten, von den Hunden abzulassen.

Deutscher Jagdverband fordert Rechtssicherheit

Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt sind seit 2017 insgesamt 19 Wölfe in Brandenburg illegal geschossen worden. In zwei Fällen seien bislang Täter ermittelt worden. Beide Verfahren seien gegen eine Bußgeldzahlung wegen geringfügigem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung eingestellt worden. Demnach musste ein Gastjäger aus Nordrhein-Westfalen, der 1994 bei Gandenitz (Uckermark) einen Wolf tötete, 800 D-Mark zahlen. Ein Jäger aus Dänemark bekam eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro.

„Das Urteil wird Signalwirkung für alle Jäger haben“, sagte der Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald, der dpa im Vorfeld des Urteils. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würden sich sicherlich viele Jäger überlegen, ob sie künftig noch in einem Wolfsgebiet – und das sei durch die Ausbreitung des Tieres nahezu überall – jagen werden. „Die Frage ist doch, was ist mehr wert: ein Hund, als

Familienmitglied, der jahrelang ausgebildet worden ist? Oder ein Wolf?“ Der Verband fordert Rechtssicherheit per Gesetz.

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Jägerin posiert mit getöteten Fuchs – wütende Kommentare beschäftigen Gericht  27.09.2020

Ein Foto, dass eine junge Jägerin auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte, hat eine Welle von Gerichtsverfahren ausgelöst.

Jetzt sind die Urteile gesprochen worden.

Eine Flut von Hasskommentaren nach dem Post einer jungen Jägerin hat in mehr als 50 Fällen zu juristischen Konsequenzen geführt. Dazu gehörten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) vom Samstag Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen.

Unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ hatte die Frau aus Norddeutschland im Frühjahr 2018 ein Foto von sich mit einem zuvor von ihr erlegten Fuchs auf Facebook gepostet. Der Beitrag wurde bis heute mehr als 5000 Mal kommentiert, den Angaben zufolge gab es allein innerhalb von 48 Stunden mehr als 2000 Hasskommentare.

Mehrere 10.000 Euro Strafe und Verfahrenskosten für Hasskommentatoren

In Kooperation mit dem Jagdverband habe ein Experte für Internetkriminalität mehr als 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen, hieß es. Weitere Verfahren laufen demnach noch.

„Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen“, schreibt der Verband. Hasskommentatoren müssten insgesamt mehrere 10.000 Euro Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.

Für die Beleidigung der Frau mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan waren demnach 3800 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld fällig. „Miststück“ und „Abschaum“ kosteten 3300 Euro.

Attacken wie „Schlampe“, „besuchen, fesseln, knebeln“ und „Ladung Schrot ins Hinterteil“ führten zu Folgekosten von 2000 Euro. Auf „Ich sag nur Karma, Du Dreckstück“ folgten 1600 Euro und auf „Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich“ 1400 Euro an Kosten.

„Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten“, sagte DJV-Präsident Volker Böhning zu den Fällen. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

Hasskommentare, Beleidigungen und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Jetzt sollen sich Nutzer besser wehren können – mit neuen Regeln für Facebook, Instagram und Co.

Quelle: https://web.de/magazine/panorama/jaegerin-posiert-getoeteten-fuchs-wuetende-kommentare-beschaeftigen-gericht-35122106


ASP in Deutschland: Seuche könnte lange bleiben  20.09.2020

Die Bandbreite in anderen Ländern reicht von einem Jahr bis zu 30 Jahren: Wie lange die ASP demnach bei uns Wild- und Hausschweine gefährden wird, ist völlig unklar. Dass dadurch die Wildschweinpopulation ausgerottet wird, ist jedoch unwahrscheinlich.

