Kurz gemeldet

Nachrichten aus Deutschland

An den Oberbürgermeister und Stadtrat der Stadt Dortmund   14. Februar 2022


Sehr geehrter Herr Westphal, sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen als Leiter der deutschen Delegation des International Council for Game
and Wildlife Conservation (CIC). Wir haben von einem Antrag der Bündnis 90/die Grünen-
Fraktion im Dortmunder Stadtrat erfahren, der ein Moratorium für Jagdreise-Angebote auf
Messe „JAGD&HUND” zum Inhalt hat. Der CIC vertritt mit 1800 Mitgliedern aus 85 Ländern
auch Staatsmitglieder, wie z.B. Namibia, das regelmäßig als Aussteller mit voller
Unterstützung des namibischen Umwelt- und Tourismusministeriums (MET) auf der Messe
„Jagd & Hund“ zugegen ist.
Der zur Entscheidung vorgelegte Antrag der Fraktion von Bündnis 90/die Grünen gefährdet
das Einkommen und Leben von Menschen, den Schutz von Wildtieren und deren
Lebensräumen, sowie die weltweite Artenvielfalt. Nachhaltige, regulierte Jagd sorgt für eine
Inwertsetzung von Wildtieren, die sonst der Wilderei zum Opfer fielen und deren
Lebensräume an Ackerbau und Viehzucht verloren gingen. Anbieter, wie sie auf der Messe
„Jagd & Hund” zu finden sind, sorgen auf den von ihnen bewirtschafteten kommunalen,
staatlichen oder privaten Flächen dafür, dass Wildbestände stabil bleiben, Lebensraum
erhalten wird und Jobs und Einnahmen in Regionen dieser Welt, in denen Armut herrscht,
geschaffen werden.
Mitnichten verstoßen Jagdreiseangebote auf der Messe gegen deutsche Gesetze: Das
Wildmanagement, einhergehend damit auch das Erlegen von Wildtieren zur
Nahrungsmittelgewinnung, Vermeidung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft, der
Eindämmung von Seuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest) und zum Erhalt eines
artenreichen und gesunden Wildbestandes, sind ein „vernünftiger Grund” im Sinne des
Tierschutzgesetzes. Dies gilt für Wildmanagement hierzulande, aber auch im Ausland.
Anders als in dem Antrag auf ein Moratorium suggeriert, wird Wild, das im Zuge von
Wildmanagement erlegt wird, vollumfänglich verwertet. Landeigentümer in Afrika oder auch
in Europa erlauben Gästen die Erlegung von Wild auf ihrem Grund und Boden. Ähnlich wie
durch die Verpachtung von Jagdrevieren hierzulande erzielen sie damit einen Ertrag aus dem
Land, der es ihnen ermöglicht, auf andere, umweltschädliche Landnutzungen zu verzichten.
Die Messe „JAGD&HUND” setzt bereits heute hohe Standards in jagdethischen Fragen, wie
beispielsweise durch das Verbot von Angeboten für „Canned Lion Shooting”, das von allen

weltweit führenden jagdlichen Organisationen abgelehnt wird und keine Jagd ist. Die im
Antrag behaupteten „nachweislichen“ negativen Auswirkungen der Auslandsjagd treffen
nicht zu.
Zum geforderten Moratorium stellen wir im Einzelnen fest:
1. Erst im November vergangenen Jahres wandten sich 50 Repräsentanten aus sieben
südafrikanischen Ländern an die Bundesspitzen von SPD, FDP und Bündnis 90/die
Grünen mit einem offenen Brief. Die Unterzeichner – darunter Bürgermeister aus
Botswana und Sprecher der CAMPFIRE- und Conservancy-Projekte in Simbabwe und
Namibia – stellen klar, dass „durchschnittlich 50 bis 90 Prozent der wirtschaftlichen
Anreize zum Wildtierschutz aus nachhaltiger, regulierter, humaner und wissenschaftlich
überwachter Jagd stammen. Dies hat in den Ländern des südlichen Afrikas zu einem
Anstieg von Wildtierbeständen und der Erweiterung ihrer Lebensräume um 80 Prozent
geführt.“ Weiterhin verlangen sie ein Ende der Verunglimpfung ihrer weltweit
anerkannten Erfolge im Naturschutz. Sie fordern die sofortige Anerkennung ihres
grundlegenden Menschenrechts auf nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen,
von denen die Lebensgrundlagen ihrer Bevölkerung abhängt: „Alles andere bedeutet,
die Rechte von Tieren über die Rechte von uns Afrikanern zu stellen.“ Vorhaben wie
das angedachte Moratorium werden als neokolonialistische „Angriffe” auf die
Lokalbevölkerung angesehen.
2. In einem am 11. November 2021 veröffentlichen Schreiben (ebenfalls an die Spitzen von
SPD, FDP und das Bündnis 90/die Grünen adressiert) der Weltnaturschutzunion (IUCN),
nimmt die Kommission „Sustainable Use and Livelihoods“ (SULi) der IUCN deutlich
Stellung zur Bedeutung nachhaltiger Jagd im internationalen Artenschutz: „Die
Trophäenjagd trägt bei vielen Spezies zu deren Schutz bei.“ Die IUCN stellt weiterhin klar:
„Wir glauben derzeit nicht, dass es in vielen der Gebiete, in denen die Trophäenjagd
stattfindet, voll finanzierte, nachhaltige Alternativen gibt. Maßnahmen – einschließlich
eines Verbots von Trophäenimporten – die der Branche schaden, können negative Folgen
für den Artenschutz und die betroffenen Gemeinden haben. Ich möchte Sie dringend
bitten, diese Überlegungen bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.” Als
Hauptbedrohungen nennt die IUCN Lebensraumverlust durch Ackerbau und Viehzucht,
Wilderei sowie Mensch-Wildtier-Konflikte. Eine Unterstützung von Verboten von
Jagdreisen, wie sie auf der „Jagd & Hund“ angeboten werden, gefährdet somit
Einkommen und Jobs der Lokalbevölkerung, die Sicherung von Wild-Lebensräumen oder
die Lösung von Mensch-Tier-Konflikten.
3. Ebenfalls im November 2021 verwiesen renommierte Wissenschaftler der Universitäten
Cheltenham, Oxford und Montana Vertreter der aktuellen Bundesregierung darauf, dass
Jagdverbote und damit auch Verbote zur Einfuhr von Jagdtrophäen den Kampf um die
biologische Vielfalt massiv gefährden würden. Regulierte Jagd garantiere
Lebensmittelsicherheit und Jobs hunderttausender Menschen, sorge für den Schutz von
Lebensräumen und vor Wilderei und trüge maßgeblich zur Lösung von Konflikten mit
gefährlichen Wildtieren bei. Jagd schützt aktuell Lebensräume auf einer Fläche von 3,8
Millionen Quadratkilometern im südlichen Afrika- das entspricht der zehnfachen Größe

Deutschlands. Prof. Amy Dickman, Prof. Adam Hart und Catherine Semcer teilen sich ihre
Ansicht mit über 130 Wissenschaftlern und praktischen Artenschützern im Feld.
4. In einer Informationsbroschüre der IUCN aus dem Jahr 2016 erläutert die IUCN
detailliert, wie sich Jagdverbote negativ auswirken können auf Artenschutz, Bekämpfung
der Wilderei vor Ort sowie Rechte und Lebensgrundlagen indigener und lokaler
Gemeinschaften. Das Schreiben liegt auch in deutscher Fassung vor. Auch das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), zu dessen Umsetzung Deutschland
verpflichtet ist und das die Bejagung von unter CITES aufgeführten Spezies einer
strengen Kontrolle unterwirft, betont, dass diese bejagt werden können, wenn dies
ihrem Erhalt dient. Keine bejagte Art wird durch Jagd in ihrem Bestand gefährdet, das
Gegenteil ist der Fall: Dort, wo nachhaltige, regulierte Jagdsysteme etabliert sind, steigen
Wildbestände oder sind auf hohem Niveau stabil. Dies gilt gerade für CITES-gelistete
Arten wie Elefant oder Giraffe, aber auch für weniger im Fokus des öffentlichen Interesse
stehende wie Markhor oder Argali. An der Umsetzung des Washingtoner
Artenschutzabkommen besteht auch künftig kein Zweifel, wie das Auswärtige Amt in
einem aktuellen Schreiben feststellt.
5. Zur der dem Antrag zugrundeliegenden Meinungsumfrage der „Humane Society
International” (die ihre Spendengelder offshore verwaltet, um breit angelegte
Kampagnen zu unterhalten, selten aber bei praktischem Vor-Ort-Artenschutzprojekten in
Erscheinung tritt) unter etwas über 2000 deutschen Erwachsenen ist festzustellen: Sie
mag selbst bei der geringen Anzahl Befragter als „repräsentativ” gelten- das Ergebnis ist
bei der Komplexität des Themas aber vorhersehbar, da der durchschnittliche
Bundesbürger Zusammenhänge nicht kennt und sich über die Auswirkungen eines
Verbots der Jagd nicht bewusst ist. Würde eine solche „Umfrage” unter der
Lokalbevölkerung südafrikanischer, asiatischer oder nordamerikanischer Länder
durchgeführt, sprächen sich diese sehr wahrscheinlich mit einem ähnlich hohen
Prozentsatz für die Jagd aus- außer vielleicht im gerne als Beispiel aufgeführten
„jagdfreien” Kenia, das außerhalb seiner gut gesicherten Nationalparke und
Schutzgebiete seit Einführung eines Jagdverbots 1976 80 Prozent seiner Wildbestände
durch Wilderei und Verdrängung durch den Menschen verloren hat.
6. In Deutschland werden jährlich zwei Millionen Stück Schalenwild zur
a. Nahrungsmittelgewinnung,
b. Vermeidung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft,
c. zur Eindämmung von Seuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest) und
d. somit zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes
nachhaltig und reguliert erlegt. Dem entgegen stehen gerade einmal ca. 120.000 Tiere,
die von Gastjägern aus dem Ausland auf dem gesamten (!) afrikanischen Kontinent (und
somit auf der 84fachen Fläche Deutschlands) erlegt werden – aus denselben vorgenannten
Gründen zusätzlich zur Eindämmung von ausufernden Mensch-Wildtier-Konflikten. Diese
Zahlen zeigen auch, dass die Auslandsjagd in Afrika keinesfalls den Wildbestand schädigt, wo
sie verantwortlich reguliert und durchgeführt wird.

7. Anders als suggeriert, sind andere Formen des Öko-Tourismus, wie z. B. Fotosafaris,
nachweislich kein adäquater Ersatz für nachhaltige, regulierte Jagdsysteme: Diese
werden in Regionen eingesetzt, die aufgrund fehlender Infrastruktur (Straßen,
Hotelanlagen, medizinische Versorgung), der Unsichtbarkeit von Wildtieren im ihrem
natürlichen Lebensraum oder politischer und wirtschaftlicher Instabilität hierfür nicht
geeignet sind. Auch das für die Überwachung der strengen CITES-Vorgaben
verantwortliche Bundesamt für Naturschutz (BFN) kommt zu diesem Schluss und sagt:
„Der Fototourismus stellt eine weitere Nutzungsform da, scheint aber bislang nicht
dieselben monetären Erträge zu erzeugen und in der Praxis nicht überall realisierbar zu
sein.”
8. Durch Jagdsysteme erhalten Kommunen, die außerhalb der touristischen Hotspots
(Nationalparks oder Schutzgebiete mit ihren Überbeständen an Wildtieren um
Fotomotive garantieren zu können) gelegen sind, auch die Möglichkeit, Einnahmen zu
erwirtschaften (Gemeindebasierten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (CBNRM)).
Forderungen nach Verboten von Jagdreisen gefährden somit erfolgreiche Projekte, wie
beispielsweise das Conservancy-Modell Namibias oder CAMPFIRE in Simbabwe.
9. Auch hierzulande nehmen Gastjäger aus dem benachbarten Ausland (z.B. Holland,
Dänemark, Österreich, Großbritannien) an bezahlten Jagden (z.B. bei den deutschen
Bundes- oder Landesforsten) auf „Trophäenträger“ (z.B. Rot- und Damhirsch, Rehbock,
Gams oder männliches Schwarzwild) teil. Diese Jagden werden auch auf der Jagdmesse
in Dortmund angeboten. Wenn Sie sich gegen „Trophäenjagd“ im Ausland wenden und
dann beispielsweise Afrikanern verbieten wollen, ihre Jagden in Deutschland anzubieten,
messen Sie mit zweierlei Maß zuungunsten Afrikas und seiner Bewohner.
Im Interesse der von einer solchen Entscheidung betroffenen Menschen und Wildtiere darf
das Angebot von Jagdreisen auf der „JAGD&HUND” auf keinen Fall in Frage gestellt werden.
Ein solches Vorhaben gefährdet erfolgreiche Artenschutzkonzepte weltweit und die
Lebenssituation hunderttausender Menschen.
Der CIC als beratendes internationales Organ steht Ihnen bei künftigen Fragen um den
weltweiten Artenschutz gern als unabhängige und politisch ungebundene Organisation zur
Verfügung. Weitere – tagesaktuelle – Informationen finden sich auf unserer Website
www.cic-wildlife.de. Um einen visuellen Eindruck von der Komplexität des Themas zu
erhalten, empfehlen wir eine Dokumentation des südafrikanischen Regisseurs Phil Hatting
(SouthernXFilms).

Mit freundlichen Grüßen,  Dr. Steffen Koch

 

Nachrichten aus Deutschland

 Update 01.09.2021  Ab heute ist die waffenrechtliche Übergangsregelung zum Besitz beziehungsweise Altbesitz bestimmter Waffen und Gegenstände ausgelaufen. Nach der Änderung des Waffengesetzes zum 01. September 2020 war der Neuerwerb der betroffenen Gegenstände bereits verboten oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt worden. Altbesitzer konnten jedoch, je nach Erwerbsdatum und Art des nun verbotenen Gegenstandes, eine Meldung erstatten oder eine (Ausnahme-) genehmigung beantragen. Ist das geschehen, darf alles behalten werden. Wurden die entsprechenden Melde- oder Genehmigungsregelungen nicht in Anspruch genommen, macht der Besitzer sich nun strafbar. Konkret vom Ende der Übergangsregelungen zum 01. September 2021 betroffen sind folgende Waffen und Teile:

  1. Nun erlaubnispflichtige, wesentliche Teile von Schusswaffen. Insbesondere Verschlüsse und Gehäuse.
  2. Nun verbotene, wesentliche Teile von verbotenen Schusswaffen. Auch hier insbesondere Verschlüsse und Gehäuse.
  3. Nun erlaubnispflichtige Salutwaffen.
  4. Nun verboteneSalutwaffen (Salutwaffen, die aus verbotenen Waffen entstanden sind).
  5. Nun verbotene Magazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss; Magazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss. Dies gilt auch entsprechend für Magazingehäuse.
  6. Nun verbotene, halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition mit festen Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schusshalbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit festem Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss.
  7. Nun erlaubnispflichtige Pfeilabschussgeräte.

Tipp: Eine umfassende und verständliche Übersicht der aktuellen Regelungen, juristisch geprüft auch zu anderen Waffenrechtsthemen, bietet das PDF-Dokument „Waffenrecht“ des BDS (Bund Deutscher Sportschützen) (hier den obersten Link wählen!)

