Willkommen beim Interessen-Verband der Auslandsjäger – IVA e.V.
Seit dem 01.04.2023 bin ich nicht mehr Präsident des IVA. Alle meine Tel- und Fax-Nr., Mailadressen usw.. für den IVA sind somit HINFÄLLIG! BITTE NICHT MEHR NUTZEN!! Harald G. Schweim
Ich wünsche meinen Nachfolger im Amt Oli Holler viel Erfolg für den IVA und unser gemeinsames Anliegen, die Auslandsjagd !!
Ich stelle mit sofortiger Wirkung auch meine Arbeit an dieser Web-Seite ein.
Sehr geehrte Unterzeichner unserer Petition,
am Mittwoch, den 25. Januar 2023, konnten unser Vizepräsident Michael Blendinger und unser Interessenvertreter Peter Braß bereits über 65.000 Unterschriften der noch laufenden Petition gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts an die FDP-Spitze im Bundestag übergeben.
Hier weiterlesen: www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26012023_vdb_informiert_die_fdp_ueber_den_aktuellen_zwischenstand_der_petition_gegen_die_verschaerfu.html
Zudem möchten wir Sie über eine Online-Veranstaltung der FDP informieren.
Termin: 01. Februar 2023, 17:00 bis 18:30 Uhr
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag sieht die aktuell diskutierten Änderungswünsche sehr kritisch und möchte Ihnen die Haltung in diesen Fragen gerne persönlich näherbringen. Deshalb lädt die FDP Sie herzlich zu einem digitalen Fachgespräch ein. Die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin Kuhle werden mit Expertinnen und Experten über die geplanten Änderungen sprechen und gerne auch Ihre Fragen beantworten.
Hier anmelden: crm.fdpbt.de/termin/digitale-veranstaltung-waffenrecht-mit-augenmass
Mit freundlichen Grüßen zum Wochenende
Ihr VDB – Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.
Gisselberger Straße 10 – D-35037 Marburg
P.S.: Noch kein Fördermitglied im VDB? Hier gibt es mehr Informationen fight4right.de/. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.
Nach Stopp durch Lindner:
Ist Faesers Vorstoß final vom Tisch?
- JANUAR 2023 JOHANNES SCHLERETH / PIRSCH
Seit Wochen ist die Gesetzesnovelle Gegenstand von Debatten. Jetzt könnte ein wichtiger Schritt gegangen worden sein.
Die von Nancy Faeser (SPD) geforderte Verschärfung des Waffenrechts polarisiert. Mittlerweile hat sich Widerstand aus vielen Lagern dagegen erhoben. Selbst in der Ampelkoalition gibt es Uneinigkeit über den Vorstoß. Wie es scheint, hat eine Regierungspartei nun dafür gesorgt, dass Faesers Novelle vom Tisch ist**.
Von der FDP in Berlin gibt es hierzu ein deutliches Statement: Bundesfinanzminister Christian Lindner habe als an der Frühkoordinierung beteiligter Minister einen Widerspruch gegen die Einleitung der Ressortabstimmung eingelegt. „Anschließend fand ein Gespräch zwischen ihm und Frau Faeser statt, das ergebnislos blieb. Damit ist der Entwurf natürlich nicht endgültig vom Tisch, aber es ist bisher nicht absehbar, dass er in die Ressortabstimmung gehen könnte“, heißt es von der FDP. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hält jedoch dagegen. Laut einer Sprecherin befinde sich der Gesetzesentwurf „in der regierungsinternen Abstimmung“.
** ICH MAHNE ZUR VORSICHT UND AUFMERKSAMKEIT! MAXIMAL VORLÄUFIG!! DENEN IST NICHT ZU TRAUEN!!
Nach Stopp durch Lindner: Ist Faesers Vorstoß final vom Tisch? | PIRSCH
Waffenrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des IVA e.V. nachstehend ein Auszug aus dem Brief des VDB an die Verbände. Ich halte es für dringend geboten, dass möglichst ALLE Jägerinnen und Jäger das Anliegen unterstützen. Ich habe für den IVA und als Person mit Einschreibbriefen an die Ministerin schon reagiert.
Harald Schweim, Präsident
Auf meiner Facebook-Seite dazu: https://www.facebook.com/groups/1258434318262037
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der VDB wünscht Ihnen, Ihren Mitgliedern und Familien, ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.
Noch hält der furchtbare Krieg in der Ukraine an. Die Energiepreise halten sich auf Rekordniveau und die Inflation lässt die Kaufkraft der
Marktteilnehmer sinken. Zu den bereits sehr schwierigen und belastenden Umständen soll es nun auch noch für die legalen Waffenbesitzer, sowohl
von freien, als auch von erlaubnispflichtigen Waffen, zu gravierenden Verschärfungen des Waffenrechts kommen. Diese Einschnitte wären so
tiefgreifend, dass wir um die Existenzen von zahlreichen Mitgliedsunternehmen und Teile der Branche bangen müssen. Darüber hinaus
werden die geplanten Regelungen und Gängelungen auch dazu führen, dass viele aus den betroffenen Personengruppen (z.B. Jäger, Sportschützen,
Sammler usw.) Ihre Passion aufgeben werden. Aus diesem Grund hat sich der VDB entschlossen, aktiv zu werden und mit aller Kraft gegen diese
Gesetzesinitiative vorzugehen.
Wie Sie alle den Medien entnehmen können, plant Innenministerin Nancy Faeser (SPD) massive Änderungen des Waffenrechts.
Auch wenn Neuregelungen für SRS-Waffen bereits im Koalitionsvertrag (S.108) vereinbart wurden und Frau Faeser eine konsequente Entwaffnung von Extremisten in Ihrem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus im Februar ankündigte, werden nun Vorfälle wie die Reichsbürger-Razzia und die Angriffe auf Feuerwehren und andere Einsatzkräfte in der Silvesternacht, für die bevorstehende Novelle instrumentalisiert, um dafür Akzeptanz und Unterstützung aus der Bevölkerung zu erfahren. Bereits in einer Pressekonferenz im Dezember fordert Innenministerin Nancy Faeser ein völlig sachfremdes Verbot von halbautomatischen Schusswaffen in Privatbesitz.
Mittlerweile sickern immer mehr Informationen durch, welche die Novelle sonst noch mit sich bringen könnte. Dazu gehören z. B. neben einer
besseren Mitteilungspflicht bereits einbezogener, aber auch neuer Behörden, wie z. B. den Gesundheitsämtern, der Besitz eines Kleinen
Waffenscheins nebst einer Sachkundeprüfung für den Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), aber auch für
Armbrüste. Massiv würde sich das geforderte Verbot halbautomatischer Waffen (evtl. nur kriegswaffenähnlich) auswirken. Das bisherige amts-
oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung (§ 6 Abs.3 WaffG ), könnte künftig auch ohne Altersbegrenzung möglich sein, d.h. für alle diejenigen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, auch wenn Sie älter als 25 Jahre sind.
Wir laden Sie als betroffener Verband und Ihre Mitglieder gerne ein, sich an den Aktionen des VDB zu beteiligen, diese zu unterstützen, oder
auch unter Ihrem eigenen Namen zu nutzen.