Nach dem ersten Ausbruch in Deutschland ist nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) offen, wie lange die Tierseuche Wild- und Hausschweine im Land gefährden wird. „Es gibt die ganze Bandbreite“, sagte der Präsident des Bundesforschungsinstituts bei Greifswald, Thomas Mettenleiter, der Deutschen Presse-Agentur. Als Beispiele nannte er Sardinien, wo die Seuche 1978 eingeschleppt worden sei und sie bis heute existiere. Spanien und Portugal hätten 30 Jahre lang bis Mitte der 1990er Jahre mit der Krankheit zu tun gehabt, Tschechien hingegen nur etwa ein Jahr. In Belgien seien nach den ersten Fällen 2018 im Frühjahr 2020 Virusgenome nur noch in alten Kadavern nachgewiesen worden. Während mehr als 90 Prozent der infizierten Schweine sterben, ist der Erreger für Menschen ungefährlich.

Afrikanische Schweinepest: Virus kann sehr lange überleben

Wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg kam, ist noch ungeklärt. „Es sieht nach einer Westwärts-Ausdehnung des westpolnischen Geschehens aus“, sagte Mettenleiter. Der erste Fund sei etwa sieben Kilometer von der polnischen Grenze entfernt gemacht worden. Der Eintrag könne jedoch auch auf andere Weise erfolgt sein. „Ich will im Moment nichts ausschließen“, sagte der Virologe. Es gebe zwischen den Ausbrüchen in Westpolen und der betroffenen Region in Brandenburg Gebiete, in denen bisher keine ASP nachgewiesen worden sei. Es könne jedoch auch sein, dass Kadaver dort nicht gefunden wurden. Das Virus kann Mettenleiter zufolge sehr lange überleben, über Wochen und Monate. Bei kälteren Temperaturen bleibe der Erreger länger infektiös als bei wärmeren. „Deshalb ist die Kadaversuche so wichtig“, sagte er. Das Virus befindet sich in großen Mengen im Blut infizierter Tiere, so dass Kontakt mit Blut ein hohes Risiko birgt, wie Mettenleiter erklärte. Auch in rohem Schweinefleisch, Rohwürsten und Rohschinken kann der Erreger überdauern. Dies gelte auch für die Oberflächen kontaminierter Futtermittel, Werkzeuge und Kleidung, mit denen das Virus in Schweineställe eingeschleppt werden könne. Die beste Prävention sei es, die Ställe sicher zu machen.

Übertragung in Europa über Sekrete von Tier zu Tier

Mit einem Impfstoff rechnet Mettenleiter in überschaubarer Zeit nicht. Es werde an Impfstoffen gearbeitet, die Wildschweinen über Köder verabreicht werden könnten. Der Stoff müsste schnell zu einer so guten Immunität führen, dass die Tiere nicht infiziert werden können. Während der Erreger in Afrika auch von Lederzecken übertragen wird, erfolgt die Übertragung in Europa über Sekrete direkt von Tier zu Tier. Die Reduzierung der Wildschweindichte sei daher eine Maßnahme des Seuchenschutzes, sagte Mettenleiter. So seien die Fallzahlen im Baltikum zwar durch verstärkte Jagd gesunken, die Restpopulationen hätten sich aber schnell wieder vermehrt.

Dass die Seuche in einer Region eine größere Wildschweinpopulation ausgerottet habe, sei noch nicht passiert. „Ich gehe nicht davon aus, dass wir da auch nur in die Nähe kommen“, sagte Mettenleiter. „Die Population ist schneller als das Virus.“

Quelle: pak/dpa

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Ich bringe hier KEINE NEUEN Einzelmeldungen zur Geflügelpest  mehr, es gibt genügend web-Seiten mit aktuellen Informationen, und dies hier liest sowieso fast keiner. Z.B.: Vogelgrippe 2021: Aktuelle News und Infos zur Geflügelpest (rp-online.de)

 Vogelgrippe-Virus in Russland: H5N8 erstmals bei Menschen nachgewiesen 20. Februar 2021

Mitten in der Corona-Pandemie wird erstmals beim Menschen das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. In der Zukunft könnte der Erreger mutieren.
  • In Russland ist erstmals eine Übertragung des H5N8-Vogelgrippe-Virus auf den Menschen festgestellt worden.
  • Für Vögel ist der Erreger in aller Regel tödlich.
  • Die Behörden schließen mögliche Mutationen in der Zukunft nicht aus.