Nach welchen Regelungen der Altbesitzer sein Eigentum hätte anmelden müssen, finden Sie in unserem ursprünglichen Artikel (ab hier weiterzulesen):

Hierbei ergeben sich je nach Gegenstand und Zeitpunkt des Erwerbs unterschiedliche Handlungsanforderungen, wenn der Besitzer die Waffe, das Waffenteil oder das Magazin behalten möchte. Das Überlassen an einen Berechtigten, an die zuständige Behörde oder eine Polizeidienststelle ist hingegen immer möglich. Für alle genannten Teile gilt: Sie müssen zumindest vor dem 01. September 2020 erworben worden sein. Bei einem Erwerb nach diesem Tag hat der Besitzer sich schon jetzt strafbar gemacht!

Nachrichten aus Deutschland

Am 01. September 2021 endeten die Übergangsregelungen für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des Waffengesetzes. Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen also bis zu diesem Stichtag eine Meldung bei ihrer Waffenbehörde tätigen oder eine Erlaubnis beantragen. Geschieht dies nicht, macht der Besitzer sich nach dem 01. September strafbar. 

Nur so können Sie Ihre erfassten Gegenstände wie große Magazine oder Salutwaffen nach dem 01. September 2021 behalten:

(1.) Im Fall von nun erlaubnispflichtigen, wesentlichen Waffenteilen hat der Besitzer eine Erlaubnis (zumeist in Form einer WBK) zu beantragen. Es gibt keine Ausnahmen für den Bedürfnisnachweis. Adressat für den Antrag ist hier die zuständige Waffenbehörde.

(2.) Besitzer von nun verbotenen, wesentlichen Waffenteilen müssen eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes (BKA) beantragen. Ausnahmen vom Bedürfnisnachweis gibt es auch hier nicht.

(3.) Besitzer nunmehr erlaubnispflichtiger Salutwaffen bedürfen nun ebenfalls einer Erlaubnis durch ihre zuständige Waffenbehörde. Auch hier wird die im Regelfall eine WBK sein. Beachtlich an der Stelle: Der Gesetzgeber hat einen komplett neuen Bedürfnistatbestand für den Erwerb von Salutwaffen eingeführt. Der umfasst vor allem künstlerische Tätigkeiten und Brauchtumspflege. Von dem gibt es auch für Altbesitzer keine Ausnahme. Eine Erlaubnis als Jäger oder Sportschütze wird also im Regelfall nicht möglich sein.

(4.) Wer hingegen eine nun verbotene Salutwaffe besitzt, hat einen Antrag für deren Besitz beim BKA zu stellen. Auch hier: keine Ausnahmen von den Anforderungen für Altbesitzer.

Der Altbesitz großer Magazine, wie hier abgebildet, muss bis zum 01. September 2021 bei der zuständigen Behörde gemeldet beziehungsweise eine Erlaubnis dafür beantragt werden.

(5.) Noch komplizierter wird es bei den nun verbotenen Magazinen und Magazingehäusen für Zentralfeuermunition. Bei einem Erwerb des Magazins vor dem 13. Juni 2017 hat der Besitzer die Munitionsbehälter bei seiner zuständigen Waffenbehörde zu melden. Ein Bedürfnisnachweis ist insofern nicht erforderlich. Beim Erwerb nach dem 13. Juni 2017 ist die zuständige Behörde hingegen das BKA. Da hier eine Erlaubnis beantragt wird, von deren Voraussetzungen es keine Ausnahmen gibt, hat der Antragsteller hier ein Bedürfnis nachzuweisen.

(6.) Analog dazu verhält es sich bei halbautomatischen Schusswaffen für Zentralfeuermunition mit festen Magazinen der entsprechenden Größe. Hier geht es wenigstens bei „altem Altbesitz“ einmal einfach: Wer eine entsprechende Waffe vor dem 13. Juni 2017 bereits in seiner WBK hatte, braucht nichts weiter zu tun. Der Besitz bleibt gestattet. Schützen, welche die Waffe nach diesem Datum erworben haben, benötigen allerdings wieder eine Erlaubnis des BKA.

(7.) Abschließend noch die Pfeilabschussgeräte: Die waren vor der Verschärfung des Waffengesetzes nicht einmal eine Waffe. Nun handelt es sich jedoch um erlaubnispflichtige Waffen. Definiert sind sie dabei als „[tragbare Gegenstände], bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann“. Nicht erfasst sind Armbrüste, diese sind in Anlage 2 wieder ausgenommen. Bei den nicht ausgenommenen Pfeilabschussgeräten müssen Altbesitzer nun auch eine WBK beantragen und, Sie ahnen es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen. Das wird in diesem Fall vermutlich kaum zu erbringen sein. Es gibt für diese Geräte keine zugelassene Disziplin und jagdlich sind sie (in Deutschland) unbrauchbar.

Übersicht: Meldung, Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung für Magazine, Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte & Co?

Art

Erwerb/ Besitz

Meldung/ Erlaubnis/ Ausnahmegenehmigung1

Behörde

erlaubnispflichtiges, wesentliches Teil

vor 01. September 2020

Erlaubnis

Waffenbehörde

verbotenes, wesentliches Teil

vor 01. September 2020

Ausnahmegenehmigung

Bundeskriminalamt

erlaubnispflichtige Salutwaffe

vor 01. September 2020

Erlaubnis

Waffenbehörde

verbotene Salutwaffe

vor 01. September 2020

Ausnahmegenehmigung

Bundeskriminalamt

Magazin(-gehäuse) > 10 für LW oder > 20 für KW2 3

vor 13. Juni 2017

Meldung

Waffenbehörde

Magazin(-gehäuse) > 10 für LW oder > 20 für KW2 3

13. Juni 2017 bis 01. September 2020

Ausnahmegenehmigung

Bundeskriminalamt

halbautomatische Waffe mit festem Magazin > 10 für LW oder > 20 für KW2 3

vor 13. Juni 2017

/

(Waffenbehörde)

halbautomatische Waffe mit festem Magazin > 10 für LW oder > 20 für KW2 3

13. Juni 2017 bis 01. September 2020

Ausnahmegenehmigung

Bundeskriminalamt

Pfeilabschussgerät

vor 01. September 2020

Erlaubnis

Waffenbehörde

1= Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung: Es müssen alle Voraussetzungen wie bei einem

Neuerwerb erfüllt werden, inklusive Bedürfnis.

Der Gesetzgeber hat hier keine weiteren Ausnahmen für Altbesitzer vorgesehen. 

2= LW: Langwaffe, KW: Kurzwaffe, 3= Betroffen sind nur Magazine

für beziehungsweise Waffen für Zentralfeuermunition.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Gerade (aber nicht ausschließlich) bezüglich der wesentlichen Teile stellt sich die Sachlage von Einzelfall zu Einzelfall als sehr kompliziert dar. Hier bietet sich das 102 Seiten umfassende Werk „Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz – Leitfaden Version 2.0“ vom Bundeskriminalamt als Ratgeber an. Dennoch wird an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen, bei etwaigen Unsicherheiten einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Nachrichten aus Afrika (leider auf Englisch)

Why International Hunting is Integral to African Conservation and Community Success

ADVOCACYCONSERVATIONINTERNATIONAL Aug 16, 2021

Safari Club International (SCI) has launched a new landing page, International Hunting, which includes the resources, scientific research, and African community perspectives supporting international hunting. Opposition to international hunting around the world, such as in the upcoming UK trophy ban and the U.S. Interior Appropriations bill, is becoming more prevalent. As SCI works for hunting and conservation worldwide, it is vital for policy makers and the general public alike to be aware of the scientific data, hunting conservation methods, contributions of sportsmen and women, and realities of Africans and African wildlife.  

International hunting, with benefits directed to local communities and wildlife conservation, is a proven method of species and ecosystem conservation across the globe, especially in southern Africa. There is a constant fight against international hunting, however, based on misinformation, misguided emotions, and unwarranted control of wildlife. Activists seek to eradicate international hunting in order to protect animals, but what many fail to realize is that this will harm the animals themselves. The Western world ignores scientific data and the voice of Africans for a romanticized, unrealistic view of wildlife preservation.

Before European involvement, Africans hunted and managed their wildlife sustainably for thousands of years. Colonialist notions of wildlife led to the decreased animal populations we have now, and the Western world is once again rejecting the voice of Africans. Westerners often fail to comprehend the rise of human-wildlife conflict and competition for space in Africa. Appreciation for the intrinsic value of charismatic wildlife only goes so far when wild animals destroy villages, livelihoods, and lives, and a ban on international hunting does not mean more animals survive.

On the contrary, when animal populations are overconcentrated and unsustainable for an area, entire herds can be culled – a practice with fewer ethical considerations and which uses, rather than generates, revenues. Impoverished communities often turn to poaching and illegal activities to scrape together a livelihood. Ultimately, respect and appreciation for wildlife diminishes as people are forced to choose between the lives of animals and their own. Africa is in desperate need of a viable solution that maximizes benefits for Africans and wildlife.

Fortunately, international hunting is a proven sustainable and effective solution. It generates funds for communities and local governments, in addition to funding for management of species and ecosystem protection. The revenues come from ethical, highly regulated, and conscientious hunts which harvest individual animals for the benefit of the whole. Landscapes and habitats also have a high value under this system; higher than the alternatives to hunting, which are habitat destruction through drilling, agriculture, or infrastructure development. When a hunting lodge employs a village, creates meaningful work, and connects communities to nature, they are more likely to tolerate human-wildlife conflict – an all too frequent reality. When international hunting is outlawed, unemployment rises, human-wildlife conflict escalates, habitats are degraded, poaching increases, and wildlife populations plummet.

We must move past fabricated ethics and quixotic ideas on wildlife and work to build a success story for Africa. Safari Club International works to amplify the voice of Africans, educate on the values of international hunting, and stand up for hunters and conservationists around the world. Africans and sportsmen and women hold deep respect for wildlife, and their combined efforts lead to animal population growth. With hunting, sustainable management, and African leadership, we will have more wildlife, more wild landscapes, and a thriving coexistence with nature.

 

Nachrichten aus Finnland 

12.12.2020

Um Gemeinde Haapajärvi befindet sich ein Wolfsrudel das in den Jahren 2019-2020 insgesamt acht Jagdhunde getötet hat. Eines der Hunde war durch „Wolfschutzweste“ ausgestattet. Heute wurde die Genehmigung erteilt, alle vier zu erlegen. Bei der Jagd dürfen normalerweise verbotene Mittel verwendet werden, etwa künstliche Beleuchtung und Motorfahrzeuge. Obwohl betroffene Bürger und Bürgerinitiativen das Recht haben, binnen 30 Tagen gegen die Genehmigung eine Beschwerde einzureichen, ist die Genehmigung ab sofort gültig. Eventuelle Beschwerden werden dann hinterher überprüft.

 

Scharfe Kritik an CITES-System in Namibia

 26.11.2020

Bei der Eröffnungszeremonie der nationalen Konsultation über den Schutz und das Management von Elefanten in Namibia verurteilte Umweltminister Pohamba Shifeta das bestehende CITES Handelsverbot für Elfenbein.

Die Toleranz Namibias gegenüber dem weiteren Verbot des Handels mit Elfenbein werde auf eine sehr harte Probe gestellt. Die Elefanten-Population sei gesund und wachse stetig an. Die Bemühungen Namibias würden durch die Entscheidungen des multilateralen Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen jedoch stark behindert.

Angola, Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe sind für ein Ende des weltweiten Verbots des Elfenbeinhandels

Fünf Länder des südlichen Afrikas, nämlich Angola, Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe hatten im Jahr 2019 beantragt, das weltweite Verbot des Elfenbeinhandels für ihre Länder aufzuheben. Immerhin leben dort zwei Drittel der Elefanten Afrikas. Die Mehrheit der Unterzeichnerstaaten auf der CITES-Vollversammlung hatte sich jedoch gegen jede Lockerung ausgesprochen.

Die Länder zweifeln zunehmend ein System an, bei dem Tieraktivisten und Staaten ohne Elefanten über die Köpfe der Afrikaner hinweg entscheiden. CITES muss nun sehr bald einen fairen und gemeinsamen Weg aus dieser verfahrenen Situation finden, wenn man verhindern will, dass afrikanische Staaten aus der Konvention aussteigen. Die Entscheidung ist wesentlich von internationalen Tierrechtsgruppen beeinflusst worden und setzt damit kolonialistische Bevormundung in unheilvoller Weise fort. 

Elefanten sind Teil der natürlichen Ressourcen Namibias

Umweltminister Pohamba Shifeta sagte, dass Elefanten eine hochgeschätzte natürliche Ressource Namibias sind, die zum Wohle der Gemeinden genutzt werden kann: „Elefanten sind Teil der natürlichen Ressourcen Namibias, über die wir die volle Souveränität haben, und es gibt eine Grenze dafür, wie viel Einmischung von außen wir bei der Nutzung dieser Ressource akzeptieren werden. Namibia befürworte einen kollektiven Ansatz bei der Regulierung des internationalen Handels, aber letztlich müssen wir im Interesse des Naturschutzes und der Landbevölkerung handeln“. Im südlichen Afrika werden mehrere hundert Tonnen Elfenbein in staatlichen Depots gelagert.


Goldschakal erstmalig in NRW nachgewiesen 30.10.2020

Eigentlich kommt er aus Asien, nun wurde in NRW ein freilaufender Goldschakal gesichtet. Das Tier ist zwar nicht so groß wie ein Wolf – hat aber ähnliche Essensvorlieben.

Er ist kleiner als ein Wolf, größer als ein Fuchs und verschmäht auch Schafe nicht: Der Goldschakal. Erstmals wurde jetzt ein wildlebendes Exemplar in Nordrhein-Westfalen amtlich bestätigt. Es handelt sich um ein männliches Tier, das im August 2020 in Mülheim an der Ruhr ein Schaf gerissen hatte. Ende September sei das Tier nahe der niederländischen Grenze in Kranenburg (Kreis Kleve) erneut genetisch erfasst worden, berichtete das Landesumweltamt (Lanuv) am Freitag in Recklinghausen. Auch dort hatte der Goldschakal Schafe getötet.

Eigentlich lebt der Goldschakal in Asien

Das natürliche Verbreitungsgebiet des sehr anpassungsfähigen Goldschakals liegt in Teilen Asiens und reicht bis nach Zentral-, Ost- und Südeuropa. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Art in Richtung Norden und Westen ausgebreitet. In Deutschland wurden die ersten Tiere ab 1998 nachgewiesen. Laut Lanuv fressen Goldschakale vor allem kleine bis mittelgroße Säugetiere, aber auch Amphibien, Insekten, Fische, Aas und pflanzliche Nahrung. Die Art ist geschützt und darf in Deutschland nicht gejagt werden. Die genetischen Untersuchungen hatte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen vorgenommen. Dort wurde dem Tier die Kennung „GG010m“ zugewiesen. Das Lanuv betonte, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wolf grundsätzlich auch zum Schutz vor Goldschakalen, Füchsen und Hunden geeignet sind. Schaf-, Ziegen- und Gehegewild-Halter in Wolfsgebieten und Pufferzonen könnten Fördermittel etwa für den Erwerb von Elektrozäunen für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen beantragen. 

Quelle: dpa


WOLF SOLL IN DER SCHWEIZ MASSVOLL REGULIERT WERDEN 8.10.2020

Nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes arbeiten die Naturschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife Schweiz, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und Zooschweiz an einer neuen Fassung des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG). Der Vorschlag soll noch im Oktober vorliegen.

Das revidierte Jagdgesetz fiel beim Stimmvolk durch. 51,9 Prozent haben die Revision abgelehnt. Laut der Bundeskanzlei waren es 1’652’010 Nein-Stimmen gegen 1’530’031 Ja-Stimmen. 10 Kantone lehnten die Revision des Jagdgesetzes ab, 13 Kantone sprachen sich für die Vorlage aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 59,3 Prozent. Bei den Resultaten zeigte sich ein Graben zwischen Stadt und Land.