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Liebe Unterstützende,
damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition eine Umfrage zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht – gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
Facebook: www.facebook.com/photo.php?fbid=548788647275008&set=pb.100064316336784.-2207520000.&type=3
Twitter: twitter.com/openPetition/status/1615339216535277568
Instagram: www.instagram.com/openpetition.de/ – in unserer Story.
Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.
Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:
Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/waffenrecht
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Alle Informationen und Fortschritte zur Petition gibt’s hier.
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Mein Schreiben als IVA e.V. Präsident an die Ministerin:
An die Bundesministerin des Innern und für Heimat
Frau Nancy Faeser
Alt Moabit 140
10557 Berlin Köln, den 14.01.2023
Keine Waffenrechtsreform, die mich als rechtskonformen Bürger trifft
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
ich wende mich als Präsident des IVA e.V., der Interessenvertretung der Auslandsjäger aus Deutschland an Sie, weil die uns bekannt gewordenen Pläne Ihres Innenministeriums zur Verschärfung des Waffenrechts große Sorgen bereiten.
Niemand in diesem Land – der bei klarem Verstand ist – möchte, dass Extremisten oder Staatsfeinde Zugang zu Waffen haben. Aber aus keiner Polizeilichen Kriminalstatistik können wir entnehmen, dass halbautomatische Waffen, vor allem mit kriegswaffenähnlichem Aussehen, deliktrelevanter sind als andere.
Uns sind in Deutschland in den letzten 20 Jahren auch keine Straftaten mit solchen Waffen bekannt. Auf welcher Datengrundlage beruht diese geplante Gesetzesverschärfung? In wieweit erwarten Sie einen Rückgang an Straftaten durch das Verbot dieses Waffentyps?
Wieso wird das sowieso strenge deutsche Waffenrecht für legalen Waffenbesitz immer weiter verschärft, wenn doch lt. Kriminalstatistik diese faktisch keine Rolle im Vergleich zu illegalen Waffen spielen?
Warum wird nicht die vorhandene Energie in die Erfassung und Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes, Selbstbauwaffen usw. und dessen Auswirkungen gesteckt?
Siehe: Attentat von Hanau: Ein strikteres Waffenrecht löst nicht alle Probleme | ZEIT ONLINE : „Die zehn Morde des NSU-Trios, die neun Menschen, die 2016 am Olympia-Einkaufszentrum in München von einem rechtsextremen Deutsch-Iraner erschossen wurden, der Mord an Walter Lübcke – all diese Taten wurden mit illegalen, unregistrierten Waffen begangen. Auch bei Wohnungsdurchsuchungen in der rechten Szene stoßen Ermittler immer wieder auf illegale scharfe Waffen. In Hannover wurden im April 2019 bei einem 29-Jährigen insgesamt 51 Waffen samt Munition gefunden, darunter Maschinenpistolen. Keine dieser Waffen besaß der Mann legal“…… „Wirkungslos bleiben die Waffengesetze jedoch bei Tätern wie dem, der 2019 in Halle in einer voll besetzten Synagoge ein Massaker anrichten wollte. Stephan B. hatte seine Waffen selbst gebaut und sich die Materialien und Teile dafür im Internet besorgt. Sich Waffen selbst zu bauen, ist verboten, aber es gibt keinen Weg, das wirksam zu kontrollieren. Attentate mit Selbstbau-Waffen waren bisher die Ausnahme, das muss aber nicht so bleiben: Die vor wenigen Tagen aufgeflogene rechtsterroristische Gruppe S hatte Teile ihres Arsenals ebenfalls selbst gebaut.“
Siehe auch: BKA – Bundeslagebilder Waffenkriminalität : „Nach wie vor bestehen illegale Angebote von Waffen und Munition im Clear- oder Darknet, die es ermöglichen, sich auf „einfachem“ Weg illegal und anonym eine Schusswaffe zu verschaffen.“.. „Infolge des technologischen Fortschritts hat in den letzten Jahren die Gefahr, dass im 3D-Druck hergestellte Schusswaffen bzw. Schusswaffenteile zu kriminellen Zwecken genutzt werden, zugenommen. Vermehrte Sicherstellungen von 3D-gedruckten Waffenteilen in der jüngeren Vergangenheit deuten auf einen langsamen, aber stetigen Anstieg von Fällen hin.“… „Beispielsweise führte der Täter des Anschlags auf die Synagoge in Halle (Saale) im Jahr 2019 auch Waffen mit, bei denen wesentliche Teile durch 3D-Druck-Verfahren hergestellt worden waren“.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Personen auch keinen Zugriff auf andere Tatmittel wie Messer, Äxte, Kraftfahrzeuge und andere gefährliche Gegenstände haben, die ebenfalls als Tatmittel (Waffe) eingesetzt werden können?
Bereits jetzt funktioniert deren Entwaffnung – so entnehme ich es immer wieder aus den Medien. Also bietet das geltende Waffengesetz genug Möglichkeiten, Extremisten und Staatsfeinde zu entwaffnen – wenn diese denn auch genutzt werden (in Bayern z.B. wurden über 900 Waffen von Reichsbürgern eingezogen)!
Keine Waffenrechtsverschärfung wird Taten, wie z.B. in Berlin am 31.12.2022, verhindern, da die Täter ohnehin gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bei Ihren Änderungsvorschlägen vermisse ich deshalb die Sachgrundlage oder auch Deliktrelevanz. Die Fraktion der GRÜNEN fordert seit Jahren eine bessere Zahlengrundlage der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten – dies wäre der erste Schritt, den Sie gehen müssten, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Bitte schränken Sie unsere Mitglieder nicht in ihren Grund- und Eigentumsrechten weiter ein. Wir achten die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aber fühlen uns in einem Klima des Misstrauens von Ihnen und den Medien vorverurteilt.
Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der IVA. e.V. bereit ist, sich mit allen legalen und zulässigen, friedlichen, demokratischen Mitteln gegen jede Verschärfung zu wehren, die uns trifft und nachweislich keinen Sicherheitsgewinn bringt.
Enttäuschen Sie bitte nicht unser vorhandenes Vertrauen in unseren
Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie.
gez.
Prof. Dr. Harald G. Schweim
Präsident des IVA e.V.