Moskau – Nach Angaben der Behörden sind in Russland die weltweit ersten Übertragungen des H5N8-Vogelgrippe-Virus auf den Menschen nachgewiesen worden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei über diese „wichtige Entdeckung“ bereits informiert worden, äußerte sich die Leiterin der russischen Gesundheitsbehörde, Anna Popowa, am Samstag (17.2.2021).

Vogelgrippe in Russland: H5N8-Virus bei Arbeiter:innen in Geflügelfabrik nachgewiesen

Wissenschaftler:innen des Labors Vektor hätten das Virus bei sieben Menschen in einer Geflügelfabrik in Südrussland nachgewiesen, in der im Dezember bei Tieren die Vogelgrippe aufgetreten war. Popowa sagte im russischen Staatsfernsehen, die infizierten Personen fühlten sich „gut“. Schwerwiegende gesundheitlichen Folgen hätten sie nicht erlitten, insgesamt betrachtet sei die Krankheit mild verlaufen.

Popowa lobte „die wichtige wissenschaftliche Entdeckung“. Die Zeit werde zeigen, ob das Virus weiter mutiere. Da sich der Erreger derzeit offenbar noch nicht von Mensch zu Mensch übertrage, gebe das „der ganzen Welt Zeit, uns auf mögliche Mutationen vorzubereiten und angemessen und rechtzeitig zu reagieren“.

H5N8-Virus für Vögel in aller Regel tödlich

Das Labor Vektor sei bereit, mit der Entwicklung von Testkits zu beginnen, um Ansteckungen beim Menschen zu erkennen, sagte Laborchef Rinat Maxjutow in einer im Fernsehen übertragenen Rede. Zudem werde das Labor mit der Arbeit an einem Impfstoff beginnen. Zu Sowjetzeiten wurden im Vektor-Labor in der Region Nowosibirsk biologische Waffen entwickelt. Heute steht das Labor hinter einem der drei in Russland zugelassenen Corona-Impfstoffe.

 

 

 

 

 

Liebe IVA-Freundinnen und Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie sind auf der Web-Site des Interessenverbandes  der Auslandsjäger e.V. (IVA e.V.) gelandet. Eines der „Großprojekte“ des IVA. Wir freuen uns, dass Sie da sind! Wir versuchen die Seiten häufig zu aktualisieren, sie bieten eine Fülle von Informationen. Schauen Sie sich doch einmal um!!

……. und, ach ja, ein Teil ist nur für Mitglieder reserviert. Aber eine Seite mit einem Mitgliedsantrag finden Sie auch. Mit derzeit nur 90,-€ / Jahr (ab 2019, bis 35 Jahre 25,-€ bleibt konstant) können Sie dabei sein.

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Die Zeiten sind – Corona-bedingt – immer noch nicht wieder „wie früher“. Dennoch konnten wir die den Mitglieder übersandte Ausgabe 1/2021, besonders Dank Familie K. und M. Möbus und Herrn G. Heer herausbringen. Die Messe Dortmund ist 2021 nur in einer „virtuellen“ Form abgelaufen, an der wir uns nicht beteiligt haben. Auf vielfachen Wunsch „wir müssen uns mal wieder sehen“ (der leider NICHT in reger Teilnahme mündete) haben wir die

48. Seminarveranstaltung  am  10. -12.09. 2021 erneut im  Jagdschloss Letzlingen, verbunden mit einem IVA-Schießen auf dem Kahnberg durchgeführt..

Coronabedingt wieder Bilder mit und ohne Maske.

Letztlich waren 18 Person anwesend sowie Andreas aus Südafrika zugeschaltet. Erfreulich; es waren sieben Gäste, davon eine Jägerin mit zum Schießen und vier Hunde dabei. Ein Mitglied musste kurzfristig wegen Erkrankung absagen, sonst wären wir 19+1 gewesen. Ich gebe hier nur ein Vorab-Kurzinfo, die Langfassung folgt im Durchblick.