Für die Gegner heißt dieses Resultat: Das Stimmvolk wolle einen verbesserten Schutz der Wildtiere in der Schweiz, ohne Kantonskompetenz für die Regulierung geschützter Tiere und ohne Regulierungsliste des Bundesrats. Die Naturschutzorganisationen, die das Referendum ergriffen hatten, arbeiten an einer neuen Fassung des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG). Sie wollen dabei auf Parlamentsmitglieder aus allen Lagern und Verbände zugehen.

Die Naturschutzverbände hätten stets betont, dass das Nein den Weg frei mache für eine bessere Lösung. Dieses Versprechen würden sie nun einlösen, heißt es in einer in einer gemeinsamen Mitteilung der Naturschutzorganisationen. Die neue Revision soll auf dem ausgewogenen, weiterhin gelten-den Jagd- und Schutzgesetz basieren. Eine maßvolle Regulierung des Wolfes soll aber ermöglicht werden. Diese soll die regionalen Bestände und Rudel sichern und Anliegen der Bevölkerung aufnehmen. Der Schutz von bedrohten, aber noch jagdbaren Tierarten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe soll mit dem neuen Gesetz gestärkt werden.

Der Vorschlag für eine neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes wollen die Naturschutzorganisationen noch im Oktober fertigstellen und soll anschließend mit Vertretern sämtlichen politischen Lager und aller Verbände besprochen werden. Die Naturschutzorganisationen haben das Ziel, rasch eine neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes anzustoßen. Im Hinblick auf die nächste Alpsaison wollen sie zudem Sofortmaßnahmen beim Herdenschutz aufzeigen: Damit die Bevölkerung im Berggebiet sieht, dass ihre Anliegen aufgenommen werden. Quelle: schweizerbauer.ch

Harald Schweim’s Wolfsseite


 

Immer mehr Wolfsrudel in Deutschland 19.10.2020

Der Wolf ist zurück in Deutschland. Fast überall gibt es immer mehr Rudel. Das führt zu Streit. 

Die Zahl der in Deutschland in freier Wildbahn lebenden Wölfe ist einem Bericht zufolge erneut deutlich gestiegen. Im Untersuchungszeitraum 2019/20 hätten die Behörden in den 16 Bundesländern fast 130 Rudel gezählt, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am 19.10. unter Berufung auf bisher noch unveröffentlichte Zahlen schrieb. Das waren demnach 34 Wolfspaare und zehn territorial sesshafte Einzeltiere mehr als im Vorjahr, was ein Anstieg von 20 Prozent bedeutete. 

Das für die Statistik verantwortliche Bundesamt für Naturschutz (BfN) wollte die Daten nach Angaben der Zeitung zunächst nicht weiter kommentieren. Die Veröffentlichung des jährlichen Berichts, der jeweils den Untersuchungszeitraum vom 1. Mai bis 30. April eines Jahres abdeckt, ist für November geplant. Die Auswertung der Meldungen aus den Ländern laufe noch, hieß es.

 Über hundert Rudel

Im Untersuchungszeitraum 2018/219 lebten in Deutschland noch 105 Wolfsrudel sowie 25 Wolfspaare und 13 sesshafte einzelne Wölfe. Auch das ist dem damaligen Bericht zufolge ein starker Anstieg gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum, in dem erst 77 Rudel, 40 Paare und drei Einzeltiere beobachtet worden waren. Der in Deutschland einst ausgerottete Wolf breitet sich seit rund 20 Jahren wieder erheblich aus, was zu Konflikten vor allem mit Nutztierhaltern führt. Das strengstens geschützte Tier darf nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung gejagt oder eingefangen werden. Seit langem gibt es deshalb heftigen politischen Streit über die Frage, ob der Schutz abgeschwächt und die Bejagung erleichtert werden sollte.

Der Deutschen Jagdverband (DJV) warnte angesichts der weiter steigenden Wolfspopulation vor Konflikten bei steigende Zahlen von Nutztier-Risse. „Es zeichnet sich ab, dass wir die Akzeptanz für den Wolf bei der Bevölkerung im ländlichen Raum gänzlich verlieren“, sagte Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ . Eine ungebremste Ausbreitung sei „keine Option“. Es müsse darüber nachgedacht werden, den Wolfsbestand zu begrenzen, wie dies etwa in Frankreich geschehe.

Umweltschützer feiern, Agrarverbände protestieren

Aus der Politik kam derweil Kritik an der Zeitspanne bis zur Veröffentlichung der Meldezahlen durch das BfN. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) forderte in der Zeitung, diese schneller bereitzustellen. Gegenwärtig hinke der Bericht der tatsächlichen Lage hinterher. So habe sein Land dem BfN zum Ablauf des sogenannten Monitoring-Jahres am 30. April 26 Rudel gemeldet. Aktuell sei die Zahl aber schon auf 35 angestiegen.

Wölfe leben bislang vor allem in einem breiten Streifen, der sich über die ostdeutschen Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie Mecklenburg-Vorpommern bis nach Niedersachsen erstreckt. Sie erreichten aber auch schon zahlreiche andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen. Ihre Rückkehr gilt Umweltschützern als Erfolg, sorgt zugleich aber für Proteste von Agrarverbänden.

 Verwendete Quellen:  afp und dpa


Fakten zum Verbot von Bleimunition Okt 2020

Die EU verbietet demnächst bleihaltige Munition bei der Jagd in Feuchtgebieten.

Bleihaltige Schrotmunition soll bei der Jagd in Europas Feuchtgebieten zukünftig verboten sein. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten am Donnerstag bei einem virtuellen Treffen des zuständigen REACH-Ausschusses. Nach Inkrafttreten der Regelung gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten. In 14 Bundesländern ist die Jagd mit Blei an Gewässern bereits verboten, ebenso im Bundesforst. Nun kommen allgemein Feuchtgebiete hinzu. Bei einer Abstimmung im Juni hatte Deutschland noch gegen das Vorhaben gestimmt. Nun habe man die Entscheidung mitgetragen, so das zuständige Agrarministerium, obwohl die Bundesregierung lieber eine dreijährige Frist gesehen hätte. Nach Schätzungen der Europäischen Chemikalienagentur gelangen jährlich mehr als 21.000 Tonnen Blei durch Munition in die Umwelt.

 Bei geringem Wildbret-Verzehr spiele die zusätzliche Menge an Blei für Erwachsene zwar so gut wie keine Rolle. Sollte Wild jedoch extrem häufig (50 bis 90 Mal pro Jahr) verzehrt werden, sei dies ein Risiko, so die Forscher des Bundesinstituts für Risikobewertung in einer Studie. Eine Gesundheitsgefährdung von mit Bleimunition erlegtem Wildbret beschränkt sich wegen der besonderen Empfindlichkeit im Wesentlichen auf Schwangere und Kleinkinder. Für Erwachsene  mit durchschnittlichem (Normalverzehrer) oder hohem Wildbret- Verzehr (Vielverzehrer) ist die zusätzliche Aufnahme an Blei über Wildfleisch gegenüber der Gesamtaufnahme an Blei über alle anderen Lebensmittelgruppen toxikologisch unbedeutend.

Bei Bleivergiftung handelt es sich um eine Vergiftung durch die Aufnahme von metallischem Blei oder Bleiverbindungen. Blei schädigt das Nervensystem, beeinträchtigt die Blutbildung und führt zu Magen-Darm-Beschwerden und Nierenschäden. Die meisten Bleiverbindungen sind als fruchtschädigend und beeinträchtigend der Fruchtbarkeit eingestuft. Seit Juli 2006 bewertet die Deutsche Forschungsgemeinschaft Blei und seine anorganischen Verbindungen als „krebserzeugend im Tierversuch“. Schwere Vergiftungen führen zu Koma und Tod durch Kreislaufversagen. Erwachsene nehmen mehr als 80 % des Bleis über Lebensmittel auf. Die mit normaler Nahrung pro Tag und Kilogramm Körpergewicht aufgenommene Bleimenge liegt zwischen 0,5 und 30 µ g*.Die WHO gibt als zu duldende wöchentliche Aufnahmemenge  25 µ g/kg Körpergewicht an. Das entspricht pro Tag etwa 3,6 µ g/kg oder etwa 300 µ g für einen Erwachsenen mit 90 kg Körpergewicht. Der Bleigehalt von Lebensmitteln schwankt stark. Bestimmte Organismen reichern Blei an; manche Pilze können Konzentrationen bis 40.000 µ g/kg Trockengewicht oder sogar 80.000 µ g/kg erreichen. In Süßwasserfischen wurden 0,5–1000 µ g/kg gefunden. Verglichen mit den meisten Nahrungsmitteln tierischer Herkunft (Bleigehalt 10 –100 µ g/kg) enthalten die Innereien von Schlachttieren mit 100–1000 µ g/kg relativ viel Blei. *(1 µ g ist ein millionstel Gramm, die Masse einer Bärlappspore)


Trophäenjagd im Rampenlicht: verbieten oder nicht verbieten? Okt. 2020

Es sind rd. 5 Jahre vergangen, seit „Cecil der Löwe“ 2015 in Simbabwe gejagt wurde. Nachfolgend ist die Trophäenjagd in den Medien zunehmend in den Blickpunkt gerückt – vor allem Forderungen von Tierschutzorganisationen nach einem Verbot (siehe z.B. https://www.bornfree.org.uk/ban-trophy-hunting). SULi ist sich bewusst, dass eine schlecht regulierte Trophäenjagd für die lokalen Populationen einiger Arten eine Bedrohung darstellen kann. Und in der Tat weist die Rote Liste der IUCN auf diese Gefahr insbesondere für Löwen und Leoparden hin. Die Rote Liste weist jedoch auch darauf hin, dass die Trophäenjagd für keine bejagte Spezies auf globaler Ebene eine größere Bedrohung darstellt – die größten Bedrohungen sind der Verlust des Lebensraums, die Verengung der menschlichen Wildtiere, die Erschöpfung der Beutegrundlagen und die Wilderei. Die Trophäenjagd hat sich auch für viele Arten als erwiesener Erhaltungswert erwiesen, indem sie den Lebensraum schützt und den Landbesitzern Anreize bietet, bejagte Arten zu schützen (oder zumindest zu tolerieren). Es besteht die Gefahr, dass die Abschaffung der Trophäenjagd, ohne eine tragfähige alternative Einnahmequelle zu schaffen, diese weitaus größeren Bedrohungen noch verschärfen könnte, anstatt den Erhaltungszustand der bejagten Arten zu verbessern. Das SULi-Mitglied Amy Dickman, Direktorin des Ruaha Carnivore Project, erörtert diese Fragen in einem kürzlich erschienenen Mongabay-Podcast, zusammen mit Maxi Louis von der namibischen Vereinigung der CBNRM-Unterstützungsorganisationen (NACSO) und Iris Ho von der Humane Society International: https://news.mongabay.com/2020/07/podcast-five-years-after-the-death-of-cecil-the-lion-trophy-hunting-debate-rages-on/

Die britische Regierung erwägt derzeit ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen. Dilys Roe und Amy Dickman diskutierten kürzlich mit der parteiübergreifenden parlamentarischen Gruppe für Schießen und Naturschutz über die Auswirkungen dieses Verbots. Sie können die Präsentation hier ansehen:  https://www.slideshare.net/IIEDslides/informing-the-debate-on-trophy-hunting

Unsere Empfehlungen an die Regierung des Vereinigten Königreichs entsprechen nach wie vor denjenigen, die in einem Brieng-Papier von SULi enthalten sind, das 2016 im Auftrag der IUCN erstellt wurde, als das Verbot der Einfuhr von Trophäenjagden zum ersten Mal diskutiert wurde. Darin wurde empfohlen, alle Entscheidungen, die Trophäenjagdprogramme einschränken oder beenden könnten, zu treffen:

1. auf der Grundlage einer sorgfältigen und fundierten Analyse und des Verständnisses der besonderen Rolle, die Trophäenjagdprogramme in Bezug auf die Artenschutzprogramme auf allen Ebenen in Herkunftsländer, einschließlich ihres Beitrags zum Lebensunterhalt in besonders betroffenen Gemeinschaften;

2. auf der Grundlage einer aussagekräftigen und gerechten Konsultation mit den Regierungen der betroffenen Bundesstaaten und den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften beruhen und lokale Ansätze zur Erhaltung nicht untergraben;

3. erst nach Erkundung anderer Optionen für die Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern getroffen werden, um schlechte Praktiken zu ändern und verbesserte Standards für die Führung und Verwaltung der Jagd zu fördern;

4. erst nach der Identifizierung und Umsetzung machbarer, voll finanzierter und nachhaltiger Alternativen zur Jagd, die die Rechte und Lebensgrundlagen indigener und lokaler Gemeinschaften respektieren und langfristig gleiche oder größere Anreize für die Erhaltung bieten.


Betrunkener Elch verheddert sich in Apfelbaum

Ein betrunkener Elch hängt im Baum (Foto: AP)

Verblüffung: Ein Schwede hat auf dem Grundstück seines Nachbarn einen völlig betrunkenen Elch entdeckt. Per Johansson hörte ein Röhren und schaute im Garten seines Nachbarn nach. Dort fand er eine stark betrunkene Elchkuh, die mit einem Apfelbaum kämpfte. Das Tier hatte offenbar vergorene Äpfel gefressen und sich dann in dem Baum total verheddert. Erst mit Hilfe der Polizei und der Rettungsdienste gelang es, das Tier zu befreien – indem sie mehrere Äste absägten.


Trophäenjagd in Namibia: Wo bleibt das Wildbret?  Sept. 2019

Bei der Trophäenjagd steht für die Jagdgäste neben dem Erlebnis natürlich die Trophäe im Vordergrund. Doch was passiert mit dem Rest von Oryx, Kudu und Co.?

Es ist kein Wunder, dass eines der häufigsten Vorurteile gegen die Trophäenjagd davon ausgeht, dass außer der Trophäe der Rest des Tieres im Busch verbleibt. Denn wer kennt nicht die Bilder von erlegten Nashörnern und Elefanten, denen nur ihr wertvolles Elfenbein abgesägt wurde. Wer aber nur ein paar Tage in Afrika verbracht hat, dem wird schnell klar, dass diese Wegwerf-Kultur hier undenkbar ist. Die tiefe Verwurzelung von Wildfleisch und anderen Erzeugnissen von Wildtieren wird einem bereits am ersten Tag in der Hauptstadt Namibias klar. In dem wohl berühmtesten Restaurant Windhoeks „Joe´s Beerhouse“ kann der frisch eingeflogene Tourist neben Afrikas wohl bestem Bier, dem Windhoek Lager, mit dem „Buschmann-Spieß“ jedes gängige Wildbret der namibischen Weiten probieren. Dazu bekommt man eine kleine Infotafel mitserviert, die den hungrigen Gast darüber informiert, von welchem Tier das Steak auf seinem Teller stammt. So kann man sich gleich zu Anfang des Urlaubes merken, was einem am besten schmeckt. Vom Schlachthaus-Komplex gibt es weit und breit keine Spur. Von Krokodil bis Zebra kann man  in Joe´s Beerhouse  das Wildbret Namibias probieren. Doch auch bei den Einheimischen ist die Kultur rund ums Wild und seine Erzeugnisse tief verwurzelt und so landet Wild häufig auf dem Tisch. Denn was für uns das Grillen und für Amerikaner das Barbecue ist, ist für die Namibianer das „Braai“. Hierbei werden vor allem marinierte Steaks und Wurst von Kudu, Oryx und Co. auf den Grill geworfen. Und wenn mal keine Zeit für ein ausgedehntes Braai ist, dann gibt es für die Namibianer vor allem „Biltong“ als kleinen Snack für zwischendurch. Das gedörrte Fleisch von Wild oder Rind wird an fast jeder Ecke von Straßenhändlern angeboten. Die meisten einheimischen Familien schießen und trocknen ihr Biltong-Fleisch jedoch selbst.  Zebra – hier gibt es große Unterschiede in der Essenskultur Namibias. Was aber passiert mit erlegten Schakalen, Leoparden oder den aufdringlichen Pavianen? Bei den uns befremdlich vorkommenden Wildarten scheint sich die multikulturelle Bevölkerung Namibias optimal zu ergänzen. So werden in Namibia Jährlich etwa 250 Leoparden freigegeben, die Quote jedoch bei weitem nicht erfüllt. Wird aber einer der Leoparden erlegt ist er vor allem für die weißen Farmer und Berufsjäger eine Delikatesse! Für mich als Mitteleuropäer wird es jedoch noch unverständlicher bei Schakal und Zebra. Die dunkelhäutigen Farmmitarbeiter essen, abhängig von welchem Volk sie abstammen (also abhängig von ihrer Kultur), die erlegten Schakale und manchmal sogar Paviane. Selbst den meisten Leoparden-essenden Farmbesitzern graut es allein bei dem Gedanken davor einen Schakal zu essen. Umgekehrt jedoch ist es für die dunkelhäutigen Farmmitarbeiter hier unvorstellbar, wie die weißen Namibianer und Gäste nur Zebra essen können. Die gestreiften Verwandten unserer Pferde würden es nie bei den Arbeitern auf den Teller schaffen. Schlussendlich findet sich aber durch die unterschiedlichen Esskulturen für alles Wild eine Verwertung.