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Mein persönliches Schreiben an die Ministerin:
An die Bundesministerin des Innern und für Heimat Frau Nancy Faeser Alt Moabit 140 10557 Berlin Keine Waffenrechtsreform, die mich als rechtskonformen Bürger trifft Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich bin Beamter (Hochschullehrer) im Ruhestand, langjähriger Hauptschöffe am Amtsgericht Köln (bis zum Erreichen der Altersgrenze) und gesetzestreuer Bürger. Jedoch bereiten mir die bekannt gewordenen Pläne Ihres Innenministeriums zur Verschärfung des Waffenrechts große Sorgen. Als Jäger und Hundeführer bin ich von Ihren Plänen, das Waffenrecht zu verschärfen, betroffen, insbesondere von einem Verbot halbautomatischer Schusswaffen, besonders, soweit damit Pistolen gemeint sind. Mit über 400.000 anderen Jägern gehöre ich zu dem Personenkreis, der sich verantwortungsvoll und pflichtbewusst für eine ausgewogene Flora und Fauna einsetzt und z.B. die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindert. Als Hundeführer bei Nachsuchen auf dieses gefährliche Wild ist die Pistole an meiner Hüfte die „Lebensversicherung“, insbesondere durch die schnelle Schussfolge und -Anzahl, für mich und meine Hunde. Die Gefahr für Leib und Leben ist REAL, siehe (FOCUS online): Immer mehr Wildschwein-Attacken Keiler tötet 2017 Jäger in Mecklenburg-Vorpommern. Ein ähnlicher Fall hatte sich im März 2016 in Lübeck ereignet. Immer mehr Wildschwein-Attacken: Keiler tötet Jäger in Mecklenburg-Vorpommern – FOCUS online Auch kann ich keiner Polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen, dass halbautomatische Waffen, vor allem mit kriegswaffenähnlichem Aussehen, deliktrelevanter sind als andere. Mir sind in Deutschland in den letzten 20 Jahren auch keine Straftaten mit solchen Waffen bekannt. Auf welcher Datengrundlage beruht diese geplante Gesetzesverschärfung? In wieweit erwarten Sie einen Rückgang an Straftaten durch das Verbot dieses Waffentyps? Niemand (bei Verstand) in diesem Land möchte, dass Extremisten oder Staatsfeinde Zugang zu Waffen haben. Bereits jetzt funktioniert deren Entwaffnung – so entnehme ich es immer wieder aus den Medien. In Bayern z.B. wurden über 900 Waffen von Reichsbürgern eingezogen! Also bietet das geltende Waffengesetz genug Möglichkeiten, Extremisten und Staatsfeinde zu entwaffnen – wenn diese denn auch genutzt werden. Wie stellen Sie jedoch sicher, dass Personen der vorstehend angeführten Bevölkerungskreise auch keinen Zugriff auf andere Tatmittel wie Messer, Äxte, Kraftfahrzeuge und andere gefährliche Gegenstände haben, die ebenfalls als Tatmittel (Waffe) eingesetzt werden können? Wieso wird das sowieso strenge deutsche Waffenrecht für legalen Waffenbesitz immer weiter verschärft wenn doch lt. Kriminalstatistik diese faktisch keine Rolle im Vergleich zu illegalen Waffen spielen? Warum wird nicht die vorhandene Energie in die Erfassung und Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes, Selbstbauwaffe usw. und dessen Auswirkungen gesteckt? Siehe: Attentat von Hanau: Ein strikteres Waffenrecht löst nicht alle Probleme | ZEIT ONLINE „Die zehn Morde des NSU-Trios, die neun Menschen, die 2016 am Olympia-Einkaufszentrum in München von einem rechtsextremen Deutsch-Iraner erschossen wurden, der Mord an Walter Lübcke – all diese Taten wurden mit illegalen, unregistrierten Waffen begangen. Auch bei Wohnungsdurchsuchungen in der rechten Szene stoßen Ermittler immer wieder auf illegale scharfe Waffen. In Hannover wurden im April 2019 bei einem 29-Jährigen insgesamt 51 Waffen samt Munition gefunden, darunter Maschinenpistolen. Keine dieser Waffen besaß der Mann legal“…… „Wirkungslos bleiben die Waffengesetze jedoch bei Tätern wie dem, der 2019 in Halle in einer voll besetzten Synagoge ein Massaker anrichten wollte. Stephan B. hatte seine Waffen selbst gebaut und sich die Materialien und Teile dafür im Internet besorgt. Sich Waffen selbst zu bauen, ist verboten, aber es gibt keinen Weg, das wirksam zu kontrollieren. Attentate mit Selbstbau-Waffen waren bisher die Ausnahme, das muss aber nicht so bleiben: Die vor wenigen Tagen aufgeflogene rechtsterroristische Gruppe S hatte Teile ihres Arsenals ebenfalls selbst gebaut.“ Siehe auch: BKA – Bundeslagebilder Waffenkriminalität „Nach wie vor bestehen illegale Angebote von Waffen und Munition im Clear- oder Darknet, die es ermöglichen, sich auf „einfachem“ Weg illegal und anonym eine Schusswaffe zu verschaffen.“.. „Infolge des technologischen Fortschritts hat in den letzten Jahren die Gefahr, dass im 3D-Druck hergestellte Schusswaffen bzw. Schusswaffenteile zu kriminellen Zwecken genutzt werden, zugenommen. Vermehrte Sicherstellungen von 3D-gedruckten Waffenteilen in der jüngeren Vergangenheit deuten auf einen langsamen, aber stetigen Anstieg von Fällen hin.“… „Beispielsweise führte der Täter des Anschlags auf die Synagoge in Halle (Saale) im Jahr 2019 auch Waffen mit, bei denen wesentliche Teile durch 3D-Druck-Verfahren hergestellt worden waren“. Keine Waffenrechtsverschärfung wird auch Taten, wie z.B. in Berlin am 31.12.2022, verhindern, da die Täter ohnehin gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bei Ihren Änderungsvorschlägen vermisse ich deshalb die Sachgrundlage oder auch Deliktrelevanz. Die Fraktion der GRÜNEN fordert seit Jahren eine bessere Zahlengrundlage der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten – dies wäre der erste Schritt, den Sie gehen müssten, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Bitte schränken Sie mich in meinen Grund- und Eigentumsrechten nicht weiter ein. Ich achte die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und fühle mich in einem Klima des Misstrauens von Ihnen und den Medien vorverurteilt. Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich bereit bin, mich mit allen legalen und zulässigen, friedlichen, demokratischen Mitteln gegen jede Verschärfung zu wehren, die mich trifft und nachweislich keinen Sicherheitsgewinn bringt. Enttäuschen Sie bitte nicht mein vorhandenes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie. gez. Prof. Dr. Harald G. Schweim _______________________________________________________________________________________________________________________ Weil das menschliche Gehirn zum Vergessen neigt, hier mein Facebook-Artikel zum Thema: Waffenrechtliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland In der aktuellen Situation der wieder einmal aufkommenden Diskussion um eine Waffenrechtsverschärfung ist es nützlich nicht geschichts- und erinnerungslos zu sein, wie es offensichtlich viele SPD- und GRÜNE Politiker sind. Man erinnere sich, das war der Stand nach der 68er-Bewegung. So werden soziale Bewegungen der Neuen Linken und Gegenkulturen zusammengefasst. In Deutschlande strebte sie eine umfassende Demokratisierung der bundesdeutschen Gesellschaft als Beitrag zur Emanzipation aller Menschen von kapitalistischer Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung mit antiautoritären Mitteln an und bezog sich dabei auf den Neomarxismus der Frankfurter Schule und Neuen Linken, die sich von den herkömmlichen Politikkonzepten der