Ich beginne mit einer mail, die ich nach der Veranstaltung erhielt:

(Anrede),

das gemeinsame Wochenende –Seminar und Abendessen war für mich eine informative und gelungene Sache mit Jägern/innen die, die Auslandsjagd lieben. Auch die Verbindung nach Südafrika, ja man kennt Skype, aber ich kann es nicht ausführen, fand ich super. Ihr macht hervorragende Arbeit und auf Grund dieser Tatsache hat der IVA auch überlebt. Für mich ist es unverständlich, wenn ich um die halbe/ganze Welt zum Jagen gehe, dass ich dann keine Möglichkeit / Lust finde unser IVA Treffen zu besuchen. Auf jeden Fall ist es schön so einen Vorstand zu haben, der so harmonisch zusammenarbeitet. Ich freue mich auf ein Wiedersehen und wieder von Ihnen zu hören.

Viele Grüße und Waidmannsheil auf allen Pfaden, Ihr R.  M.

Die links zu den genutzten Orten:

Willkommen – Hotel Jagdschloss Letzlingen (travdo-hotels.de)

Das durchgeführte Programm und einige Bilder in der Anlage.

Aus der Luft

Schloss-Beschreibung

Abendessen am Samstag

Beurteilungen des Hotels durch Dritte

Auf dem Schießplatz:

IVA-Schießen auf dem Kahnberg zum 48. IVA-Seminar am 10.09.2021 – Interessen-Verband der Auslandjäger – IVA e.V. (iva-auslandsjagd.eu)

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Die  47. Seminarveranstaltung mit a.o. Mitgliederversammlung und Neuwahlen  konnten wir erst am 11. – 13.09. 2020 im Jagdschloss Letzlingen durchführen.

Wie Sie sehen können mit Abstand und Maske (Hotel, Ausstellung usw.) und ohne Maske (aber Abstand) im Tagungsraum und im Freien

Vorab: Der „alte“ Vorstand ist auch der „neue“, da wir geschlossen zur Wiederwahl angetreten sind und einstimmig wiedergewählt wurden.

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Wir haben nach den überraschenden Tod von Claus Oelkers große Schwierigkeiten gehabt an seine Unterlagen zu kommen, aber letztlich haben die Vizepräsidentin und der Schriftführer zusammen mit einem neuen Partner Gottfried Herr (Safari-Discoverer Verlag Attendorn) eine neu gestaltete  Ausgabe des „Durckblick“ ab 2020 erarbeitet und herausgegeben.

Probe-Exemplare können bei über schweim[at] web.de angefordert werden. Das Kontaktformular wird derzeit so mit „spam“ überschüttet, dass es faktisch für ernsthafte Anfragen ausfällt, weil diese im „spam“ untergehen.

Bitte daher für Anfragen nur schweim [at] web.de.

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Corona-bedingt ist leider unsere 46. Seminarveranstaltung, die im Frühjahr 2020 geplant war, ausgefallen und auch 2021 „wirkt“ Corona noch, bis auf weiteres  können KEINE Präsenzangebote gemacht werden und auch unser Messeauftritt muss leider entfallen. Dafür – als kleiner Ersatz – gibt es eine „Luxus“-Ausgabe des Durchblick und den wiederbelebten Info-Brief. Wir bedauern die Ausfälle aber es liegt nicht in unserem Einflussbereich!!

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Die 45. Seminarveranstaltung  war im September 2019 nahe Regensburg in Pettendorf -Mariaort und unter Nutzung der Schießanlage „Am Bockenberg“. Auch über diese Veranstaltung berichtete der Durchblick.

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Die  44. Seminarveranstaltung  war im April 2019 die sehr gut angekommene Tagung  im Jagdschloss Letzlingen/Gardelegen,  zusammen mit einer a. o. Mitgliederversammlung und einem Schießen auf dem Schießplatz am Kahnberg mit 200 und 300 m Bahn. Insgesamt waren es 34 Teilnehmer (neuer Rekord) und 17 Schützen. Es war  überaus erfolgreich, mit informativ-spannenden Vorträgen, u.a. Jagd in Russland und GUS, Kamerun, Malysia, Mauretanien, Namibia, Südafrika, der waidgerechter Schuss und Fallstricke bei Jagdreisen. Stilvoll umrahmt wurde die Veranstaltung mit eine Präparate-Ausstellung durch Martin Baum. Über die Stunden  auf dem Schießplatz – „Long-Range“ und Großkaliberschießen – am Freitag und die Inhalte der Vorträge und die Ergebnisse der MV wurde im  „Durchblick“ berichtet.