Wer bei der Trophäenjagd übrigens gleich die Bilder von erlegten Elefanten mit gekappten Stoßzähnen oder Nashörnern ohne Horn vor Augen hat, der denkt an die immer noch weit verbreitete Wilderei. Erst vor wenigen Tagen wurden in unserer weiteren Nachbarschaft zwei Nashörner gewildert, darunter eine führende Kuh. Das junge Kalb wurde von den skrupellosen Wilderern bei seiner toten Mutter zurückgelassen. Farmer haben sich dem hilflosen Waisenkind angenommen und ziehen es nun liebevoll von Hand auf.


Das Verbot Murmeltiere zu verzehren 08. 07. 2020

In Deutschland ist die Pest kaum mehr ein Thema, in China sind nun wieder neue Fälle bekannt geworden. Die Behörden reagieren: Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verschärft, das Verzehren und Jagen von Nagetieren vorerst verboten.

Nach einem Fall von Beulenpest in der nordchinesischen Region Innere Mongolei haben die örtlichen Gesundheitsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft und eine Warnung ausgesprochen. Der Hirte, bei dem die Infektionskrankheit am Wochenende nachgewiesen worden war, sei in stabilem Zustand und werde in einem Krankenhaus in Bayannur behandelt, teilte die städtische Gesundheitskommission mit.

Beulenpest: Verbot bis Ende des Jahres

Die Kommission sprach ein bis Jahresende geltendes Verbot für das Jagen und den Verzehr von Tieren aus, die das Virus übertragen könnten. Das trifft insbesondere auf Murmeltiere zu. Zudem wurde die Bevölkerung der autonomen Region aufgefordert, tote oder kranke Nagetiere zu melden. Infizierte Nager, insbesondere Ratten, können den Pest-Erreger Yersinia pestis über Flöhe auf Menschen übertragen.

Staatliche Nachrichtenagentur meldet Verdachtsfall in der Mongolei

Auch in der benachbarten Mongolei wurde am Montag ein Pest-Verdachtsfall gemeldet. Ein 15-Jähriger bekam Fieber, nachdem er ein Murmeltier verspeist hatte, wie Chinas staatliche Nachrichtenagentur Xinhua meldete. Bereits vergangene Woche waren laut Xinhua in der mongolischen Provinz Khovd zwei Infektionen aufgetreten. Bei den Erkrankten handelt es sich demnach um Brüder, die ebenfalls Murmeltier-Fleisch gegessen hatten. Mehr als 140 Kontaktpersonen seien unter Quarantäne gestellt worden.

Pest kann behandelt werden

Einzelne Fälle von Beulenpest werden aus China immer wieder gemeldet. Im November vergangenen Jahres wurden in Nordchina vier Fälle von Beulen- und Lungenpest binnen eines Monats registriert. Die örtlichen Behörden setzten daraufhin weiträumig Gift gegen Ratten und Flöhe ein. Die Pest kann mit Antibiotika behandelt werden, jedoch verläuft sie in China immer wieder tödlich: Nach Angaben der nationalen Gesundheitskommission starben zwischen 2014 und September 2019 fünf Menschen an der Krankheit.


gemeiner Holzbock

Wanderröte beim Menschen

  Braune Hundezecke Hirschzecke

Holzbock sticht Menschenbein

die NEUE GEFAHR Auwaldzecke

vollgesogene Zecke im Hundefell

Zecke auf Wild

Zecken mögen’s heiß 24.06.2020

2020 könnte ein Rekord-Jahr für Zecken werden. Durch milde Temperaturen breiten Zecken sich weiter aus und sind inzwischen fast ganzjährig aktiv. Wie sehr steigt da-durch die Bedrohung durch FSME und Borreliose?

Im Mai warnte das Deutsche Rote Kreuz: 2020 könnte ein Rekord-Jahr für Zecken werden. Aufgrund des milden Winters gäbe es mehr Zecken als in den Vorjahren. „Begonnen hat die Zeckensaison diesmal schon im März“, sagte Professor Peter Sefrin, Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. Und damit steigt auch die Gefahr, sich mit Borreliose und FSME, die durch Zeckenstiche übertragen werden, zu infizieren.

Winterstarre bald passé?

Milde Winter und heiße, trockene Sommer sind in Deutschland inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Das begünstigt die Aktivität der Zecken, denn diese erwachen aus ihrer Winterstarre, sobald die Temperaturen an mehreren Tagen über 7 Grad Celsius liegen. Zecken könnten also in Zukunft vielleicht sogar das ganze Jahr aktiv bleiben. Schon 2016 stellte die Universität Hohenheim in einer Gartenstudie fest, dass Zecken inzwischen fast ganzjährig aktiv seien. Zecken mögen es jedoch eher feucht. Somit sind zumindest Dürreperioden nicht die optimalsten Bedingungen für die lästigen Parasiten.

Zecken in großen Höhen

Gleichzeitig könnten durch den Klimawandel gestiegene Durchschnittstemperaturen die Verbreitung von Zecken in Höhenlagen begünstigen. Früher ging die Forschung davon aus, dass Zecken nur bis zu einer Höhe von 7 – 800 Metern vorkommen. Untersuchungen in mitteleuropäischen Gebirgen zeigen jedoch, dass die Tiere inzwischen in Höhen von weit über 1.000 Metern existieren. Wanderer und Alpinsportler sollten sich dieser Gefahr bewusst sein.

Doch die jährliche Durchschnittstemperatur ist als Faktor nicht allein dafür ausschlaggebend, wie sehr sich Zecken vermehren. Auch die Vermehrung ihrer Wirtstiere, zu denen neben Rehen und Wildschweinen auch Vögel und Nagetiere zählen, beeinflusst die Größe der Zeckenpopulation. Finden die Tiere durch gute klimatische Bedingungen mehr Futter, vermehren sie sich und in der Folge auch die Zecken. Was bedeutet dies nun für die Gesundheitsgefahr durch Zeckenstiche? Kommt es durch die Auswirkungen des Klimawandels zu steigenden Infektionszahlen im Hinblick auf Borreliose und FSME?

FSME: Immer mehr Risikogebiete

FSME zählt seit 2001 deutschlandweit zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) registriert also jede einzelne Infektion. Dadurch können die Infektionszahlen relativ genau nachvollzogen werden. „FSME-Fälle unterliegen jährlichen Schwankungen“, erklärt Jochen Süss, ehemaliger Leiter des nationalen Referenzlabors für durch Zecken übertragene Krankheiten an der Universität Jena. Die Zahlen reichen von 195 Infektionen im Jahr 2012 bis zu 583 Fällen im Jahr 2018. „Diese starken Schwankungen in den registrierten Erkrankungszahlen entstehen, weil sehr viele unterschiedliche Faktoren die Zeckenaktivität beeinflussen können und auch der Mensch als potenzieller Zeckenwirt in unterschiedlicher Weise zur Verfügung steht.“

Warme Temperaturen – mehr Menschen draußen

Zu den fünf Jahren mit den höchsten Infektionszahlen gehören die Jahre 2017, 2018 und 2019. Der Jahresrückblick des Deutschen Wetterdienstes zeigt, dass alle drei Jahre besonders warm und trocken waren. Doch auch schon 2006 gab es mit 546 Infektionsfällen den zweithöchsten Wert seit Beginn der Meldepflicht. Das Jahr 2006 war ebenfalls sehr warm, nur die Wintermonate zu Beginn des Jahres waren eher kalt. Ein wirklicher Trend allein aufgrund gestiegener Durchschnittstemperaturen in den letzten Jahren kann nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die hohen FSME-Infektionszahlen in warmen Jahren könnte nicht nur eine stärkere Vermehrung von Zecken sein, sondern vor allem, dass sich Menschen bei schönem Wetter häufiger in der Natur aufhalten, vermutet Marco Drehmann, der an der Universität Hohenheim zu Parasiten forscht. 

FSME-Fälle: In allen Bundesländern

Bemerkenswert ist jedoch auch, dass die Anzahl der FSME-Risikogebiete in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten stark zugenommen hat. Theoretisch können Zecken im gesamten Bundesgebiet FSME übertragen. In den vergangenen zehn Jahren gab es in allen Bundesländern FSME-Fälle. Deutlich wahrscheinlicher ist die Infektion jedoch in den sogenannten Risikogebieten. „Ein Landkreis wird vom RKI als FSME-Risikogebiet definiert, wenn innerhalb einer Periode vonfünf Jahren mehr als eine FSME-Erkrankung pro 100.000 Einwohner auftritt“, erklärt Jochen Süss. „Während bis 1998 63 Risikokreise nachgewiesen wurden, sind es 2019 bereits 164“, sagt der Forscher. In den vergangenen 19 Jahren, in denen man die Risikogebiete beobachtet habe, seien im Durschnitt 5,3 Risikokreise hinzugekommen.

Borreliose: Unübersichtliche Datenlage

Deutlich unübersichtlicher ist die Datenlage zur Borreliose. Denn Borreliose ist nicht in allen Bundesländern meldepflichtig. Epidemiologische Studien zeigen, dass 50–100 Fälle von Borreliose pro 100.000 Einwohner in Deutschland auftreten. Ob die Fälle in den letzten Jahren zunahmen, kann aufgrund der Datenlage aber nicht beurteilt werden. Doch nicht nur auf die Infektionszahlen mit den hierzulande bekannten Erregern der Borreliose und der FSME könnten steigende Durchschnittstemperaturen durch den Klimawandel eine Auswirkung haben. Denn inzwischen fühlen sich in Deutschland offensichtlich auch ganz neue Zeckenarten wohl, die neue Krankheitserreger mit sich bringen können.

Hyalomma-Zecken eingewandert

2018 beunruhigte der Fund von sieben Hyalomma-Zecken durch ein Team der Universität Hohenheim die Bevölkerung. Auch 2019 wurden weitere Exemplare gefunden. Bisher war die Hyalomma-Zecke vorwiegend in Asien, Nordafrika und im Mittelmeerraum einheimisch. „Wahrscheinlich wurde sie von Zugvögeln nach Deutschland gebracht“, vermutet Jochen Süss. Die vermehrte Verbreitung der Hyalomma-Zecken ist besonders beunruhigend, da diese Zeckenart das sogenannte Krim-Kongo-Fieber übertragen kann. Dieses kann innere Blutungen verursachen und verläuft häufig tödlich. Die in Deutschland gefundenen Exemplare wurden auf das Virus untersucht, dabei konnte der Erreger nicht nachgewiesen werden.

Fleckfieber in Deutschland

Aber die Hyalomma-Zecken beherbergen außerdem ein Bakterium, das das sogenannte Fleckfieber auslöst. Dieses kann wohl schon heute von Hyalomma-Zecken in Deutschland übertragen werden. Untersuchungen der Universität Hohenheim zeigen, dass fast jede zweite der gefundenen Zecken die Bakterien in sich trug. 2019 soll sich erstmals ein Mensch in Deutschland durch einen Zeckenstich infiziert haben. Der Fall wird jedoch als Verdachtsfall eingestuft, da der Erreger zwar in der Zecke, jedoch nicht direkt in dem erkrankten Pferdehalter aus Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden konnte. Wird eine Fleckfieberinfektion frühzeitig erkannt, können Antibiotika helfen.

Sensibilisierung und Impfbereitschaft

Zecken, die Erkrankungen übertragen, breiten sich also zunehmend in Deutschland aus. Ob dabei gestiegene Durchschnittstemperaturen durch den Klimawandel oder andere Faktoren die entscheidende Rolle spielen, kann derzeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Grund zur Panik besteht nicht. Doch die Bevölkerung und insbesondere Mediziner sollten für die Gesundheitsgefahren durch Zecken weiterhin sensibilisiert werden. Die Bereitschaft, sich gegen FSME impfen zu lassen, ist außerdem nicht besonders hoch: Erhebungen des RKI zeigen, dass die Impfquoten in den Risikogebieten seit Jahren auf einem niedrigen Niveau stagnieren.


Änderung des JWMG von der schwarz-grünen Regierung in Baden-Württemberg geplant 22.01.2020

In Baden-Württemberg soll das Jagdgesetz geändert werden. Auf dem Plan steht auch eine Verschiebung der allgemeinen Schonzeit.

Das Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart arbeitet momentan an einer Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Aus dem Gesetzesentwurf, der unter anderem dem LJV wie auch dem ÖJV zur Anhörung bis zum 10. Januar vorgelegt wurde, gehen diverse geplante Neuerungen hervor. Einige davon beziehen sich auf die Einführung von Stadtjägern im befriedeten Bezirk.

Zudem soll die Regelung des Bundesjagdgesetzes zu halbautomatischen Waffen übernommen werden (mit max. drei Schuss geladen). Zur Beizjagd auf Flugwild müsste in Zukunft kein geeigneter Hund mehr mitgeführt werden – da keine Nachsuchen bei dieser Jagdart anfallen, die einen Hundeeinsatz notwendig machen würden. Per Allgemeinverfügung soll es der Unteren Jagdbehörde möglich sein, Leinenzwang bei Hunden nicht nur im Wald, sondern auch im Feld zu verordnen. Zudem wäre dies nicht nur während der allgemeinen Schonzeit möglich sondern auch während der Brut- und Aufzuchtzeit.

Verschiebung der allgemeinen Schonzeit

Die allgemeine Schonzeit – bisher von 1. März bis 30. April – soll um zwei Wochen nach vorne verschoben werden. Begründet wird dies mit „wildtierbiologischen und waldwirtschaftlichen Erkenntnissen.“ Durch die Verschiebung der Jagdruhezeit und einer darauffolgenden Änderung der Jagdzeiten (z.B. bei Rehwild) könnten „vermehrt auftretende klimabedingte Waldschäden […] vermindert werden.“

Wildschadensersatzpflicht kann entfallen

Der Änderungsentwurf beinhaltet außerdem Neuerungen im Bereich der Wildschadensersatzpflicht. Demnach könnte die Ersatzpflicht vollständig oder teilweise entfallen, wenn die geschädigte Person nicht nachweist, dass sie „allgemein zumutbare und übliche Obliegenheiten zur Erleichterung der Bejagung und zur Verhütung von Wildschäden ergriffen hat.“ Des weiteren wird der Rahmen für eine „Wildschadenskasse“ festgelegt.