Sozialdemokratie und des Realsozialismus abgrenzten. Wesentliche Teilziele waren eine effektive außerparlamentarische Opposition gegen die Große Koalition von 1966, der Kampf gegen deutsche Notstandsgesetze, den Vietnamkrieg, den Einfluss des Axel-Springer-Verlags, die „Entfaschisierung“ der Polizei nach der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg bei der Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin, eine tiefgreifende Hochschul- und Bildungsreform. Viele (einst) führende Mitglieder der SPD und der GRÜNEN haben ihre politische „Sozialisation“ in jenen Jahren erfahren. Sie verfehlte fast alle ihrer Nah- und Fernziele, erreichte aber vielfach eine persönliche politische Karriere. Sie trug zum Wahlsieg der sozialliberalen Koalitionsregierung von 1969 bei und beeinflusste viele Neue Soziale Bewegungen. Mit dem Attentat auf den Wortführer der Bewegung Rudi Dutschke am 11. April 1968 begann ihr Zerfall, aus dem die unterschiedlichen autoritär-zentralistischen K-Gruppen und leider auch linksterroristische Gruppen (Bewegung 2. Juni, Rote Armee Fraktion RAF) hervorgingen. Die RAF war eine linksextremistische terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war verantwortlich für 33 oder 34 Morde. Die für die meisten Taten nach 1972 verantwortlichen Terroristen der zweiten Generation befanden sich Mitte der 1980er überwiegend in Haft, waren im Ausland untergetaucht oder hatten den Tod gefunden. Wie hat damals die Politik im Waffenrecht reagiert? Antwort: GAR NICHT, ein verändertes Waffengesetz wurde erst am 08.März 1976 erlassen. Die DAMLIGEN BESTIMMUNGEN wurden also von der Politik als AUSREICHENDE REAKTION auf z.B. die schrecklichen Morde der RAF angesehen. UND HEUTE? Nach immer noch schrecklichen, aber vergleichsweise geringeren Taten in der Silvesternacht einzelner offensichtlich unzurechnungsfähigen Gewalttäter will Nancy Faeser gegen Schreckschusswaffen vorgehen, obwohl die Bilder im Fernsehen zeigen, das im Wesentlichen Feuerwerkskörper missbraucht wurden. Wir müssen ALLES tun, um derartigen ausschließlich populistischen Unfug aus einer Partei im 18% – Umfragetief zu verhindern. Ich habe ein Katalog von vor 1972. Ich finde ihn spannend, besonders im Blick auf die heutige Zeit. Außerdem als Erinnerung, wenn dass, was die ROT-GRÜNEN waffenrechtlich wollen, umgesetzt werden sollte. Schon DAMALS (1970), als noch viel mehr Waffen „im Volk“ und frei erwerbbar waren spielten sie Sport- und Jagdwaffen für Straftaten (fast) keine Rolle, ihr „Gefahrenpotential“ lag auf dem Niveau von Küchenmessern und anderen Werkzeugen. Dazu einen Kurzabriss der Geschichte des Waffenrechts in DE: Am 7. Januar 1946 erließen die Alliierten den Kontrollratsbefehl Nr. 2, mit dem zur Durchsetzung der Entwaffnung der Bevölkerung jeder Person und jeder Behörde verboten wurde, Waffen zu besitzen. 1950 ergab sich durch die Durchführungsverordnung Nr. 10 zum Gesetz Nr. 24 vom 10. Juni 1950 die erste Lockerung. Sportliche Langwaffen (Flinten bis Kaliber 12 und Büchsen bis Kaliber 8 mm) waren nicht mehr verboten, sofern ihre Magazine nicht mehr als 5 Schuss aufnehmen konnten. Polizei und Grenzschutz durften Pistolen und Revolver (Faustfeuerwaffen) erhalten. Alle Waffen mussten jedoch über einen Einzelabzug verfügen, d. h. vollautomatische Waffen blieben weiterhin auch für Staatsbedienstete verboten. Am 26. Mai 1952 erhielt die Bundesrepublik Deutschland mittels des Deutschlandvertrags wieder volle Souveränität und das Reichswaffengesetz erlangte wieder volle Gesetzeskraft. Seit 1956 war es Privatpersonen wieder gestattet, Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu besitzen. 1968 entstand das erste einheitliche Bundeswaffengesetz. Dieses bezog sich hauptsächlich auf den Waffenhandel und den staatlichen Beschuss, da dem Bund noch die Gesetzgebungskompetenz fehlte, auch den Erwerb bundeseinheitlich zu regeln. Der Privatwaffenbesitz war föderalistisch geregelt, was zu einigen Stilblüten führte. Z.B konnten Jäger in Bayern und Hessen so viele Kurzwaffen kaufen wie sie wollten. 1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektors Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „dass schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“ Obwohl Delikte mit Einzellade- und halbautomatischen Langwaffen, die hauptsächlich von Jägern und Sportschützen benutzt werden, nicht bekannt waren, das Bundeskriminalamt keine Statistik über deliktrelevante Schusswaffen führte und das Wirtschaftsministerium bezweifelte, ob durch eine rigorose Reglementierung die Gewaltkriminalität zu verhindern wäre, sollte eine Erwerbsscheinpflicht für alle Schusswaffen eingeführt werden. (DAS IST ÜBRIGENS FAST UNVERÄNDERT BIS AUF WENIGE EINZELFÄLLE BIS HEUTE SO). Im Innenausschuss des Bundestags war „man denn auch bereit, die rund 250 000 Jäger und die eine Million Sportschützen als potentielle Waffenkäufer zu privilegieren.“ Durch eine Grundgesetzänderung erlangte der Bund 1972 die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht. Erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg wurde so bundeseinheitlich die gesamte Materie des Waffenrechts in einem Gesetz geregelt (Ausnahme Land Berlin wg. des Status Berlins). Für vormals frei zu erwerbende Waffen wurden eine Meldepflicht, Erwerbsscheine und Regelkontingente für Bedürfnisse eingeführt. Deutschland beruft sich darauf, eines der strengsten Waffengesetze zu haben, da bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der zivile Waffenbesitz generell für sämtliche Feuerwaffen kontrolliert wurde. Es stellte sich heraus, dass sowohl die Verwaltungsbehörden wie auch die Bürger durch das Gesetz mehr belastet wurden, als dies erforderlich wäre. Erst am 1. Juli 1976 trat ein neues Waffengesetz in Kraft, (BESONDERS BEMERKENSWERT NACH DEN RAF-MORDEN) welches die ausschließlich die folgenden wesentlichen Änderungen aufwies: Wegfall der fünfjährigen Befristung der Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1) [Erleichterung] Einführung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Sammler (§ 28 Abs. 2) [Erleichterung] Freistellung der altertümlichen Waffen von der Besitzkartenpflicht (§ 29 Abs. 2, Nr. 1) [Erleichterung] Kein Munitionserwerbsschein bei Waffenbesitzkarteninhaber (§ 29 Abs. 2, Nr. 1) [Erleichterung] Erleichterung des Bedürfnisnachweises für den Erwerb von Sportwaffen durch Sportschützen (§ 32) Wegfall einer besonderen Einfuhrerlaubnis neben der Waffenbesitzkarte (§ 27) [Erleichterung] Eröffnung einer neuen Anmeldefrist für Waffenaltbesitz (§§ 58,59) [Erleichterung] Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Es wird daher auch als „neues Waffenrecht“ bezeichnet. Umfängliche Regelungen sind ausgelagert in 2 Anlagen, wobei die erste Anlage die in § 1 WaffG benannten Begrifflichkeiten der „Waffe“ und der verschiedenen Formen des „Umgangs“ näher umreißt. Die zweite Anlage enthält die „Waffenliste“. Diese enthält die verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen, welche grundsätzlich in § 2 WaffG benannt sind. Zudem bestimmt Anlage 2 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bezüglich einzelner Umgangsformen und schreibt schließlich solche Gegenstände fest, die vom WaffG ausgenommen sein sollen. Eine weitere wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum einen ist die in § 20 WaffG festgehaltene „Erbenregelung“ verschärft worden durch eine Pflicht zur Funktionsblockade bedürfnisfrei ererbter Waffen. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert. Am 25. Juli 2009 trat das verschärfte Waffenrecht in Kraft. Anlass war der Amoklauf von Winnenden. Besitzer von Waffen müssen seitdem u. a. mit verdachtsunabhängigen Kontrollen unter Ausklammerung des Rechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) rechnen. In der Europäischen Union (EU) sind die Mindeststandards des Waffenrechts der Mitgliedsländer in den folgenden EU-Richtlinien bzw. -Verordnungen geregelt: Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008, zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen Verordnung 258/2012 vom 14. März 2012, über die Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017, zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen Eine Verschärfung des Waffenrechts wurde seit den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris in der EU verstärkt diskutiert. Nachdem sich die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten im Dezember 2016 auf die Grundsätze einer Novellierung verständigt hatten, verabschiedete das EU-Parlament am 14. März 2017 eine neue Waffenrichtlinie. Der Kausalzusammenhang zwischen Terroranschlägen und Schwächen im bestehenden Waffenrecht wurde von Sport- und Interessensverbänden hinterfragt, da noch nie ein Terroranschlag mit islamistischem Hintergrund mit registrierten Sportwaffen verübt wurde, sondern ausschließlich mit illegalen Kriegswaffen. Oftmals wird der sogenannte Weapons Effect zitiert, nach dem die Verfügbarkeit von Waffen zu einer Steigerung der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft führen solle. Sowohl die Studie als auch die abgeleiteten Schlussfolgerungen sind allerdings in der Forschung umstritten, da die Resultate nicht immer zuverlässig reproduzierbar sind und zum Beispiel in der Schweiz fast in jedem Haushalt ein Sturmgewehr steht und diese so gut wie gar nicht für Straftaten missbraucht werden. Für Privatleute verboten sind unter anderem: vollautomatische und militärische Waffen, vollautomatische Waffen, die zu halbautomatischen umgebaut wurden, Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als zwanzig, Langwaffen mit mehr als zehn Schuss. Es gelten weitreichende Ausnahmen für Jäger und Sportschützen. Diese werden vom Magazin Spiegel auf Lobbyismus zurückgeführt. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten 15 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Der IVA war 2022 auf der Jagd und Hund auf dem Stand von „Roelofsz Safaris“ https://de.roelofszsafaris.com/safaris |
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Liebe IVA-Freundinnen und Freunde,
die Messe ist nunmehr bereits eine Woche Geschichte, und da es mir gelungen ist, in dieser Woche meine übliche messeinduzierte Infektion wieder halbwegs loszuwerden, wird es Zeit für ein kleines Resümee. Ich denke, aus Sicht des IVA kann man die Veranstaltung mit Recht als Erfolg werten, wenn auch die Ausstellerzahlen (gerade in unserer Halle 7) doch deutlich geringer waren als üblich. Auch die Zahl der Messebesucher hätte durchaus etwas höher ausfallen können. Dafür waren die Möglichkeiten der Kontaktanbahnung und -pflege als deutlich besser einzustufen, und wir haben diese auch nach Kräften genutzt. |
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Mindestens zwei neue Mitglieder dürfen wir verbuchen.
Auch die Zahl der IVA-Mitglieder, die einfach nur mal vorbeigeschaut haben, war sehr beachtlich. So hatten wir teilweise zehn Mitglieder gleichzeitig an unserem Stand. Unsere neue „Adresse“ hat somit wohl niemanden vor ein ernsthaftes Problem gestellt. Die sechs Tage waren durchaus anstrengend (wie immer), allerdings konnte die Last dieses Mal auf verschiedenen Schultern mehr verteilt werden. Wir möchten und ausdrücklich bei den Herren Martin Baum, Bernd Krabbe und Reiner Michael bedanken. Ihr seid immer eine zuverlässige Bank! Des Weiteren gilt unser besonderer Dank Herrn Ol Holler und seiner Mitarbeiterin Kristina Brummet. |
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Beide sorgten durch Einsatz von Ols virtual-Reality-Schießstand gerade auch bei den jüngeren Semestern (so ab 40 abwärts) für großes Interesse und Gesprächsbedarf, und das, obwohl Kristina mit uns eigentlich gar nichts zu tun hat.
Unser Vertreter aus Südafrika Andy Jay war jeden Tag vor Ort und hat uns nach Kräften unterstützt. Auch das wissen wir sehr zu schätzen, wenn er auf dem Foto nur maskiert auftritt. |
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Last but not least gilt unser sehr herzlicher Dank den Herren
Theo Roelofsz und Dr. Dr. Richard Gath für unseren ebenso kostengünstigen wie angenehmen neuen Unterschlupf! Zwei sehr nette Menschen, die Zusammenarbeit mit Ihnen war wirklich nicht zu übertreffen, und wir würden sie sehr gerne wiederholen. In diesem Sinne: So macht Messe Spaß, und wir hoffen auf noch einige ähnliche Veranstaltungen in der Zukunft! Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil Michael Möbus Schriftführer |
Bundesjagdgesetz: Grüne könnten Jagdgesetz doch ändern
Freitag, 24.06.2022
Nachdem unter der alten Regierung die Novellierung des Bundesjagdgesetz scheiterte, könnte es nun doch zu einer Änderung kommen.
Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes scheiterte, will das von Cem Özdemir (Grüne) geführte Landwirtschaftsministerium (BMEL) unter Umständen das Jagdgesetz nun doch novellieren. Dies gab Staatssekretärin Silvia Bender im Zuge des Bundesjägertags in Wernigerode vor gut 350 Teilnehmern bekannt.
Jagdgesetz-Änderung nicht im Koalitionsvertrag
Der notwendige Waldumbau würde eine „Regulation nicht Lebensraum angepasster Wildbestände“ notwendig machen, erläutert die Staatsministerin. Bender bedauert, dass die damals geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes im Bundestag nicht mehr verhandelt worden seien. Daher müsse man sich auch in dieser Legislatur mit der Novellierung des Jagdgesetzes beschäftigen.
Ziel sei es, beim „Konflikt Wald und Wild weiter voranzukommen.“ Dazu habe man, in Absprache mit den Deutschen Jagdverband, einen runden Tisch ins Leben gerufen, welcher in den kommenden Wochen seine Arbeit aufnehmen soll. Man wolle die notwendigen Eckpunkte zum Thema „Wald und Wild“ mit den verschiedenen Interessensgruppen ausloten und dann in einem zweiten Schritt schauen, ob es eine Möglichkeit zur Änderung des Bundesjagdgesetzes gibt, so die Staatssekretärin. Nur wenn es einen gemeinsamen Kompromiss gibt, der von einem breiten Bündnis getragen wird, wolle man die Änderung angehen, da die Novellierung des Bundesjagdgesetzes nicht im Koalitionsvertrag verankert sei.
Quelle: Pirsch Newsletter
Vergleichsweise wenige Borreliose-Infektionen in Bayern
26.06.2022
Bis zum Ende der Pfingstferien haben sich in Bayern im Vergleich zu den Vorjahren eher wenige Menschen mit der von Zecken übertragenen Krankheit Borreliose infiziert.