Wir haben  ja beschlossen mit unserem Seminar „durch die Republik ziehen“. Das 43. Seminar war in Petersberg bei Fulda, (fast) der Mittelpunkt Deutschlands,  der  Ort für das 42. Seminar war in Wachtberg in NRW (das Bundesland, aus dem die meisten Mitglieder kommen) und für das 41. Seminar war es Günzburg nahe Ulm. Das 40. Seminar, das letzte unter der Leitung von Hans-Joachim Schick, auf dem der heutige Vorstand erstmals gewählt wurde, war im Landgasthaus Fischer in Riehe.

In Corona-Zeiten sind auch viele Jagdreisen entfallen und bei anderen gab es Probleme, so dass  viele beratende Telefonate und mail-Anfragen zu Flugbuchungen (wie mein Geld zurück?) vergleichbares zu Reiseabsagen, Trophäen-Transport  usw. zu unserer Hauptaufgabe wurden. Für die nahe Zukunft wird die Mitglieder (neu) Gewinnung, insbesondere unter jüngeren Jägerinnen und Jäger eine Kernaufgabe sein. Wir arbeiten daran, hierfür neue Weg zu entwickeln.

Damit wünsche ich Ihnen  alles Gute, Waidmannsheil und bis zum nächsten IVA-Seminar als neues oder „altes“ Mitglied !

Ihr Harald G. Schweim


Im Jahre 2020 und 2021 ist die (Anwesenheits-) Messe in Dortmund  – coronabedingt – entfallen. Im Jahre 2020 waren wir mit dem NEUEN Messestand (siehe Foto) und NEUEM Konzept wieder auf der Jagd und Hund vertreten, viele gute Kontakte und Gespräche entstanden. Wie es 2022 sein wird, ist derzeit noch unklar. Die Linke, die Grünen (die in der 2020-Kommunal-Wahl 24% erzielten) und die FDP im Rat der Stadt haben sich gegen Trophäenjagd-Angebote auf der Messe ausgesprochen. (Alle 2020 zusammen 37,2%). Bei der Oberbürgermeisterstichwahl am 27.09.2020 wurde Thomas Westphal (SPD) mit 52,06% der abgegebenen Stimmen zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Dortmund gewählt.  Er hatte sich auch gegen die Trophäenjagd ausgesprochen.

Die (afrikanischen) Länder, die auf die Einnahmen daraus angewiesen sind, werden in „Kolonialherrenmanier“ nicht berücksichtigt. Siehe dazu auch:

„Die Öffentlichkeit muss uns zuhören“ | Deutscher Jagdverband

Wird der Schwachsinn des Trophäenjagd-Angebote-Verbots umgesetzt, werden wir nicht mehr auf der Messe sein.     



Nachstehendes so passieret beim Sauen-Ansitz. Ist das als Kommentar zur „jägerischen Leistung“ zu verstehen?
https://iva-auslandsjagd.eu/wp-content/uploads/2021/09/Der-freche-Jungfuchs.mp4

Aufgaben und Ziele

Auslandsjäger informieren

  • von Mitglied zu Mitglied
  • bei Info-Seminaren
  • über die IVA Homepage
  • durch Jagdberichte von Mitgliedern
  • in der Zeitschrift „DURCHBLICK“
  • durch Info-Briefe und E-Mails
  • durch die Bereitstellung der IVA -„Jagdberichte-kompakt“
  • jagdliche Aus- und Weiterbildung

Wildbestände fördern

  • Mittel für (internationale) Projekte zur Wilderhaltung und Wildwideransiedelung sammeln und bereitstellen
  • Missstände bei (internationalen) Projekten offen legen und darüber berichten
  • (Internationale) Projekte fördern und wissenschaftlich begleiten lassen
  • (Internationale) Trophäenjagd auf ungefährdete Arten ist aktiver Naturschutz für gefährdete Arten
  • über die Erträge der Jagd der einheimischen Bevölkerung den Wert des Wildes klar machen und so aktiv Wilderei bekämpfen