Das Betreten von Jagdeinrichtungen ohne Befugnis könnte nach der Änderung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Schäden durch Luchse sollen aus Haushaltsmitteln beglichen werden. Wann und in welchem Umfang die geplanten Änderungen tatsächlich in Kraft treten bleibt abzuwarten.

Hier finden Sie den Anhörungsentwurf zur Änderung des JWMG

Kommentar von Rasso Walch

Zum Wohle des Waldes und Niedergang des Niederwildes!

Hinter dem Anhörungsentwurf zur Änderung des JWMG verbirgt sich durchaus der ein oder andere gute Ansatz: Seien es die Stadtjäger für mehr rechtliche Sicherheit bei Abschüssen im befriedeten Bezirk, die geplanten Neuerung für die Installation von Wildschadenskassen oder der Leinenzwang für Hunde per Allgemeinverfügung in der Brut- und Aufzuchtzeit.

Allerdings stößt mir ein Punkt deutlich auf und zwar die angedachte Verschiebung der allgemeinen Schonzeit. Sie wird mit „wildtierbiologischen und waldwirtschaftlichen Erkenntnissen“ begründet. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass durch entsprechend veränderte Jagdzeiten klimabedingte Waldschäden vermindert werden könnten. Nur am Rande sei hier erwähnt, dass es sich bei klimabedingten Waldschäden beispielsweise um Trockenschäden, vermehrte Extremwetterlagen inklusive Sturm oder die Massenvermehrung von Forstschädlingen wie dem Borkenkäfer handelt. Der Verbiss oder das Fegen von Reh-, Rot- und Damwild sind keine klimabedingten Waldschäden.

Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass ein Umbau zu klimastabilen Wäldern unbedingt nötig ist und es hierfür auch die verstärkte Bejagung von Verjüngungsflächen braucht. Es ist mir auch klar, dass es dem einzelnen Rehbock egal ist, ob er Mitte April oder Ende Januar erlegt wird – auch wenn ich es für mich anders handhabe. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum neun Monate Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe in Baden-Württemberg noch nicht genug sein sollen, um seinen Abschuss zu tätigen. Sollte die allgemeine Schonzeit um zwei Wochen nach vorne verlegt werden, damit die Jagdzeit des Rehwilds anschließend ab Mitte April beginnen kann, hat dies nichts mit „wildtierbiologischen Erkenntnissen“ zu tun. Sonst hätte Rehwild schon seit Jahren ab Mitte Dezember Schonzeit und nicht erst ab 31. Januar.

Dass dieser Entwurf der grün-schwarzen Landesregierung gleichzeitig bedeutet, dass die Jagdzeit der meisten Raubwildarten um zwei Wochen verkürzt wird, macht deutlich, aus welcher Ecke dieser Vorschlag kommt – nicht aus einer Ecke, die an effektive Raubwildbejagung und somit den Schutz von Bodenbrütern oder Niederwildhege denkt.


Wärmebildvor- und Aufsatzgeräte waffenrechtlich erlaubt 21.01.2020

Im Zuge der Debatte um das neue Waffengesetz rudert das Innenministerium zurück: Wärmebildvor- und Aufsatzgeräte werden waffenrechtlich erlaubt.

Nach der jüngsten Änderung des Waffengesetzes bestand Unklarheit darüber, inwieweit Wärmebildgeräte als Vor- oder Aufsatzgeräte waffenrechtlich erlaubt werden. Ausgelöst wurde dies unter anderem durch die Aussage von Innenminster Horst Seehofer in einem Interview, dass nur restlichtverstärkende Vor- und Aufsatzgeräte erlaubt seien und die Regelung nicht für Wärmebildtechnik gelten werde. Die Firma Nitehog hatte nach der Berichterstattung darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach auch Wärmebildvor- und aufsatzgeräte künftig benutzt werden dürfen (sofern dies nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz erlaubt ist). Daraufhin haben wir eine Anfrage beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gestellt, um den Sachverhalt zu klären.  

Hier lesen Sie den exakten Wortlaut der Stellungnahme:

„Das Interview mit Herrn Bundesminister Seehofer wurde am 11. November 2019 geführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die waffenrechtliche Zulassung von Nachtsichttechnik (einschließlich der Frage, welche Technik von der geplanten Regelung erfasst werden sollte) im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert. In diesem Zusammenhang sind auch Sicherheitsbedenken, u.a. auch die Gefahr der Verwendung möglicherweise minderwertiger Technik aus Billigimporten, vorgetragen worden. Die zitierte Aussage von Herrn Bundesminister Seehofer in dem Interview mit der DJZ ist in diesem Kontext zu sehen.

In der vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2019 beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfs, dem der Bundesrat am 20. Dezember zugestimmt hat, sind von der Regelung Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte im Sinne von Anlage 2 Abschnitt 1 Nr 1.2.4.2. WaffG erfasst, unabhängig davon, ob diese als Restlichtverstärker oder mit Wärmebildtechnik arbeiten.

Um Unklarheiten in Bezug auf die kommende Regelung vorzubeugen, erstellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt ein Merkblatt, in dem erläutert wird, welche technischen Hilfsmittel von der Regelung konkret erfasst sind. Dieses Merkblatt wird voraussichtlich sehr zeitnah veröffentlicht werden.“

Die Regelung tritt erst mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Regelungen der Landesjagdgesetze bleiben von der Neuregelung unberührt. Es ist also weiterhin notwendig zu prüfen, ob der Einsatz einer solchen Technik nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz erlaubt ist oder nicht.

Aber nicht vergessen, über den Einsatz, wenn auch jetzt legal, entscheidet immer der Jäger. Er ist NICHT Pflicht!!

Hier Waffengesetzänderung: Das sollten Jäger beachten


Vogelgrippe ist zurück in Deutschland  22.01.2020

Vor drei Jahren mussten wegen des H5N8-Virus Hunderttausende Tiere in Deutschland getötet werden – nun gibt es wieder eine Infektion, an der wohl Zugvögel schuld sind. Was Geflügelhalter jetzt beachten müssen.

Geflügelhalter sollten nun Vorsichtsmaßnahmen ergreifen: Deutschland hat den ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe in dieser Saison. Nach Angaben des Brandenburger Verbraucherministeriums wurde der Geflügelpest-Erreger H5N8 bei einem Wildvogel – einer Blessgans – in der Nähe von Forst nahe der polnischen Grenze nachgewiesen. Das bestätigte auch der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit werde noch von einem Einzelfall ausgegangen. Das hochansteckende Virus wurde wahrscheinlich durch Zugvögel eingeschleppt. Davon sei auszugehen, da der Erreger bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde, sagte Elke Reinking, Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Derzeit gebe es viele Zugvogelbewegungen. Übergänge von H5N8 auf den Menschen sind bislang nicht bekannt.

Einer Ansteckung vorbeugen

Ob sich in den kommenden Wochen eine so verheerende Epidemie wie im Winterhalbjahr 2016/2017 entwickeln könnte, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen, so Reinking. Im vergangenen Jahr hatte es nach Angaben des Bundesinstituts keine Fälle oder Ausbrüche von Vogelgrippe in Deutschland gegeben. 2016/2017 aber hatte H5N8 für Ausbrüche in etlichen Geflügelhaltungen gesorgt, Hunderttausende Tiere wurden getötet, um die weitere Verbreitung einzudämmen. Es war nach FLI-Angaben die bislang schwerste erfasste Vogelgrippe-Epidemie in Europa und auch in Deutschland. Das Virus war mit Zugvögeln aus Asien nach Europa gekommen.

Kleinsthalter von Geflügel sollten sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Landkreises. Gehäufte Todesfälle im Hausgeflügelbestand müssten umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden. FLI-Sprecherin Reinking zufolge können Geflügelhalter, die ihre Tiere im Freien halten, schon mit kleinen Maßnahmen einer Ansteckung vorbeugen: Beispielsweise sollten sie das Futter und Wasser für die Tiere nicht nach draußen stellen, damit keine Wildvögel angelockt werden.

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner, Puten und Enten befällt. Das Virus H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus, unter anderem in Polen. Dort waren nach mehreren Ausbrüchen der Vogelgrippe Zehntausende Puten und Hühner getötet worden.

Quelle: dpa


Wolf soll Känguru gefressen haben 26.12.2019

In Belgien wird an Weihnachten ein als Haustier gehaltenes Känguru vermisst. Für einen Experten ist die Sache klar: Ein Wolf soll das Tier gefressen haben. 

Ein Wolf wird in Belgien verdächtigt, ein als Haustier gehaltenes Känguru gefressen zu haben. Das aus einem Garten in Balen verschwundene Beuteltier sei wahrscheinlich von dem Wolf als „Weihnachtsmahl“ verspeist worden, sagte der Wolfsexperte Jan Loos am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Ein zweites von den Privatleuten gehaltenes Känguru sei ins Ohr gebissen worden. Es sei jedoch bei „guter Gesundheit“. Loos, der ein belgisches Wolfszentrum namens „Landschap“ leitet, war nach eigenen Angaben von den Känguru-Besitzern zu deren Haus gerufen worden. Er habe dann dort Spuren von Wolfspfoten gefunden: „Also ist es ziemlich sicher, dass es ein Wolf war.“ Allerdings sei nicht ganz klar, um welchen Wolf es sich handele.Der Experte verdächtigte aber einen Wolf mit dem Namen August als Täter. Dieses Tier wurde seit Mitte 2018 wiederholt dabei beobachtet, wie es in beiden Richtungen über die nahe gelegene Grenze zu Deutschland wanderte.

Das verschwundene Känguru sei nicht sehr groß gewesen, sagte Loos. Deshalb habe es von dem mutmaßlichen Täter-Wolf leicht davon getragen werden können. Überreste des Kängurus seien nicht gefunden worden.

Angst vor Wolf in Dithmarschen – Kindergarten zieht um 20.12.2019

 In Dithmarschen in Schleswig-Holstein streift derzeit ein aggressiver Wolf umher. Ein Waldkindergarten bezieht deswegen nun zur Sicherheit ein Ausweichquartier.

Der „Waldkindergarten Christianslust“ in der Gemeinde Quickborn (Dithmarschen) ist vorübergehend in ein Ausweichquartier gezogen, wie Udo Neumann von der Johanniter Unfallhilfe am Freitag sagte. Hintergrund war ein Hinweis der Amtsgemeinde am Mittwoch, dass sich in der Gegend ein aggressiver Wolf aufhalte.

Der Wolf „GW1430m“ soll bereits 45 Schafe gerissen haben. „Wir haben nur präventiv entschieden, wenn der Wolf wirklich so aggressiv sein sollte, dass wir jetzt die Kinder für zwei Tage ins Ausweichquartier nehmen“, sagte Neumann. „Am Freitag beginnen die Weihnachtsferien. Wir gehen davon aus, dass wir danach im Januar wieder in den Wald Christianslust zurückgehen können.“

In der Wald-Kita werden den Angaben zufolge 18 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren in der freien Natur betreut. Die Aktivitäten im Freien finden bei jedem Wetter statt. Von der Maßnahme betroffen ist nur die Hälfte der Kinder, da die anderen bereits in den Weihnachtsferien sind, wie Neumann sagte.

Quelle: https://www.rtl.de/videos/der-wolf-ist-unterwegs-jetzt-musste-schon-ein-kindergarten-schliessen-5dfcb4ef1139f821927f1a88.html

Wolfsabschuss vom Bundeskabinett genehmigt  22.12.2019

Nach Wolfsrissen wird es künftig einfacher, die Raubtiere zu bejagen.

Das Bundeskabinett billigte heute in Berlin den Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Dieser soll den Abschuss von Wölfen auch dann ermöglichen, wenn unklar ist, welches Tier genau zum Beispiel die Schafherde angegriffen hat. Danach könnten also so lange Wölfe geschossen werden, bis es keine Schäden mehr gibt, auch wenn damit ein ganzes Wolfsrudel getötet wird. Die Behörden müssen aber jeden Fall genehmigen, es gibt zeitliche und räumliche Grenzen.

 „Ernste“ statt „erheblicher“ Schäden ausreichend

Die Pläne sehen vor, dass künftig „ernste“ Schäden für die Abwehr ausreichen. Sie müssen nicht mehr „erheblich“ sein. Das Füttern und Anlocken wilder Wölfe soll ausdrücklich verboten werden, damit sie sich nicht an die Nähe von Menschen gewöhnen. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybriden, sollen immer geschossen werden.

 Klöckner noch nicht zufrieden

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, sie halte die Maßnahmen für nicht ausreichend. Sie will die „Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß gemäß § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG“. Eine Pressesprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bestätigte, dass dies bedeutete, Wölfe können auch ohne nachgewiesene Rissvorfälle bejagt werden. 

Der Bundestag hat am 18.12.2019 eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen und eröffnet somit neue Möglichkeiten zu einem besseren Wolfsmanagement. Für uns ist es ein erster Schritt. Aber auch nicht mehr. Die Entnahme von Wolfshybriden und verhaltensauffälligen Wölfen soll künftig vereinfacht werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, aus einem problematischen Rudel Wölfe zu entnehmen, bis die Nutztierrisse aufhören. Ein bundesweites aktives Management fehlt jedoch weiterhin. Bereits im Januar 2019 veröffentlichte der DJV gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur einen Handlungsvorschlag zum aktiven Management des Wolfes.   Darin fordern wir unter anderem Wolfausschlussareale: Städten oder Deiche müssen für Wolfsrudel tabu sein. Die Zahl der Wölfe steigt laut DJV-Prognose im Jahr 2020 auf 1.800 Individuen. 

Wolfsabschuss „bitter nötig“ 12. Dezember 2019

Der Thüringer Bauernverband hat die Ministeriumsentscheidung zum geplanten Abschuss der Ohrdrufer Wölfin begrüßt.

„Das ist bitter nötig“, sagte Verbandssprecherin Katja Förster der Deutschen Presse-Agentur. Gerade in Anbetracht des Angriffs mit 24 toten Schafen am Sonntag bei Ohrdruf, sei ein Abschuss der Wölfin dringend geboten. Am Mittwoch hatte das Umweltministerium von Anja Siegesmund (Grüne) erklärt, einen Antrag auf Abschuss der Wölfin stellen zu wollen. Das Tier lebt mit seinen Nachkommen und mittlerweile wohl auch mit einem Wolfsrüden auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr bei der Kleinstadt Ohrdruf. Auch der Bauernverband hatte schon vor Monaten einen Antrag auf Abschuss der Wölfin bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes gestellt. Nach Darstellung Siegesmunds greife dieser aber zu kurz. Wölfe unterliegen einem besonders strengen Schutz. Sie dürfen nach bisherigen Vorgaben nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung gejagt werden.

Hund oder Wolf? 02. 12. 2019

 Schwedische Forscher haben in Sibirien einen Welpen gefunden, der seit rund 18 000 Jahren eingefroren war. Es könnte sich um einen jungen Wolfshund handeln, der von Menschen domestiziert worden war.

Forscher des schwedischen Centre of Palaeogenetics an Stockholmer Universität haben in Sibirien einen Welpen gefunden, der vor rund 18 000 Jahren im Permafrost eingefroren wurde. Fell, Barthaare, Wimpern, Nase und Schnauze des urzeitlichen Tieres sind erstaunlich gut erhalten. Noch ist allerdings unklar, ob es sich bei dem Jungtier um einen Wolf oder einen Urahn des Hundes handelt. Trotz DNA-Tests hätten die Wissenschaftler bisher nicht zweifelsfrei die Gattung des Vierbeiners bestimmen können, schreibt „The Siberian Times“. Der Welpe wurde von den Forschern auf den Namen „Dogor“ getauft, was in der Jakutischen Sprache „Freund“ bedeutet

Handelt es sich um einen Urahn des Hundes?