Borreliose ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Infektionskrankheiten, die durch Bakterien der Gattung Borrelia (Borrelien) aus der Gruppe der Spirochäten ausgelöst werden. Die Erkrankungen kommen beim Menschen und bei allen anderen Säugetieren vor und können durch den Befall aller Körpergewebe vielfältige klinische Symptome auslösen. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Zecken. Die bekannteste Erkrankung die Lyme-Borreliose wird durch das Bakterium Borrelia burgdorferi ausgelöst. Es können alle Organe und Gewebe befallen werden. Die Übertragung erfolgt vor allem durch den Holzbock, eine Zecken-art, sowie deren als Nymphe bezeichnete Larve.
Laut Angaben des Robert Koch-Instituts sind etwa 6–35 % der Zecken in Deutschland von Borrelien befallen. Nach einem Zeckenstich kommt es in 1,5–6 % der Fälle zu einer Infektion. In 0,3–1,4 % der Fälle kommt es zu einer Erkrankung.
934 Betroffene registrierte das bayrische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) bis zum Ende der Kalenderwoche 24, wie die Erlanger Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Das ist der zweitniedrigste Wert seit 2016. Der Spitzenwert wurde im Jahr 2020 erzielt, als sich in dem Zeitraum rund 1300 Menschen mit Lyme-Borreliose infiziert hatten.
Damit zeigt sich auch in Bayern ein deutlicher Anstieg im ersten Corona-Jahr, als die Lockdown-Maßnahmen viele Menschen ins Freie trieben. Außerdem war das Wetter damals in vielen Regionen warm und trocken, was Zecken zu Gute kommt, wie Experte Hendrik Wilking vom Robert Koch-Institut erläuterte.
Die kleinen Blutsauger können die sogenannte Lyme-Borreliose übertragen. Die Bakterien kommen in ganz Deutschland in den Tieren vor und können verschiedene Erkrankungen der Haut, der Nerven und der Gelenke verursachen. In Bayern ist die Infektion meldepflichtig.
Die kleinen Blutsauger können die sogenannte Lyme-Borreliose übertragen. Die Bakterien kommen in ganz Deutschland in den Tieren vor und können verschiedene Erkrankungen der Haut, der Nerven und der Gelenke verursachen. Im Gegensatz zur ebenfalls von Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) gibt es gegen Borreliose keine Impfung. In Bayern ist die Infektion meldepflichtig.
In den vergangenen beiden Jahren gab es den Zahlen des LGL zufolge im Freistaat zwei klare Borreliose-Hochburgen: Niederbayern und Mittelfranken. Mit zusammen 2887 beziehungsweise 1662 Patienten machten sie in absoluten Zahlen weit mehr als ein Drittel der bayernweit 6257 Fälle im Jahr 2020 und der 3980 Fälle im Jahr 2021 aus. Im laufenden Jahr registierten die Ärztinnen und Ärzte aber auch in der Oberpfalz bereits hohe Infektionszahlen.
Warnzeichen für eine Borreliose ist eine nach mehreren Tagen auftretende, ringförmige Rötung um die Einstichstelle, mit der man unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen sollte. Andere Erscheinungsformen der Erkrankung können teils erst nach mehreren Jahren auftreten. Allen gemeinsam ist es Experten zufolge, dass sie sich erfolgreich mit Antibiotika behandeln lassen – je früher, desto besser.
Quelle: web-de; dpa; RKI
Parasiten 24.06.2022
Diffuse, unspezifische Symptome – zu wenige Ärzte denken da an einen möglichen Parasitenbefall. Warum es gefährlich werden kann, damit Laien das Feld zu überlassen, erklärt Prof. Herbert Auer.
Wenn ein Patient mit Durchfall, Bauch- oder Kopfschmerzen oder anderen unspezifischen Symptomen in die Sprechstunde kommt, wie oft denken Ärzte dann an einen Parasitenbefall? Schnell steht bei diesen Patienten dann ein psychosomatisches Geschehen im Raum, wenn man mit der üblichen Diagnostik nicht weiterkommt. Wie häufig wird manchmal sogar ein Antidepressivum verschrieben, weil bei Antriebslosigkeit und diffusen Schmerzen auch eine psychische Genese infrage kommt? „Gar nicht mal so selten“, so Prof. Herber Auer. Der Biologe arbeitet seit über vierzig Jahren an der Medizinischen Universität in Wien, leitet mit Kollegen zusammen die Abteilung für Medizinische Parasitologie und kennt sich aus, wenn es um Würmer geht.
„Es wird so gut wie nie an Parasiten gedacht“
„Das parasitologische Wissen der Ärzteschaft ist leider sehr begrenzt“, sagt Auer im Gespräch. Es werde die Meinung vertreten, dass es in Europa so gut wie keine Parasiten mehr gebe. Diese würden eher in Ländern verortet, in denen die hygienischen Bedingungen schlechter sind als in Deutschland oder Österreich. Das Problem: „Differentialdiagnostisch wird so gut wie nie an Parasiten gedacht.“ Auch nach aktuellen Zahlen zu parasitären Infektionen in Deutschland kann man in den meisten Fällen leider lange suchen. Cryptosporidien und Giardien unterliegen zwar der Meldepflicht, Spul- und Madenwurminfektionen aber nicht. Hier ist der Status Quo nicht bekannt.
In seinem Institut diagnostiziert Auer jedoch regelmäßig Infektionen mit zoonotischen Parasiten: Allein Toxocara (T.) cati (Katzenspulwurm) und T. canis (Hundespulwurm) werden von Auers Team pro Jahr in einigen hundert Fällen gefunden „und das sind allein die Krankheitsfälle – nicht nur zufällige positive Antikörperfunde“.
Auch der Schweinespulwurm Ascaris (A.) suum kann beim Menschen in Form der Larva migrans visceralis Schaden anrichten.
Dass dieser auch den Menschen befällt, ist erst seit den frühen 2000er Jahren bekannt. Aber auch hier macht die Diagnostik Probleme: „Es gibt zwar Tests, diese zielen aber nur auf die humane Variante A. lumbricoides ab und erkennen dadurch den Schweinespulwurm nicht zuverlässig“, erklärt Auer. In seinem Institut hat er mit seiner Arbeitsgruppe einen speziellen Antikörpertest entwickelt, der auch den nahen Verwandten A. suum nachweist.
Schweinespulwurm ist ein Problem
Als häufigster Schweineparasit tritt A. suum unter allen Haltungsbedingungen auf. Auer schätzt, dass A. suum in Mitteleuropa in etwa 60 Prozent der Schweinebetriebe vorkommt. Aber wie infizieren sich Menschen mit dem Schweinespulwurm? Auer hält eine Übertragung durch das Ausbringen von Gülle für wahrscheinlich. So komme der Erreger auf Felder und Wiesen und kann über den Wind auch in Gemüsegärten, andere Felder und die Umwelt getragen werden. Die Eier seien sehr widerstandsfähig, in der Außenwelt lange infektiös und sie verteilten sich leicht auch über die Luft. Der Weg über Nahrungsmittel oder ungewaschene Hände nach Kontakt mit Erde und Pflanzen sei dann nicht mehr lang.