Waidgerecht jagen

  • Das Jagdrecht des jeweiligen (Gast-) Landes achten
  • Nicht vom Auto aus schießen – sondern zu Fuß pirschen
  • Ohne künstliches Licht jagen
  • regelmäßiges Schießtraining unter „Auslandsbedingungen“ (passende Kaliber und realistische Entfernungen)
  • Testschießen der Waffe oder Leihwaffe vor der Jagd im Jagdgebiet
  • keine Jagd ohne gesicherte Nachsuche (z.B. brauchbare Hunde)
  • Achtung vor der Natur und Kreatur bewahren, nur nachhaltig jagen

Jagen in freier Wildbahn

Das ist die Sehnsucht des Jägers, der aus den abgesteckten Grenzen heimischer Reviere hinaus und im Ausland jagen will.

Der Anbietermarkt ist unüberschaubar groß, sowohl für die klassischen Jagdländer als auch für die dortigen Wildarten und vielversprechenden Regionen mit ihren Jagdveranstaltern und Berufsjägern. Genau hier hilft der IVA – die einzige unabhängige Interessenvertretung der Auslandsjäger.  

Hier können Sie sich bei Bedarf den IVA-Fragebogen „Buchung einer Auslandsjagd“  herunterladen. Sollten sich für Sie dabei Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die dort angegebene Kontaktadresse des IVA. Wir bemühen uns dann, Ihnen weiter zu helfen.

IVA – die ungefilterte Erfahrung

Der IVA unterhält eine Datenbank mit ungefilterten Jagdberichten. Von Mitgliedern für Mitglieder: die IVA-Datenbank. Hier haben Sie den Zugriff auf viele persönliche Jagdberichte, neutral im Ansatz und kritisch in der Wertung für nachfolgende Jagdfreunde.

Rerum cognoscere causas – unsere Erkenntnisse sind Ihr Vorteil. Registrierte und freigeschaltete IVA-Mitglieder haben Zugriff auf alle Jagdberichte in unserem Blog.

Gründung und Entwicklung des IVA

„Wir sind gegen Filz und Profitgier. Wir wollen keine persönliche Vorteilnahme. Wir wollen uns gegenseitig informieren. Wir wollen uns gegenseitig uneigennützig helfen.“

Unter dieser Präambel wurde am 07. September 1997 der Interessen-Verband der Auslandjäger – IVA e.V. in Florstadt gegründet. Initiator war Dr. Reinald von Meurers, Arzt, Buchautor und Jäger „weltweit“, der auch erster Vorsitzender des Verbandes wurde. Eine Gruppe von 30 engagierten Jägern hatte sich gefunden, die mit Schwung an das Aufbrechen verkrusteter Strukturen im Bereich der Auslandsjagd gehen wollten. Dabei verfolgte man die Absicht, mit seriösen Anbietern und Berufsjägern zusammenzuarbeiten, Jagdreisen den Mitgliedern direkt zu offerieren und vor allem auch Missstände bei der Auslandsjagd aufzudecken und „schwarze Schafe“ beim Namen zu nennen. Ein wesentlicher Punkt sollte die detaillierte Information direkt von Mitglied zu Mitglied sein. Um dieses zu professionalisieren, wurde sehr bald an die Einrichtung einer Datenbank für Jagdberichte gedacht, die zur Information von den Mitgliedern auf der Homepage abrufbar ist.

Gründung 1997

Die Mitgliederversammlungen während der Gründerphase waren von erfrischender Kürze geprägt,  um dann den Informationen über die Erfahrungen zur Auslandsjagd breiten Raum einzuräumen. Die ersten beiden Versammlungen fanden in Florstadt statt. 1998 im August fand dann auch erstmals eine Versammlung mit Info-Seminar im norddeutschen Bereich, in Bad Nenndorf statt.

Die Arbeit an der gemeinsamen Aufgabe des IVA-Vorstandes begann darunter zu leiden, dass nicht mehr miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet wurde, was schließlich dazu führte, dass anlässlich der Versammlung am 17.04.1999 in Florstadt der IVA-Vorstand mit seinen Gründungsmitgliedern geschlossen zurücktrat.