Nach Aussage von Love Dalén, Professor für Evolutionsgenetik in Stockholm, wäre es eine wissenschaftliche Sensation, wenn nachgewiesen werden könnte, dass es sich hierbei um einen Wolfshund handelt – also ein Tier an der Übergangsstufe vom Wolf zum vom Menschen domestizierten Hund.

Wann die Domestizierung begann, ist umstritten. Wissenschaftliche Schätzungen variieren zwischen 15 000 und 100 000 Jahren v. Chr. Die ältesten bisher bekannten Knochenfunde von Wölfen mit Merkmalen der Domestizierung sind maximal etwa 40 000 Jahre alt.

Jungtier lag inmitten eines gefrorenen Klumpen Erde

Die Stockholmer Forscher konnten anhand der spitzen Milchzähne feststellen, dass es sich bei dem Welpen um ein Männchen handelt, das bei seinem Tod weniger als zwei Monate alt war. Woran es starb, soll nun genauer untersucht werden. Das Jungtier wurde bereits im Sommer 2018 in der Nähe des Flusses Indigirka nordöstlich der nordostsibirischen Stadt Jakutsk inmitten eines Klumpen gefrorener Erde gefunden. Seinen außergewöhnlich guten Zustand erklären die Experten mit dem Permafrost, in dem über tausende von Jahren konserviert war. „Es ist wirklich faszinierend. Was, wenn es ein Hund ist? Wir können es kaum erwarten, die Ergebnisse weiterer Test zu erhalten“, erklärt Sergey Fedorov vom Institut für Angewandte Ökologie der North-Eastern Federal University in Yakutsk gegenüber „The Sibirian Times“.

 

 

Braune Hundezecke breitet sich aus –  Gefahr für Mensch und Tier 05.07.2019

Früher wurde die Braune Hundezecke aus warmen Urlaubsländern im Fell von Hunden eingeschleppt. Doch nun ist sie auch hierzulande heimisch. Die Zecken befallen nicht nur Tiere – Menschen können ebenso erkranken.

Die Zeckenart ist deutlich kleiner als eine Ein-Cent-Münze. Mit der Klimakrise wächst nach Ansicht von Forschern die Gefahr von Infektionen durch eingewanderte Zeckenarten. Die Braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) befällt meist Hunde – in Ausnahmefällen aber auch Menschen. Bislang gingen Experten davon aus, dass solche Zecken von Hunden etwa im Auslandsurlaub aufgenommen und im Fell nach Deutschland gebracht wurden. Das scheint aber nicht immer so zu sein.

„Es sind auch bereits Exemplare an Hunden gefunden worden, die ihren Hof nie verlassen hatten“, sagt die Parasitologin Ute Mackenstedt von der Universität Hohenheim. „Das ist ein Hinweis darauf, dass sich die Art hier halten kann.“

Forscher untersuchen

Hohenheimer Forscher wollen untersuchen, auf welchen Wegen das Spinnentier nach Deutschland gelangt und wie es sich hier verbreitet. „Wir wollen außerdem mehr darüber wissen, welche Krankheitserreger es möglicherweise gibt und was man gegen sie tun kann“, sagt die Parasitologin Katrin Fachet.

Normalerweise befällt die Braune Hundezecke nur Hunde. „Ist die Population aber zu groß und der Wirt reicht nicht mehr aus, dann ist sie nicht wählerisch und sucht sich das Nächstbeste: den Menschen“, sagt Fachet. Bei der drei bis vier Millimeter großen Art seien bisher keine Erreger von Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) festgestellt worden.

 Braune Hundezecken könne aber Erreger des Mittelmeer-Fleckfiebers ( = Boutonneuse-Fieber) übertragen.

Die Krankheit wird vom Bakterium Rickettsia conorii ausgelöst, das zur Gruppe der Rickettsien gehört. Im ersten Stadium bildet sich ein blauer Fleck um die Einstichstelle. Nach spätestens 9 Tagen bekommt der Infizierte hohes Fieber, das bis zu zwei Wochen anhalten kann und mit Kopf-, Glieder- und Rückenschmerzen einhergeht. Schmerzhaft geschwollene Lymphknoten im Bereich der Bissstelle sind häufig anzutreffen. Darauf folgt schließlich ein Exanthem, insgesamt verläuft die Infektion aber normalerweise gutartig. Der Patient wird meist erfolgreich mit Tetracyclinen behandelt.

Die Infektion aktiviert im Körper das Immunsystem. Körpereigene Entzündungsstoffe (Zytokine) können im Blut erhöht sein und das Gerinnungssystem beeinflussen. So bilden sich bei einigen Menschen Blutgerinnsel, die Gefäße verstopfen und beispielsweise eine tiefe Beinvenen-Thrombose verursachen können.

Bei älteren Menschen, alkoholkranken Patienten und Menschen mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) treten häufiger Komplikationen auf. Bei ihnen wurden Gehirnentzündungen (Enzephalitis) und Hirnhautentzündungen (Meningitis) mit Koma und Krämpfen beobachtet. Außerdem entzünden sich teilweise die Blutgefäße der inneren Organe (Vaskulitis). Immer wenn ein wichtiges Organ schlechter durchblutet wird, ist seine Funktion gefährdet. Das kann schließlich so weit gegen, dass das Boutonneuse-Fieber tödlich endet.

Polizei zerschlägt „Wolfszüchter“-Ring  25.06.2019

Die Polizei Helsinki kam einem Ring von „Wolfszüchtern“ auf die Schliche. Dabei fanden die Beamten diverse Wolfshybride sowie Wölfe.

Die finnische Polizei hat einen Ring von „Wolfszüchtern“ aufgelöst. Laut einer Pressemitteilung der Polizei Helsinki stehen insgesamt acht Personen in Verdacht, Wölfe gehalten sowie Wolf-Hund-Hybriden gezüchtet zu haben. Als Hauptverdächtiger gilt ein Hundezüchter aus dem südlichen Finnland, bei dem die Ermittler Kreuzungen zwischen Hunden und Wölfen entdeckten. Gleich an mehreren Standorten fanden sich reinrassige Wölfe sowie Hybride.

Nordeuropäische und nordamerikanische Wölfe

Teilweise wurden die Wölfe und Mischlinge zwischen den Standorten verlegt, um sie vor den Behörden zu verstecken. Zwei Wölfe wurden laut Medienberichten in einer dunklen Sauna gefunden und befanden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Es handle sich dabei um Tiere aus der nordeuropäischen Population. Zudem fanden sich Tiere mit nordamerikanischen Genen. Finnischen Medienberichten zufolge sollen vier Wölfe aus Russland nach Finnland geschmuggelt worden sein. Bei dem verdächtigten Hundezüchter fanden sich insgesamt 64 Hybride; 30 der Tiere wurden von den Behörden aus Tierschutzgründen unmittelbar getötet. Es ist verboten, Wölfe sowie Wolfshybride nach Finnland zu importieren. Ein Gericht soll noch in diesem Jahr über die Strafe für die Beschuldigten entscheiden.

Umgang mit Wolfshybriden verboten

Der Umgang mit Wolfshybriden ist auch in Finnland verboten. Darunter fällt das Züchten, Verkaufen und der Besitz. Schwedischen Medienberichten zufolge gibt es etwa 1000 Wolf-Hund-Hybriden in Finnland. Für die vorhandenen Hybriden gilt allerdings bis zu ihrem natürlichen Ableben Bestandsschutz.

Hasenpest: Mann erkrankt in Bayern 29.08.2019

Erneut sind Fälle von Hasenpest (Tularämie) bei Feldhasen bekannt geworden, auch ein Mann im Landkreis Freising hatte sich damit infiziert.

Im Landkreis Freising (Bayern) wurde dies vor kurzem offiziell bestätigt. Im Rahmen des Feldhasen-Monitorings des Bayerischen Jagdverbandes wurden in einem Revier in Gremertshausen zwei verendete Hasen gefunden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigte nach sorgfältiger Untersuchung die bakterielle Erkrankung. Bei Tularämie verenden die infizierten Tiere meist innerhalb weniger Tage.

Mann infizierte sich vermutlich an einem Kaninchen

Zeitgleich erkrankte ein Mann an Tularämie. Wie der Pressesprecher des Landkreises Freising berichtet, habe sich dieser allem Anschein nach jedoch an einem infizierten Kaninchen angesteckt. Eine Untersuchung sei allerdings nicht mehr möglich gewesen, da der Mann das Kaninchen bereits entsorgt hatte. Sein Hund habe ihm das verendete Kaninchen gebracht, welches er daraufhin ohne Handschuhe anfasste.

Ansteckung bei Mensch und Tier möglich

Bei der Tularämie handelt es sich um Stäbchenbakterien. Der Erreger tritt vor allem bei wildlebenden Tieren, wie beispielsweise Hasen und Kaninchen auf, aber auch andere Tiere können als Wirt dienen. Meist magern betroffene Tiere ab, bekommen ein struppiges Fell, zeigen einen schwankenden Gang und werden apathisch. Typisch ist außerdem eine deutlich angeschwollene Milz bei den Organen. Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich. Im vergangenen Jahr gab es, laut LGL, in Deutschland 54 Tularämie-Fälle bei Menschen.

Mögliche Symptome beim Menschen

Nach einer Inkubationszeit von drei bis zehn Tagen, folgt eine Erkrankungsdauer zwischen zwei bis drei Wochen. Eine Tularämie bei Menschen beginnt meist mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen, wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Außerdem schwellen die regionären Lymphknoten stark an und vereitern. Eine Beteiligung von inneren Organe (z. B. Lungenentzündung) ist möglich.

Die Schande von Genf

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CITES bestraft Erfolg

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Kein Nashorn seit zwei Jahren im Nordwesten Kunenes gewildert  24 September 2019

„Unsere harte Arbeit macht sich bezahlt!“ – In den kommunalen Gebieten im Nordwesten der Kunene-Region sei seit zwei Jahren kein einzelnes Nashorn gewildert worden, sagte US-Botschafterin Lisa Johnson am Wochenende in Khorixas. Anlass war der Welt-Nashorn-Tag (22. September), der gemeinsam mit dem namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus, der Stiftung WWF (World Wildlife Fund) und dem hiesigen Save the Rhino Trust (STRT) am Sonntag in der kleinen Ortschaft begangen wurde. Die Diplomatin bedankte sich besonders bei den Gemeindemitgliedern, die sich als Wildhüter seit mehr als 15 Jahren für den Schutz der Tiere einsetzen. Die US-Entwicklungsbehörde USAID unterstützt WWF finanziell durch das sogenannten Combatting Wildlife Crime Project – eine 2017 gestartete, eine Initiative, die sich über fünf Jahre erstreckt und dem Erhalt schwarzer Nashörner im Nordwesten Namibias widmet.

Quelle: https://www.az.com.na/kategorie/natur-und-umwelt

Fuchsbandwurm: Infektionsgefahr sehr gering Juli 2019

Die Angst vor dem Fuchsbandwurm verunsichert viele Menschen: Darf man die leckeren Walderdbeeren essen oder im Frühjahr Bärlauch sammeln – oder fängt man sich so den gefährlichen Parasiten ein, weil daran Bandwurmeier haften? „Die Gefahr ist äußerst gering“, beruhigt Professor Klaus Brehm, Experte für den Erreger an der Universität Würzburg. Wenn überhaupt, dann betreffe sie nur bodennahe Früchte. „Aber kein Mensch wird eine Erdbeere essen, auf die ein Fuchs gekotet hat“, sagt Brehm. Zwar können die Eier des Bandwurms Monate überdauern, während der Kot schon zersetzt oder zerstäubt ist. „Aber bis das so weit ist, ist auch die Erdbeere nicht mehr genießbar.“ Ohnehin müsse man Hunderte von Eiern aufnehmen, um infiziert zu werden. Frisst ein Hund eine infizierte Maus, kann er zum unfreiwilligen Endwirt von Bandwürmern werden.

Deshalb sollten Herrchen und Frauchen ihren Vierbeiner regelmäßig entwurmen. Prinzipiell kann das Haustier, wenn es durch die Wiesen streift oder sich am Boden wälzt, die Bandwurmeier auch im Fell mitschleppen. In beiden Fällen gilt: Händewaschen nach dem Knuddeln oder dem Entsorgen der Hinterlassenschaften ist der beste Schutz.

Allerdings sollte man die Gefahr nicht dramatisieren. 30 Fälle der meldepflichtigen Krankheit verzeichnete das Robert-Koch-Institut 2017.

Diese Meldung ist mit Quellenangabe Apotheken Umschau 7/2019 zur Veröffentlichung frei.

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest Stand Sept. 2019

 

Die Afrikanische Schweinepest ist über Georgien und Russland in die EU eingeschleppt worden.

2007: 1. Fall Georgien

2008: Erste Fälle in Südrussland

2012: ASP in der Region Karelien

2012: Erster Fall in der Ukraine

2013: Erste Fälle der ASP in Weißrussland

2014: Erster Fall in Litauen

2014: Erster Fall in Polen

2014: Erste Fälle in Lettland

2014: Erster Fall in Estland

2017: Erster Fall in Tschechien

November 2017: Weitere Ausbrüche in Polen

Dezember 2017: 34 Tiere in Rumänien erkrankt

Dezember 2017: Erneuter Ausbruch in der Region Belgorod

Dezember 2017: Erster Fall in der Umgebung von Warschau

Januar 2018: Viele neue Fälle in Südostpolen

Januar 2018: Erster Fall im Norden Polens

14. März 2018: Erneut Ausbruch in Rumänien

23. März 2018: 640 Schweinen betroffen

23.März 2018: Viele tote Wildschweine

04. April 2018: 8 Schweine an ASP verendet

21. April 208: Erster Fall in Ungarn

07. Juni 2018: ASP in der Region Podlachien

12. Juni 2018: ASP-Ausbruch in Tulcea, Rumänien

04. Juli 2018: 45.000 Schweine gekeult

09. Juli 2018: ASP jetzt auch im Westen von Rumänien

03. August 2018: Betrieb mit 15.000 Schweinen betroffen.

05. August 2018: Erster ASP-Fall in China

08. August 2018: 19.5000 Schweine in Litauen betroffen

13. August 2018: Zweiter ASP-Fall in China

19. August 2018: Der dritte Fall von ASP in China

24. August 2018: Erneut ASP in China

27. August 2018: ASP in Südkorea

27. August 2018: 140.000 Schweine in Rumänien betroffen

02. September 2018: Erster ASP-Fall in Bulgarien

6. September 2018: ASP breitet sich in China weiter aus

10. September 2018: Zweiter ASP-Ausbruch in Moldawien

13. September 2018: ASP in Belgien

16. September 2018: Weitere Wildschweine in Belgien betroffen.

18. September 2018: Weitere Fälle in China

21. September 2018: Erneute Fälle in Belgien

24. September 2018: ASP in der Provinz Jilin

24. September 2018: ASP in China

16. Oktober 2018: Drei neue Ausbrüche in der Region Liaoning

19. Oktober 2018: ASP in der Provinz Zhangjiachang

19. Oktober 2018: Neuer Fall in Rumänien

22. Oktober 2018: ASP breitet sich in China nach Westen aus

25. Oktober 2018: Weitere ASP-Fälle im Nordosten Chinas

19. November 2018: Erstmals Wildschweine in China infiziert

 