Auch über Wildschweine kann A. suum in die Umwelt gelangen. Nachdem die Larven im Darm schlüpfen, migrieren sie über die Leber zu Herz und Lunge und verteilen sich über den Blutkreislauf in andere Organe. Die Larven von A. suum erreichen im Menschen kein adultes Stadium und bleiben als Larva migrans im Körper. Die meisten Infektionen des Menschen bleiben klinisch unauffällig, können aber unter anderem zu Bronchitis, Pneumonien, Urtikaria, abdominalen Schmerzen, Hepatitis, Myalgien, Enzephalopathien, Herzproblemen führen.
Auer hält den Schweinespulwurm für ein größeres Problem als sein menschliches Pendant A. lumbricoides. Dieser sei in Mitteleuropa kaum noch vorhanden – „da haben wir keine 10 Fälle pro Jahr“. Behandelt wird eine Spulwurm-Infektion mit Albendazol (2 x 400 mg/Tag für mindestens 18 Tage).
Madenwurm oft falsch therapiert
Lange hat Auer neben seiner Forschung und diagnostischen Arbeit im Institut auch eine parasitologische Sprechstunde angeboten. Er berichtet, dass etwa ein Drittel bis die Hälfte seiner Patienten da waren, weil sie bei ihren Ärzten nicht weiterkamen. Bei einem Teil konnte Auer regelmäßig einen Wurmbefall nachweisen. Häufig handelte es sich um den Madenwurm, Enterobius vermicularis, einen der häufigsten Parasiten des Menschen. Schätzungen der WHO von 2014 zählten weltweit 200–500 Millionen Infektionen mit diesem Parasiten. Die meisten Infektionen kommen bei Kindern vor, aber auch Erwachsene können erhebliche Beschwerden durch den Madenwurm entwickeln.
„Hier würde ich gerne auch nochmal auf eine korrekt durchzuführende Therapie hinweisen“, merkt Auer an. Das Problem: Die meisten Ärzte verschreiben den Wirkstoff Pyrantel bei diesen Infektionen. Das wirke aber nur auf adulte Würmer. Wichtig sei auch die ovizide Wirkung, wie sie mit Mebendazol zu erzielen sei. Das sei leider nicht, wie Pyrantel, als Suspension verfügbar, was die Verabreichung an Kinder erschwere. Aber eine Mebendazol-Tablette könne man gut zermörsern, erklärt Auer.
Auch bereite die Diagnostik oft Schwierigkeiten. „Die Eier vom Madenwurm sind nicht im Stuhl zu finden. Sie kleben eher am Analrand. Damit sind die Stuhlbefunde fast immer negativ. Leider ist auch die Klebestreifen-Methode nicht zuverlässig.“ Die beste Diagnose seien die etwa 5–10 mm langen adulten Würmer im Stuhl. Eine direkte Therapie sei dann angeraten. Diese sei sehr schonend, weil der Wirkstoff so gut wie nicht im Darm resorbiert werde und somit auch unabhängig vom Körpergewicht gegeben werden könne.
Wieder mehr Fälle von Echinokokkose
„In der Lehre von Humanmedizinern sollte man einen größeren Schwerpunkt auf die Parasitologie legen“, regt Auer an. „Die Basics zum Madenwurm, Bandwürmern, Spulwürmern und ein paar Insekten sollte jeder Arzt kennen. Und Ärzte sollten sich auch nicht scheuen, mal in Laboren oder den entsprechenden Instituten nachzufragen, wenn sie sich nicht sicher sind.“
Generell solle sich jeder Mensch im Klaren darüber sein, dass nach dem Kontakt mit der Natur und Tieren das Händewaschen der beste Schutz bleibt. „So kann man auf jeden Fall die Erregeranzahl drastisch verringern und damit die Ansteckungsgefahr vermindern“, so Auer.
Denn auch ein alter Bekannter ist in Europa wieder auf dem Vormarsch: der Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Wurden in Österreich früher regelmäßig nur 1–3 Fälle pro Jahr gemeldet, sei seit 2011 ein Anstieg auf zwischen 10 und 20 Fälle pro Jahr zu verzeichnen. „Dieses Jahr hatten wir schon den siebten Fall in Österreich“, sagt Auer. Die Fuchspopulationen seien in ganz Europa größer geworden. „Früher haben nur 10 Prozent der Patienten überlebt, heute haben wir zum Glück eine Heilungsrate von fast 100 Prozent.“ Auch, weil Pathologen und Ärzte den Erreger auf dem Schirm haben. In mehreren Städten Deutschlands gibt es außerdem Spezialambulanzen für Echinokokkose, so z. B. in Hamburg, Heidelberg oder Ulm.
Quelle: Bericht von Dr. Lea WaskDocCheck Team; 24.06.2022
Internationale Wildtiermanagement-Konferenz in Dortmund stößt auf große Resonanz
02.06.2022 Afrikanische Verbände, Politik und Wissenschaft diskutieren zu den Themen Artenschutz, Jagdreisen und -trophäen, Menschenrechte und nachhaltige Wildtiernutzung Statements in Auszügen (live, zitiert oder als Videobotschaft)
Nachhaltiger Artenschutz: Konsens im Ziel, konträr in der Umsetzung
„Aus Sicht von Resource Africa sind Jagdhandelsverbote selten wirksam für den Schutz oder die Erhaltung von Wildtieren, sondern werden sich direkt und katastrophal auf die Lebensgrundlage vieler afrikanischer Gemeinden auswirken“, so die Geschäftsführerin von Resource Africa, Dr. Leslé Jansen.
„Die Jagd ist Teil des Lebensunterhalts von Millionen ländlicher Gemeinden und Bauern im südlichen Afrika, die Wildtiere erhalten. Das Community Leaders Network (CLN) wird sich für die Gemeinschaften einsetzen, die keinen Zugang zu internationalen und nationalen Plattformen haben, indem es ihre Ansichten teilt“, erklärte Maxi Pia Louis, CLN-Sekretärin und Direktorin von NACSO, Namibia. „Internationale Politik und Entscheidungsfindung können eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Naturschutzes der Gemeinschaft im südlichen Afrika spielen, aber es kann auch schlimme Folgen haben, wenn Gemeinschaften ausgelassen und nicht ordnungsgemäß konsultiert werden, bevor solche Entscheidungen getroffen werden.“
Letzteres habe laut Dr. Rodgers Lubilo, Vorsitzender des Community Leaders Network (CLN) und des ZNCRBA, Sambia, auch mit Respekt zu tun. Denn es sind die afrikanischen Gemeinden, die in schwierigsten und gefährlichen Bedingungen mit den Wildtieren vor Ort zusammenleben. So wünscht er sich eine gleichberechtigte Auseinandersetzung mit den europäischen Regierungen. Anti-Jagdgesetze sieht er als Verstoß gegen die Rechte der Afrikaner und auch gegen die Verpflichtung, die Tierwelt weiterhin zu schützen.