Ziel des folgenden Vorstandes mit dem Vorsitzenden Hans-Joachim Schick war es, unter Fortsetzung der Aufgaben des IVA zunächst einmal den Verband zu konsolidieren, und die Mitglieder von einer Zukunft des IVA zu überzeugen. Auch wurde das Ziel der Förderung gemeinnütziger Projekte aufgenommen.

Wesentliches Mittel der gegenseitigen Information stellt das Vereinsorgan „DURCHBLICK“ dar, der nachlesbare Informationen für die Mitglieder brachte. Seit 2003 erscheint der „DURCHBLICK“ 2 – mal jährlich in geänderter Aufmachung und professioneller Gestaltung mit hohem Informationswert. (2018 allerdings  durch MV-Beschluss nur einmal, es ist ein neuer Messestand zu finanzieren und – leider – durch den plötzlichen Tod von Dr. Claus Oelkers, der Durchblick  2020 auch.

Die Mitgliederzahl des Vereines stieg auf über 300. Der „DURCHBLICK“ hat sich als wichtigste Informationsquelle für die Mitglieder entwickelt,  zusätzlich zu den Info-Seminaren, zu denen bis zu 80 Mitglieder gekommen sind, meist in jüngerer Zeit aber nur ca. 30, bei den letzten Seminare  nur etwa 20 und 2020 -Corona-bedingt – noch weniger.  Hat sich diese Veranstaltungsform überholt, müssen wir neue Wege gehen?

Gerade die Info-Seminare, die im Wechsel zwischen den Regionen in Deutschland stattfinden, waren immer eine besonders gute Informationsquellen und Möglichkeit zum Austausch. Im unmittelbaren Gedankenaustausch von Jagdfreund zu Jagdfreund können neueste Erkenntnisse über die Auslandsjagd und Erlebnisse dort weitergegeben werden, und Jäger sind ja häufig auch gesellige Menschen, was bei den geselligen Beisammensein nach den Info-Seminaren sehr schön gelebt wird.

Eine weitere wichtige Informationsquelle für die Mitglieder ist die Datenbank der Jagdberichte. Jedes Mitglied ist gehalten, nach seiner Auslandsjagdreise ein formatiertes Formular, nämlich das Formblatt „Jagdbericht“ auszufüllen und dem Präsidenten oder dem Schriftführer zu senden, die es nur für Mitglieder auf der homepage recherchierbar zur Verfügung stellen. Auch hier zeichnet sich leider ein Wandel ab, es kommen immer weniger Berichte. Trägheit, Überlastung oder Gleichgültigkeit? Oder auch hier ein überholtes Verfahren?

Des Weiteren steht die Homepage des IVA für Informationen zur Verfügung.  Wir wünschen uns, dass sie in ihrer neuen Form besser zu aktueller Information angenommen wird Es hat sich auch ein sehr reger und wertvoller Informationsaustausch der Mitglieder über E-Mails entwickelt: Anfragen werden an den Schriftführer oder Präsidenten gemailt, die dann die Anfrage an alle Mitglieder oder bestimmte Mitglieder mit entsprechender Kenntnis weitergibt. Zusätzlich werden in unregelmäßigen Abständen „Info-Mails“ zu aktuellen Themen an alle Mitglieder versandt.

Als frühe Projekte des IVA wurde die Geparden- und Leopardenforschung des Okatumba-Wildlife-Research in Namibia finanziell gefördert, im weiteren auch über den namibischen Berufsjagdverband, der NAPHA, Mittel für die Ausbildung von Fährtensuchern und Jagdhelfern zur Verfügung gestellt.

Auslandsjäger bekommen besonders die bürokratische Akribie von Beamten bei der Grenzüberschreitung mit Feuerwaffen zu spüren und sind kritische Beobachter bei der Entwicklung des internationalen Waffenrechts. In Konsequenz wurde daher der IVA als Institution Mitglied im Forum Waffenrecht, um auch über diese Schiene Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Entwicklung des Waffenrechts zu haben. Der Auslandsjäger muss auch in besonderem Maße auf seine Haftpflichtversicherung achten, wobei die Höhe der Deckungssumme fürs Ausland eine wesentliche Rolle spielt.