01. November 2018: Weitere ASP-Fälle in Rumänien

10. Dezember 2018: 2 Neue Fälle in der Ukraine

17. Dezember 2018: Erster Ausbruch in der Provinz Sichuan

17. Dezember 2018: Auch die Provinz Qinghai ist nun betroffen

19. Dezember 2018: 630.000 getötete Schweine in China

19. Dezember 2018: Mit Guangdong ist 23. chinesische Provinz betroffen

03. Januar 2019: Farm mit 73.000 Schweine betroffen

04. Januar 2019: Neue Fälle in Belgien

08. Januar 2019: 8 Mio. getötete Schweine in Russland

11. Januar 2019: ASP nahe der französischen Grenze

18. Januar 2019: 1. ASP-Fall in der Mongolei

08. Februar 2018: Polen meldet neue Fälle

20. Februar 2019: Auch Vietnam von ASP betroffen

21. Februar 2019: Erster Fall von ASP in der Provinz Shandong

21. Februar 2019: Erster Fall in Guangxi

25. Februar 2019: 10 neue Fälle von ASP

25. Februar 2019: Neuer Fall nahe der Grenze zu Luxembourg

06. März 2019: Neue Fälle in Vietnam

25. März 2019: ASP grassiert weiter in Polen

15. März 2019: Rapider Anstieg in Vietnam

27. März 2019: Seuche springt weit nach Süden.

27. März 2019: ASP kehrt nach Moldawien zurück

12. April 2019: ASP in Südafrika

29. Mai 2018: ASP in Südafrika

15. April 2019: ASP erreicht Tibet

23. April 2019: ASP bricht auf Hainan aus.

29. April 2019: Viele neue ASP-Fälle in Belgien

2. Mai 2019: ASP erreicht vermutlich Nordkorea

3. Mai 2019: Neue Fälle der ASP in Ungarn

13. Mai 2019: Erstes positives Schwein in Hongkong

21. Mai 2019: Vietnam meldet über 2.000 neue ASP-Fälle

21. Mai 2019: Neuer Ausbruch in Polen

31. Mai 2019: Größter bisheriger Ausbruch in Polen

03. Juni 2019: Erster ASP-Fall in Nordkorea

05. Juni 2019: 40 neue ASP-Fälle in Polen

13. Juni 2019:  Wieder ASP in Hongkonger Schlachthof

26. Juni 2019: ASP hat Laos erreicht

27. Juni 2019: Neue Landkreise in Polen von ASP betroffen.

19. Juli 2019: Infektionskette in Polen reißt nicht ab

23. Juli 2019: Neue Ausbrüche in Bulgarien

01. August 2019: Fünfter Schweinezuchtbetrieb in Bulgarien betroffen.

13. August 2019: Serbien bestätigt ersten Fall von ASP

15. August 2019: Myanmar meldet 1. ASP-Fall

26. August 2019: ASP-Fälle in der russischen Region Amur

10. September 2019: Polen meldet 45. Fall von ASP dieses Jahr

10. September 2019: Erster bestätigter ASP-Fall auf den Philippinen

16. September 2019: 1. ASP-Fall in Ghana

18. September 2019: 1. Fall der ASP in Südkorea

Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Löwen fressen mutmaßliche Nashorn-Wilderer 06.07.2018

Ein Rudel Löwen hat in einem Naturreservat in Südafrika offenbar Wilderer gefressen. Wie viele, ist unklar. Die Raubtiere ließen kaum etwas übrig.

Ein Rudel Löwen hat in einem Naturreservat in Südafrika mehrere mutmaßliche Nashorn-Wilderer gefressen. Von den Eindringlingen blieben kaum Überreste, Parkwächter fanden unter anderem noch ein Gewehr mit Schalldämpfer, eine Axt und drei paar Schuhe, wie Nick Fox sagte, der Besitzer des privaten Wildreservats Sibuya in der Provinz Ostkap. Bei den gefundenen Knochen handele es sich um menschliche Überreste, erklärte Ostkap-Polizeisprecherin Mali Govender. Untersuchungen müssten zeigen, von wie vielen Menschen die Knochen stammten.

Das Wildtierreservat ging wegen der gefundenen Schuhe und Kleidungsfetzen von mindestens drei Wilderern aus. „Löwen sind sehr kräftige Tiere, sie lassen nicht viel von ihrer Beute übrig“, sagte Fox. Die mutmaßlichen Wilderer hatten es wohl auf Nashörner abgesehen. Offenbar kamen sie dem sechs Löwen starken Rudel in die Quere. „Die Vegetation ist an dem Ort extrem dicht“, sagte Fox.

Safaritouristen werden von Parkwächter begleitet

Zwar hätten die Löwen Menschenfleisch gefressen – es gebe aber keine Gefahr für Safaritouristen, denn diese dürften das Reservat nicht zu Fuß, sondern nur mit Rangern in speziellen Fahrzeugen besuchen, erklärte Fox. Als Vorsichtsmaßnahme begleite ein bewaffneter Parkwächter bis auf Weiteres die Safari-Fahrzeuge.

Die Eindringlinge kamen demnach in der Nacht zum Montag in das Reservat. Hunde, die auf das Jagen von Wilderern spezialisiert sind, hätten noch in der Nacht angeschlagen. Erst am Dienstagnachmittag fiel einem Ranger in der Nähe der Löwen etwas auf, was nach menschlichen Überresten aussah, wie Fox weiter schilderte.

Löwen wurden für Tatort-Untersuchung betäubt

Am Mittwoch wurden die Löwen des Rudels für etwa zwei Stunden betäubt, um der Polizei und den Forensikern eine Untersuchung des Tatorts zu ermöglichen. Ob die Getöteten weitere Komplizen hatten, blieb zunächst unklar. Das Reservat Sibuya wirbt damit, Heimat für weit mehr als 400 Tierarten zu sein, darunter Antilopen, Nashörner, Elefanten und Löwen. In Sibuya erlegten Wilderer Fox zufolge im Jahr 2016 drei Nashörner. In Südafrika werden jährlich rund 1000 Nashörner von Wilderern getötet. Die Hörner werden vor allem nach Asien verkauft, wo für sie – als Zutat der traditionellen Medizin – ein Vermögen gezahlt wird.

 

Immer wieder besteht Unsicherheit, darf ich als Nicht-Berufsjäger im Revier mit dem Auto fahren? Juni 2018

Nachstehend die uns bekannte Rechtslage:

Landwirtschaftlicher Verkehr frei


Europäischer Feuerwaffenpass 27.06.2018

Sollten Sie Ihren EFP verlängern (geht zweimal für fünf Jahre) oder neu beantragen wollen oder müssen, bitte RECHTZEITIG Antrag stellen. Erfahrungen von Mitgliedern zeigen, dass die NEUE Verwaltungsvorschrift einer (weiteren) Zuverlässigkeitsprüfung (darf nicht älter als 6 Monate sein) im Einzelfall zu erheblichen Zeitverzögerungen  führen kann, teilweise 6 – 8 Wochen!!

Die dunkle Seite der Tierrechte 15. 06. 2018
Menschenrechte für Tiere und vegane Ernährung für alle: Weil kein empfindungsfähiges Wesen mehr leiden solle, entwickelt die Tierrechtslobby gefährliche antidemokratische Allmachtsphantasien. Die Jagd soll ebenso verboten werden wie Haus- und Nutztiere oder Nahrungsmittel wie Eier, Käse und Honig. „Fressen und gefressen werden ist ein Gesetz, das auf der Erde gilt, seit es Lebewesen gibt. Bereits hier versagt die Glückstheorie der Tierrechtsszene jämmerlich: Ein Löwe, der eine Gazelle frisst, empfindet sicherlich etwas anderes als seine Beute“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Tierrechtsanhänger haben offensichtlich Schwierigkeiten, die Natur so zu akzeptieren, wie sie ist. Wir Jäger leben von und mit der Natur, Jagd ist eine ursprüngliche und schonende Nutzung“. Es gehe nicht darum, Ernährungsformen zu verdammen, sondern vielmehr darum, nachhaltig mit der Natur umzugehen. Toleranz und Realitätssinn seien gefragt. Um Menschenrechte für Tiere durchzusetzen, schrecken radikale Verfechter auch vor Beleidigungen und Straftaten nicht zurück. „Dies können und werden wir nicht tolerieren“, sagte DJV-Präsident Fischer. Deshalb geht der DJV gegen Hetze im Internet vor. Eine junge Jägerin hat kürzlich mehr als 2.000 Hasskommentare auf Facebook erhalten, weil sie einen erlegten Fuchs zeigte. „Widerliches Stück Dreck, du bekommst noch, was du verdienst“, ist noch eine vergleichsweise harmlose Äußerung. Selbst davor, die Betroffene zu Hause aufzusuchen und einzuschüchtern, schreckten selbsternannte „Tierrechtler“ nicht zurück. Alle relevanten Rechtsverletzungen sind zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Namen und IP-Adressen der teilweise unter Pseudonym agierenden Täter ermittelt. „Wer glaubt, aus der vermeintlichen Anonymität des Internets heraus Straftaten begehen zu können, dürfte sich bald wundern“.

Einfach weg: In Deutschland gelten fast 25.000 Waffen als „verloren gegangen“ 21.03.2018

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr rund 25.000 Waffen als verloren oder gestohlen gemeldet. Ein starker Anstieg zum Vorjahr.

Wer in Deutschland legal in Besitz einer Schusswaffe ist, muss sich darum kümmern, dass diese sicher aufbewahrt wird – und dass sie nicht in falsche Hände gerät. Immer mehr Sportschützen und Jäger melden ihre Waffen als verschwunden. Ende Januar 2018 waren insgesamt 24.531 Waffen im Nationalen Waffenregister als gestohlen oder abhandengekommen registriert, ein Anstieg von 18 Prozent zum Vorjahr. Die meisten dieser Waffen (19.282) wurden als „verloren“ gemeldet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Politiker nennen diese Entwicklung alarmierend. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisiert: „Die Bundesregierung betreibt Arbeitsverweigerung, obwohl Vorschläge seit Jahren im Parlament vorliegen.“ Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic meinte: „Da stellt sich schon die Frage, in welchen dunklen Kanälen diese Waffen landen und welche Straftaten damit noch begangen werden.“

Schärfere Regeln für Waffenbesitzer

Weil die Sorgfaltpflicht für die Aufbewahrung einer Schusswaffe beim Besitzer liegt, lässt der Verlust einer Waffe an dessen Zuverlässigkeit zweifeln, was zum Entzug der Waffenerlaubnis führen kann.Im Juli 2017 gab es bereits eine Debatte zu dem Thema im Bundestag, die zu verschärften Regelungen führte. In diesem Zuge warf die Union den Grünen vor, sie kriminalisierte mit ihrer „Verbieteritis“ unbescholtene Bürger. Dabei seien die illegalen Waffen das eigentliche Problem.

Waffenkriminalität in Deutschland

Ausgehend von Ermittlungen im französischen Bordeaux waren in Österreich und Deutschland im vergangenen November neun mutmaßliche Mitglieder einer Bande von Waffenhändlern als Tatverdächtige ermittelt worden. Bei zeitgleichen Razzien in Süddeutschland und Österreich wurden mehr als 160 Schusswaffen sichergestellt.

Auch bei der Bundeswehr verschwinden immer wieder Waffen, allerdings in sehr geringer Zahl. Laut Medienberichten fehlten 2015 und 2016 insgesamt neun Schusswaffen, darunter fünf Sturmgewehre. (Quelle: Der Westen)

Rätsel um Massensterben von Saigas gelöst (18.01.2018) HIER klicken: saigas

Die neueste Meldung (12.01.2018)  zur Wolfsproblematik  HIER klicken: abschuss

 

BfN: Wolf hat keine Scheu vor Menschen 08-11-2017

DJV begrüßt offizielles Eingeständnis des amtlichen Naturschutzes und moniert gleichzeitig die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Fleischfresser. Das jetzt in „Natur und Landschaft“ veröffentlichte Handlungskonzept skizziert eine Bauernhofidylle, in der Wolf und Mensch auf engstem Raum friedlich nebeneinander leben. Ein steigendes Risiko von Übergriffen ist programmiert. Erstmals erkennt der amtliche Naturschutz offiziell an, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen hat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Einsicht ausdrücklich, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jetzt in Heft 11 der hauseigenen Zeitschrift „Natur und Landschaft“ veröffentlicht hat.

Allerdings betrachtet der Dachverband der Jäger das skizzierte „Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ mit großer Sorge: Die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Wolf sorgt dafür, dass die Akzeptanz für den Fleischfresser zusehends schwindet. Laut Management-empfehlung „verlangt“ es lediglich „Aufmerksamkeit“, wenn Wölfe mehrere Tage weniger als 30 Meter entfernt von bewohnten Häusern gesehen werden. „Ungefährlich“ sei es, wenn Wölfe in Dunkelheit durch Siedlungen laufen oder tagsüber in Sichtweite von Häusern.

Vorgestellt werden sollte das gesamte Konzept heute auf einer Pressekonferenz, die gestern am späten Abend überraschend abgesagt wurde. Mit Blick auf die kommende Woche anstehende Umweltministerkonferenz fordert der DJV vom BfN und den zuständigen Politikern, ihre Verantwortung ernster zu nehmen und statt theoretischer, verharmlosender Konzepte praktikable, lösungsorientierte Maßnahmen für den Umgang mit dem Wolf vorzuschlagen. „Dieser große geplante Feldversuch nach dem Motto ‚Versuch und Irrtum‘ ist risikoreich und einzigartig in Europa.

Die Finnen reagieren auf Nahkontakte viel offensiver, Problemwölfe werden erlegt“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Der Wolf teste seine Grenzen aus und mache auch an der willkürlichen 30-Meter-Grenze nicht Halt. „Die Politik muss die Sorgen und Nöte der Bevölkerung endlich ernst nehmen, mehr Realitätssinn ist gefragt“, so Dammann-Tamke. Der Wolf sei keine blutrünstige Bestie, aber eine Bauernhofidylle mit friedlicher Koexistenz von Mensch und Wolf auf engstem Raum sei ebenso abwegig. Nach Auffassung des DJV provoziert der amtliche Naturschutz mit seiner naiven Herangehensweise und willkürlich festgelegten Fluchtdistanzen ein steigendes Risiko von Übergriffen. Das Handlungskonzept empfiehlt für Wölfe, die sich mehrfach unter 30 Metern Menschen nähern, eine „frühzeitige“ Besenderung und Vergrämung. Allerdings gibt es bis heute kein Konzept, wie Vergrämung in der Praxis funktionieren soll und folgerichtig in Deutschland noch keinen einzigen Erfolg.

Vergrämung wird auch von ausländischen Experten als sehr kritisch eingeschätzt und wie in Schweden so gut wie nicht mehr praktiziert. Übergriffe von Wölfen auf Menschen hat es in der Vergangenheit gegeben, wenn diese mit Tollwut infiziert waren oder habituiert: Bewusste oder unbewusste Fütterung führt zu einer schwindenden Fluchtdistanz. Als intelligenter, anspruchsloser Nahrungsgeneralist ist der Wolf ein potenzieller Kulturfolger. Kritische Situationen, wie sie mit an den Menschen gewöhnten Wildschweinen etwa in Berlin an der Tagesordnung seien, müssten in Hinblick auf den Wolf um jeden Preis verhindert werden, so Dammann-Tamke. Sonst schwinde die Akzeptanz des Wolfes auch im urbanen Raum in Rekordgeschwindigkeit.

Geruchstarnung 28.09.2017

Fast alle Säugetiere sind sogenannte Makrosmatiker („Großriecher“), das heißt, sie orientieren sich stark an der Geruchswelt und sind in der Lage, eine sehr große Anzahl von Düften differenziert wahrzunehmen. Der Riechsinn ist stark ausgeprägt. Das liegt an der besonderen Physiologie ihrer Sinnesorgane. Eine besondere Struktur macht es möglich, dass die Riechschleimhaut auf einer vergrößerten Oberfläche Duftmoleküle auffangen kann. Darin befinden sich bis zu 200 Millionen Riechzellen. Um zu funktionieren, braucht jede Riechzelle einen Rezeptor, der das Vorhandensein eines bestimmten Stoffes in der Luft in elektrische Impulse übersetzt. Bei Tieren sind 1000 Rezeptorarten „in Betrieb“. Entscheidend ist, wie gut die Nervenbahnen auf ihrem Weg zum Bulbus olfactorius, dem „Riechkolben“ des Gehirns, verknüpft sind.