Den Ansatz von Respekt greift auch Dr. Markus Pieper, Abgeordneter im Europäischen Parlament, Brüssel/Straßburg, auf: „Danke für Ihren Beitrag heute gegen die europäische und die deutsche Überheblichkeit. Bei Ihnen haben Wildschäden durch ausufernde Elefanten-Populationen eine ganz andere Qualität als bei uns, wenn wir von Wildschweinen oder Rehen sprechen. Wenn sie etwa in Botswana oder in Simbabwe die Vermeidung von Wildschäden mit nachhaltiger Jagd verbinden, dann ist das Sache der afrikanischen Länder und nicht der europäischen Besserwisser.“
Doch nicht nur die Unabhängigkeit Afrikas und die Bedingungen der Menschen vor Ort waren Thema, sondern auch, inwiefern nachhaltige Jagd zum Wildtierschutz und der Artenvielfalt beiträgt.
Stefan Michel, Co-Sprecher der Eurasien-Gruppe, Naturschutzbund Deutschland, NABU, hält Jagdtourismus auch für ökologisch sinnvoll, da die Bestimmungen dafür sorgen können, dass Wildtiere z.B. erst ab einem späterem Alter gejagt werden dürfen. Dann nämlich, wenn sie sich schon vermehrt hätten, was der Biodiversität zugutekäme.
In einer Petition gegen das Angebot von Jagdreisen der Organisation Animals Rights Watch heißt es hingegen: „Eine ethisch völlig widersinnige Art und Weise, Wildtiere zu schützen: Die einen Artgenossen müssen sterben, damit andere geschützt werden!“ Dr. Chris Brown, Direktor der namibischen Umweltkammer, erklärt zur Bedeutung der Trophäenjagd: „Ich bin kein Jäger. Es wird Sie vielleicht überraschen, dass ich seit meinem elften Lebensjahr Vegetarier bin. Aber ich sehe aus intellektueller Sicht, aus Sicht der Artenvielfalt und aus biologischer Sicht den Wert der Trophäenjagd für den Naturschutz. Ich setze mich dafür ein und verteidige sie, wenn sie ‚richtig‘ gemacht wird. Fragen des Tierschutzes sollten berücksichtigt werden, aber denken Sie daran, Tierschutz und Tierrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Indem man die Trophäenjagd abschafft, gefährdet man das Committent der Menschen in Afrika in Richtung ihrer Wildtiere. Man nimmt uns den Anreiz, um erfolgreichen Naturschutz zu fördern. Wir enden so wie Europa mit seinen charismatischen Tieren, weil man uns die Instrumente nimmt, um die Landbevölkerung davon zu überzeugen, dass man mit den Tieren leben kann.“ Das bekräftigte auch noch einmal Dr. Rodgers Lubilo: „Die Trophäenjagd ist ein Artenschutzinstrument, das die lokalen Lebensgrundlagen verbessert und den Naturschutz finanziert. Es verbindet Gemeinschaften direkt mit der globalen Jagdpolitik und macht sie zu wichtigen Interessengruppen, um sich an diesen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.“
Die größten Bedrohungen seien Lebensraumverlust, Konflikte mit Wildtieren und Nutzvieh, der Verlust natürlicher Beutetiere und die Wilderei, nicht aber die Jagd. Im Gegenteil: Ein Fehlen tragfähiger, alternativer Einnahmequellen verschärfe die weitaus größeren Bedrohungen noch, anstatt den Schutzstatus jagdbarer Arten zu verbessern. Letztlich trage die Trophäenjagd bei vielen Spezies sogar zu deren Schutz bei, indem sie Lebensräume sichere und Grundbesitzern Anreize böte, jagdbare Arten zu schützen, so formuliert es im Kern Dilys Roe von der Sustainable Use and Livelihoods-Specialist Group, SULi.
Der WWF-Artenschutzchef, Arnulf Köhncke, äußerte sich in einem aktuellen Interview wie folgt zur Trophäenjagd: „Es gibt gut dokumentierte Belege dafür, dass streng kontrollierte Trophäenjagd eine effektive Artenschutzmaßnahme sein kann, bei der sowohl Naturschutz als auch die Gemeinden vor Ort profitieren. Allerdings hat sich gezeigt, dass Trophäenjagd zum Naturschutz häufig nicht funktioniert. Zu viele Tiere werden geschossen, Regulationen werden nicht hinreichend umgesetzt und das Geld fließt in die falschen Kanäle.“
Daher war auch eine weitere Fragestellung in der Runde, welche alternativen Formen zur Jagd genutzt werden könnten. So vertritt die Organisation Animals Rights Watch die Meinung, dass es statt Trophäenjagd mehr internationale Unterstützung und Engagement erfordere, um die Wilderei in Nationalparks einzudämmen und effektiven Artenschutz zu betreiben. Im Gegensatz dazu könne echter Tier- und Artenschutz auch im Kontext eines nachhaltigen Safari-Tourismus zukunftsweisende Arbeitsplätze schaffen.
Fazit:
Artenschutz und Wildtiermanagement gewinnen im Zeichen von Klimawandel und Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung, wie an den zahlreichen Fragen der Studiogäste und aus dem Stream, dem über 500 Interessierte folgten, sowie der regen Beteiligung der Ratsmitglieder abzulesen war. In der Fachkonferenz wurden Statements von Organisationen, die Jagdreise-Angebote infrage stellen, aus wissenschaftlicher- sowie aus afrikanischer Sicht diskutiert und auf den Prüfstand gestellt. Vor allem aber hatten die afrikanischen Teilnehmer die Möglichkeit, für die Situation vor Ort zu sensibilisieren, und konnten verdeutlichen, welche Bedeutung nachhaltige Jagd sowohl für den Artenschutz als auch für die Bevölkerung in Afrika hat. Der offene Austausch sorgte insgesamt für mehr Verständnis mit Blick auf die unterschiedlichen Sichtweisen zur nachhaltigen Nutzung von Wildtieren in Afrika – und bietet nunmehr eine Chance für eine Annäherung und einen wichtigen Meilenstein für eine gemeinsame Gesprächsgrundlage und die zukünftige Zusammenarbeit auf sachlicher Ebene. Resource Africa hat bereits Parteien und Organisationen, die nicht an der Konferenz teilnehmen konnten, ein Angebot für ein gemeinsames Gespräch im Nachgang unterbreitet.
Auch die anwesenden Lokalpolitiker, die sich regelmäßig mit Forderungen verschiedener Tier- und Naturschutzorganisationen rund um die Leitmesse JAGD & HUND konfrontiert sehen, gewannen in der Panel-Diskussion wertvolle An- und Einsichten: Grundsätzlich würde man sich zwar andere Methoden zur Artenschutzerhaltung wünschen. Man wolle aber das Thema Respekt gegenüber der afrikanischen Bevölkerung im Blick behalten und auch das Wildtiermanagement nicht mehr alleine auf den Aspekt Trophäenjagd beschränken. Es ergebe zudem Sinn, die zu hören, die mit den Wildtieren zusammenleben.
Was will der IVA:
Das gemeinsame Streben, die Freude an der Natur und ihrer nachhaltigen Nutzung, das gemeinsame Erleben jagdlicher Höhepunkte verbindet fürs Leben. Im IVA finden Auslandsjäger zusammen – derzeit mit rd. 300 Mitgliedern weltweit. Auf unserer Internetseite finden Sie Wissenswertes über die Auslandsjagd und über die Arbeit unseres Verbandes. Derzeit ist vieles nur Mitgliedern vorbehalten, aber das soll sich schrittweise ändern.
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Der IVA ist seit dem 08.11.2020 auf facebook vertreten !
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