Im Jahre 2000 nahm der IVA erstmals mit einem Stand an der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund teil, die seit dem bis heute regelmäßig „beschickt“ wird. Der Erfolg der Messeteilnahme liegt darin, dass dort die meisten neue Mitglieder gewonnen werden konnten, weshalb wir die Messepräsenz, trotz enorm angestiegener Kosten, auch in Zukunft  nicht aufgeben wollen.

In den Jahren 2004 und 2005 förderte der IVA die Einrichtung eines Naturschutzgebietes mit jagdlicher Nutzung im Erongo / Namibia. Insbesondere das Spitzmaulnashorn ist hier mit großem Erfolg wieder angesiedelt worden, in Namibia lebt die größte freilebende Population von Spitzmaulnashörner weltweit mit rd. 2000 Tieren. Seit 2010 wurde das  Projekt „Brown Hyena“ (Schabracken-Hyäne, Strandwolf) von Frau Dr. Wiesel in Lüderitz / Namibia gefördert. Leider reichen unsere Mittel derzeit nicht für eine Weiterförderung.

Im Jahre 2017 hat Hans-Joachim Schick aus gesundheitlichen Gründen (2018 verstorben) die Führung des IVA aufgegeben  und mit ihm war sein ganzes Team zurückgetreten.  Es  wurde ein neuer Vorstand unter Prof. Dr. Harald G. Schweim gewählt und dieser 2020 für weitere 3 Jahre bis 2023 im Amt bestätigt. (Siehe aktueller Vorstand). Harald Schweim hat 2022 angekündigt, nicht erneut für den Vorsitz zu kandidieren.

Die „Corona-Zeit“ war für den IVA ein tiefer Einschnitt. Es fanden kaum Jagdreisen und somit auch kaum Jagd- und Erfahrungsberichte statt. Die Zahl der eingesandten Erlegerfotos ging gleichfalls drastisch zurück. Zusätzlich war durch den plötzlichen Tod von Claus Oelkers die Erstellung des Durchblick neu zu organisieren. Dies wurde  dankenswerterweise von der Fam. Möbus übernommen und hervorragend gemeistert. 2020 gab es  zwar nur einen DB, aber ab 2021 wieder zwei pro Jahr.  Ein „Wiederaufleben “ des früheren „Infobriefes“  für die Corona-Zeit mangelnder persönlicher Kontakte wurde – getriggert von Andy Jay -umgesetzt sowie das „moderne Kommunikationsmittel“ einer facebook-Seite. Diese wird – im Gegensatz zu dieser homepage – sehr gut angenommen, bringt aber leider kaum neue Mitglieder.

Für die Zukunft wird überlegt, ob der IVA (wieder) Jagdreisen veranstalten sollte, um Mitglieder, besonders jüngere (der IVA leidet an Überalterung) zu gewinnen.

Der IVA besteht seit 1997, also 2022  25 Jahre, und hat seitdem vieles für seine Mitglieder bewirken können. Aber die Aufgabe ist längst noch nicht zu Ende, und es wird noch ein weiter Weg sein, um DER Verband der Auslandsjäger zu werden. Gleichwohl kann man sagen, dass die Stimme des IVA sehr wohl auch schon jetzt gehört wird und Beachtung findet. Er ist von der Mitgliederzahl und seiner Ausrichtung her für jeden Auslandsjäger (nicht nur in Afrika!)  die richtige Interessenvertretung.

Harald G. Schweim für den Vorstand,  Mai 2022

Präsident Prof. Dr. Harald G. Schweim

Vizepräsidentin Kirsten Möbus

Schriftführer Michael Möbus

Schatzmeister Markus Aigner

Referent für Öffentlichkeitsarbeit
seit 2010 – nicht besetzt. Wahrnehmung durch VP’in

Ein Passwort für die Mitgliederseite müssen Sie leider

– wg. Verhütung von Missbrauch –

extra von schweim@web.de anfordern.