Bei Ratten konnte mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie „Stereo riechen“, das heißt genau orten können, aus welcher Richtung ein Duft kommt. Schweine, ausgesprochene „Großriecher“ sind, setzen bei der Trüffelsuche außerdem ihr Organum vomeronasale ein, einen speziellen Pheromonsensor, der bei Menschen nur stark zurückgebildet vorliegt. Trüffelgeruch ähnelt Androstenon, dem Sexuallockstoff der Eber, und so glauben Sauen, einen potenziellen Partner zu wittern. Inzwischen werden zur Pilzsuche aber vorrangig Hunde eingesetzt, da fündige Schweine zu oft die Trüffel ausgruben und verspeisten.

Die olfaktorische Kommunikation ist die Weitergabe von Informationen durch Gerüche. Wie bei allen Caniden ist auch beim Wolf der Geruchsinn sehr stark ausgeprägt. Er hat eine besonders große Riechschleimhaut, die mit über 200 Millionen Riechzellen besetzt ist. Damit können sie z.B. Buttersäure, ein wichtiger Bestandteil vom Körperschweiss, in einer bis zu einer Million dünneren Konzentration als der Mensch erkennen. Er kann Beutetiere bis zu einer Entfernung von 2-3km wittern.

In einigen Staaten ist die Bogenjagd erlaubt. Auf Grund der geringen Reichweite der Jagdbögen müssen die Jäger – wie schon unsere Steinzeitvorfahren – für einen tödlichen Schuss auf kürzeste Distanz an das Wild heran. Ohne den Einsatz von den menschlichen Geruch neutralisierenden oder überdeckenden Mitteln, wäre dies undenkbar. Wildhunde würden sich „zur Tarnung“ in Aas wälzen, damit Feinde oder Jagd-Konkurrenten sie nicht wittern. Das ist bei Menschen nicht so üblich. Wie die Jagd in der Steinzeit ausgesehen haben mag, lässt sich nicht sicher nachweisen, Die Menschen hatten einst weniger „Berührungsängste“ mit Geruchstarnung. Hier waren Tarnungen mit Naturgerüchen von Pflanzen (z.B. Farne) und Tieren (z.B. rohe Felle) vermutlich Überlebenswichtig, weil sie gefährlich nahe an ihre Beute heran mussten, um sie mit Speeren erlegen zu können. Die Jagddistanz mit Speeren betrug ja nur 15 Meter: Jenseits davon, haben die Experimentalarchäologen ermittelt, fehlte es an Durchschlagkraft.


Britische Touristin vermutlich Opfer von Wölfen  27.09.2017

Eine seit Freitag in Griechenland vermisste Wanderin aus Großbritannien     ist vermutlich von Wölfen angefallen und getötet worden.

Gerichtsmediziner Nikos Kifinidis sagte der Nachrichtenagentur AP, die Tiere hätten beide Oberschenkelknochen der 63-Jährigen aufgebissen und große Teile ihres Körpers seien unauffindbar. Ein Tierarzt habe bei der Autopsie am Mittwoch bestätigt, dass kein Hund solche Bisswunden zufügen könne. Die Leiche der Frau wurde am Samstag in der Nähe des Dorfs Petrata gefunden, in der Nähe lag auch ein Pass der 63-jährigen Britin, die am Freitag von der britischen Botschaft vermisst gemeldet wurde.


Information über eine wichtige Änderung der AWaffV §13 ab 6. Juli 2017

Was ändert sich an den Aufbewahrungsvorschriften ?

Es steht in § 13 der AWaffV (neu) in Abs. 2 Satz 1: „Wer Waffen und Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren“. Dann kommt unter der Nummer 1: „Mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz von der Erlaubnispflicht freigestellt sind“. Damit beziehen sich die Pflichten zum Verschluss aus Abs. 2 Satz 1 auf freie Waffen und Munition, mithin auch freie Schreckschusswaffen und dort ist eben auch noch „ungeladen“ normiert.

Was passiert, wenn ich Waffen falsch aufbewahre?

Wenn Waffen unzulässig aufbewahrt werden und dadurch die Gefahr des Abhandenkommens geschaffen wird, ist dies – bei Vorsatz – ein Straftatbestand. Dies kann nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Besitzt jemand zum Beispiel mehrere Kurzwaffen, die ordnungsgemäß gelagert sind, hält jedoch eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung im Kleiderschrank zurück, so ist dies vorsätzlich unsachgemäße Lagerung. Die fahrlässig falsche Aufbewahrung ist kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Jeder der Waffen und Munition fehlerhaft aufbewahrt, riskiert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

Was passiert, wenn ich eine Patrone in der Jackentasche vergesse?

Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in einer Jackentasche ist zwar auch kein Straftatbestand, diese Fahrlässigkeit kann aber im Einzelfall auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

Was bedeutet das für Besitzer von Gas-Signalwaffen, CO2-, Air-Soft-Waffen, Luftpistolen und -gewehren, Armbrüsten, Blankwaffen, sowie für Besitzer von Gas-, Pfeffer-, Knallpatronen und Signaleffekten, die frei ab 18 Jahren erworben werden können?

Es bedeutet, dass die Aufbewahrungsvorschriften nach AWaffV §13 erfüllt werden müssen. Es muss nach allgemeiner Rechtsauffassung MINDESTENS ein verschlossener (Holz-) Schrank o.ä. sein, in dem die o.a. freien Waffen aufbewahrt werden müssen. Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften KANN den Verlust der Zuverlässigkeit mit allen Konsequenzen begründen!

Ich kann hier leider nur auf die Rechtslage aufmerksam machen, um Fehlverhalten zu vermeiden. Bei festgestellter waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit verliert man auch die Berechtigung zum Führen der freien Schreckschusswaffe insgesamt oder riskiert sogar ein Umgangsverbot, für ALLE Arten von Waffen, selbst für freie Waffen, was dann sogar den Besitz ausschließt. Quellen: DJV, Forum Waffenrecht


Jäger und Hund von Keiler schwer geschlagen 23.08.2016

Am Montagmorgen rückte ein Nachsuchen-Gespann im Zollern-Alb-Kreis (Baden-Württemberg) aus, um ein in der Nacht von einem Jäger beschossenes Stück Schwarzwild zur Strecke zu bringen. Die Nachsuche endete für den Nachsuchen-Führer in der Unfallklinik.

Der genaue Hergang ist noch nicht ermittelt. Fakt ist jedoch, dass Jäger und Hund von dem inzwischen verendet aufgefundenen Keiler übel zugerichtet wurden. Der Nachsuchenführer erlitt durch das Gewaff der Sau großflächige Schlagwunden an beiden Beinen. Der Hund, ein BGS von Klub Bayerischer Gebirgsschweißhunde, trug ebenfalls tiefe Schmisse an beiden Keulen außerhalb der Schlagschutzweste davon. In einer dramatischen Rettungsaktion konnte der Nachsuchenführer gefunden und geborgen werden. Es war ein Kampf gegen die Zeit. Wie es aus dem Umfeld des Mannes gegenüber der Redaktion heißt, dauerte es wohl über eine Stunde bis der Verletzte gefunden war. Der Blutverlust war erheblich, ehe ein Helikopter ihn in eine Unfallklinik bringen konnte, wo er operiert worden ist.

Der Nachsuchenführer gilt in Fachkreisen als erfahren, mit jahrzehntelanger Praxis. Obwohl das genaue Geschehen noch nicht klar ist, könnte der Rüdemann es seinem Hund verdanken, den Vorfall überlebt zu haben. Nachsuchen-Kollegen vermuten, dass der scharfe BGS die Sau dazu gebracht hat, von dem Mann abzulassen.

Ein zweites Gespann der KJV Tübingen konnte nach der Rettungsaktion den mittlerweile verendeten Schwarzkittel auffinden. Der Keiler war weich getroffen und und ist an diesem Weidwundschuss verendet.

Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass mit angebleitem Schwarzwild nicht zu spaßen ist und auch Erfahrung nicht vor bösen Überraschungen schützt. Dies gilt es gerade in diesen Tagen zu berücksichtigen, wo Erntejagden in großer Zahl anstehen, die nicht selten zu ad-hoc-Nachsuchen führen. Bei der Vorbereitung derartiger Jagden müssen geeignete Nachsuchen-Gespanne mit eingeplant und organisiert werden.


Australisches Wildschwein ist kein «Wild» 20.12.2015

Australische Wildschweine leben zwar wild und werden gejagt, genetisch gehören sie aber zu den Hausschweinen. Es gibt deshalb gemäß gesetzlich korrekter Deklaration nur ‚Fleisch vom Australischen Wildschwein‘ aber nicht ‚Wildschwein aus Australien‘ oder ‚Wildschwein, Herkunft Australien‘.

Wildschweine waren zum Zeitpunkt der Entdeckung Australiens vor rund 300 Jahren auf dem Kontinent gar nicht heimisch. In Australien gibt es ursprünglich gar keine Säugetiere. Erst die englischen Siedler, die 1788 erstmals an der Ostküste Australiens landeten führten u.a. das Hausschwein ein. Einzelne dieser Tiere entwischten oder wurden bewusst ausgewildert. Da natürliche Feinde fehlten und in Ostaustralien ein für Schweine günstiges Klima vorherrscht, vermehrten sich die Tiere sehr rasch. Sie bevölkerten vorwiegend das subalpine Grasland und die Wälder und passten ihr Äusseres sowie das Verhalten mit der Zeit wieder demjenigen der Wildschweine an.

Die ausgewilderten Hausschweine sind heute optisch kaum mehr von unseren europäischen Wildschweinen zu unterscheiden. Genetische Analysen zeigen aber doch klare Unterschiede. Vom genetischen Standpunkt aus betrachtet sind die ausgewilderten Tiere noch immer Haus- und keine Wildschweine. Die ausgewilderten Schweine bilden heute eine Population, die auf bis zu 23.5 Mio. Tiere geschätzt wird. Sie besiedeln rund 38 % der Fläche Australiens. Als typische Allesfresser sind sie zu einer regelrechten Plage für die australische Landwirtschaft geworden. Durch das Auslegen von Giftködern oder Bejagen wurde in der Vergangenheit versucht, die stetig wachsende Schweinepopulation zu dezimieren. Heute erfolgt die Bejagung auch zu kommerziellen Zwecken. Das ausgesprochen zarte und saftige Fleisch wird inzwischen in zahlreiche Länder exportiert.

Im vergangenen Jahr wurden allein in die Schweiz 31 Tonnen dieses ‚australischen Wildschweinfleisches‘ eingeführt. Aufgrund der Abstammung darf das Fleisch in der Schweiz aber nur als Fleisch vom „Australischen Wildschwein“ angeboten werden. Angaben wie „Wildschwein aus Australien“ oder ‚Wildschwein, Herkunft Australien‘ wären täuschend und sind nicht zulässig.

Quelle: http://www.foodnews.ch/dropnews/Headl/BB2005-12-20-2415.html


Mensch-Löwen-Konflikt eskaliert 12. 07. 2015

Kurz nach einer Konferenz über den Mensch-Löwen-Konflikt am vergangenen Freitag auf der Palmwag Lodge (Kunene-Region) ist die Situation durch einen aktuellen Fall eskaliert, der das Problem deutlich vor Augen geführt hat.

„Ich will zehn Kühe für diese Kuh haben, zehn Kühe. Es reicht jetzt. Ihr redet und redet und nichts passiert, die Löwen töten meine wenigen Tiere und ich soll mit 1500 Namibia-Dollar für meine 5000-Dollar-Kuh zufrieden sein, die auch noch tragend war“, schrie ein frustrierter und erzürnter Jan Rhyn (54) am frühen Samstagmorgen am Viehposten Slangpos am Huab-Rivier. Neben ihm lag eine von sechs Löwen gefangene Kuh, die schon fast aufgefressen war, und knapp 20 Meter weiter ein kräftiger junger Mähnenlöwe, der mit einem einzigen Schuss von Jan Rhyns Bruder, Jantjies Rhyn, niedergestreckt worden war.

Irgendwo in der Dunkelheit flüchteten weitere fünf Löwen, von denen ein Weibchen angeschossen worden war. „Ihr Nicht-Regierungsorganisationen wisst nicht was los ist. Verschwindet! Die Regierung, das Umweltministerium tut auch nichts. Ich knalle jeden Löwen ab, wenn ich es kann“, wetterte Jan Rhyn und fuhr auch seinen Bruder Jantjies an: „Dich bezahlen wir dafür, die Löwen zu erlegen, aber du sitzt mit denen da an einem silbernen Tisch und tust nichts. Dieses Männchen hättest du mit dem Rest des Rudels schon lange abschießen müssen.“

Wenige Stunden zuvor hatte Jantjies Rhyn, Mitglied des Torra-Hegegebietes, bei einem Treffen von Interessenträgern zum Thema Löwenschutz und -konflikt, eine SMS-Botschaft seines Bruders Jan vorgelesen, in der dieser berichtete, dass Löwen in der letzten Nacht an seinem Kraal gewesen seien sowie die Rinder und Ziegen in Angst versetzt hätten. „Dann belagerten sie meine Hütte. Konnte nichts tun“, hießes weiter in der Kurzmitteilung.

Auf Grund dieser SMS-Botschaft und den bei dem Treffen gemachten Lösungsvorschlägen beschloss der ehemalige Naturschutzbeamte Fritz Schenk, am Abend bei Slangpos am Huab am Kraal von Jan Rhyn zu warten und die Löwen mit Schüssen und Fahrzeug zu verjagen, falls sie wiederkommen. Schenk, Besitzer der Palmwag-Konzession und Palmwag Lodge, hatte das Forum nach Rücksprache mit dem Umweltministerium vor einigen Wochen einberufen, um Taten folgen zu lassen. Mit Schenks Hilfe wurden die Rinder am Freitagabend sehr spät in den Kraal gebracht.

Birgit und Fritz Schenk sowie der Lodge-Mitarbeiter Shaun Francis warteten bis 22.30 Uhr, aber es kam kein Löwe. Deshalb fuhren sie zurück. Kurz nach ihrer Ankunft, nach Mitternacht, erreichte Fritz Schenk die Nachricht von Jan Rhyn: „Die Löwen sind hier, haben die Rinder im Kraal in Panik versetzt, die Rinder sind ausgebrochen und die Löwen haben mindestens eine Kuh gefangen.“ Schenk alarmierte Russel Vinjevoldt von IRDNC, der bei dem Treffen war, und fuhr nach Slangpos zurück. Auf dem Weg dorthin holte er Jantjies Rhyn ab. Um 2.30 Uhr entdeckten sie unweit des Kraals und der Hütte von Jan Rhyn sechs Löwen an einem Kadaver einer Kuh. Zwei Löwinnen flüchteten sofort aus dem Licht der Scheinwerfer.

Einer der Beschlüsse des Forum ist, dem Umweltministerium die Reduzierung des Löwenbestandes in den kommunalen Farmgebieten in der Kunene-Region vorzuschlagen. Dies soll jedoch nicht wahllos, sondern nachhaltig geschehen. Durch die Dürre sei sofortiges Handeln nötig, sonst würden sich die Kommunalfarmer von den Hegegebieten abwenden; dann seien nicht nur die Löwen, sondern auch die Nashörner gefährdet. Von Dirk Heinrich, Palmwag

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